Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Aufgabenzuwachs im Bereich der Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Chemikaliensicherheit (ChemVwV NRW) hier: Einführung einer Mindestanzahl an jährlichen Regelinspektionen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
22.03.17, 12:02
Aktualisiert
22.03.17, 12:02
Beschlusstext (Aufgabenzuwachs im Bereich der Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Chemikaliensicherheit (ChemVwV NRW)
hier: Einführung einer Mindestanzahl an jährlichen Regelinspektionen)

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.03.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Aufgabenzuwachs im Bereich der Gefahrstoffüberwachung Info im Einzelhandel gemäß der Verwaltungsvorschrift zur 210/2017 Chemikaliensicherheit (ChemVwV NRW) hier: Einführung einer Mindestanzahl an jährlichen Regelinspektionen Durch Herrn Schorn,FDP, wird angefragt, ob die neben den 1819 anstehenden jährlichen Regelinspektionen erforderlichen Arbeiten eine 0,5 Stelle „ausfüllen“, da dies pro Regelinspektion einen Zeitansatz von ca. 14 Tagen bedeuten würde. Hierzu wird durch Frau Wonneberger-Wrede, Geschäftsbereichsleiterin für Bildung, Gesundheit und Soziales, erläutert, dass jeder Regelinspektion im „schlechtesten Falle“ eine Nachinspektion folgen kann, sodass im Hinblick auf Regelinspektionen bis zu maximal 38 Inspektionen (2 x 19) erfolgen können/müssen. Zudem sei pro Jahr mit bis zu 10 Anlassinspektionen - nebst ggf. Nachinspektionen - zu rechnen. Hinzu kämen Landesprojekte. Derzeit sei der Kreis Euskirchen in zwei solcher landesweiten Untersuchungsprojekte eingebunden. Sie stellt fest, dass der Kreis sich mit dieser Stellenberechnung im kommunalen Vergleich am unteren Rand befinde. Herr Poth weist darauf hin, dass aufgrund gleichlautender Fragen in der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal und Controlling noch eine diesbezügliche Erläuterung im Rahmen einer Verwaltungsergänzung zum Stellenplan erfolgen wird (Z2 / V298 / 2017). Der Ausschuss nimmt die Info 210/2017 zustimmend zur Kenntnis.