Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
02.10.15, 21:17
Aktualisiert
02.10.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 6. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 17.09.2015:
6.
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ (Bauvorhaben
H+H Innovation, Gewerbestraße 11) im beschleunigten Verfahren
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2) Ziffern 2
und 3 BauGB
Eingangs werden folgende Unterlagen als Tischvorlagen verteilt:
- Zeichnerische Festsetzungen, hier: redaktionelle Änderung der Geschossigkeit in der Anlage 5 (S.
41) der Satzungsunterlagen (Anlage 2)
- Artenschutzrechtliches Gutachten, hier: Zusammenfassung (Anlage 3)
Mit Vorliegen des Artenschutzrechtlichen Gutachtens sind die Unterlagen für das Änderungsverfahren
vollständig, so die Verwaltung. Im Ergebnis ist festzustellen, dass keine artenschutzrechtlichen Belange
gem. BNatSchG berührt sind. Die Kurzfassung ist als Tischvorlage verteilt worden. Das komplette
Gutachten steht im Ratsinformationssystem für jedermann zur Verfügung.
Im Anschluss wird wie folgt beschlossen:
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ ist als 5. Änderung gemäß § 1 (3), (6)
BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ soll als
beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“)
durchgeführt werden.
3. Der Entwurf für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ wird
beschlossen.
4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich
öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die
Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4)
BauGB erfolgt und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu
möglich sind.
Die Beteiligung der Behörden zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet
Asemissen“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche
Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -