Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
22.03.17, 12:02
Aktualisiert
22.03.17, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
09.03.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4
Aufgabenzuwachs im Bereich der Gefahrstoffüberwachung
Info
im Einzelhandel gemäß der Verwaltungsvorschrift zur
210/2017
Chemikaliensicherheit (ChemVwV NRW)
hier: Einführung einer Mindestanzahl an jährlichen
Regelinspektionen
Durch Herrn Schorn,FDP, wird angefragt, ob die neben den 1819 anstehenden jährlichen Regelinspektionen erforderlichen
Arbeiten eine 0,5 Stelle „ausfüllen“, da dies pro Regelinspektion
einen Zeitansatz von ca. 14 Tagen bedeuten würde.
Hierzu wird durch Frau Wonneberger-Wrede,
Geschäftsbereichsleiterin für Bildung, Gesundheit und Soziales,
erläutert, dass jeder Regelinspektion im „schlechtesten Falle“
eine Nachinspektion folgen kann, sodass im Hinblick auf
Regelinspektionen bis zu maximal 38 Inspektionen (2 x 19)
erfolgen können/müssen.
Zudem sei pro Jahr mit bis zu 10 Anlassinspektionen - nebst ggf.
Nachinspektionen - zu rechnen. Hinzu kämen Landesprojekte.
Derzeit sei der Kreis Euskirchen in zwei solcher landesweiten
Untersuchungsprojekte eingebunden.
Sie stellt fest, dass der Kreis sich mit dieser Stellenberechnung
im kommunalen Vergleich am unteren Rand befinde.
Herr Poth weist darauf hin, dass aufgrund gleichlautender Fragen
in der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal und Controlling noch
eine diesbezügliche Erläuterung im Rahmen einer
Verwaltungsergänzung zum Stellenplan erfolgen wird
(Z2 / V298 / 2017).
Der Ausschuss nimmt die Info 210/2017 zustimmend zur
Kenntnis.