Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
22.03.17, 12:02
Aktualisiert
22.03.17, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
09.03.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
Kommunale Gesundheitsberichterstattung im Kreis
Info
Euskirchen
-themenbezogener Bericht: Schuleingangsuntersuchungen 211/2017
2015/2016
-8. Basisbericht Gesundheit - "Gesundheitsbericht 2016"
Frau Mende, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, fragt nach einer
Erklärung zu den unterschiedlichen Durchimpfungsraten in den
einzelnen Kommunen des Kreises.
Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer: Die
Durchimpfungsraten in den einzelnen Städten und Gemeinden
sind auch davon abhängig, wie insgesamt die Einstellung der
Eltern zu Impfungen ist. Dies ist leider in einzelnen Kommunen
unterschiedlich. Auch das Engagement, der in den einzelnen
Städten und Gemeinden tätigen Hausärzte und Kinderärzte, trägt
sehr dazu bei, wie hoch die Durchimpfungsraten sind. Insgesamt
ist man mit einer Durchimpfungsrate zwischen 88,9 Prozent für
Windpocken und 94,5 Prozent Tetanus zufrieden. Leider wird die
von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene notwendige
Durchimpfungsrate von 95 Prozent für Masern noch nicht
erreicht. Erst bei einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent kann
man davon ausgehen, dass die entsprechenden von Mensch zu
Mensch übertragbaren Erreger in der Bevölkerung aufgrund
dieser hohen Durchimpfungsrate nicht mehr zirkulieren können.
Vorgeschlagen wird, dass auch die entsprechenden Institutionen
der ärztlichen Versorgung Exemplare des Gesundheitsberichtes
erhalten,um durch ärztliches Engagement im Bereich der
niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen die Durchimpfungsraten
zu verbessern. Des Weiteren überlegt der Kinder-und
Jugendärztliche Dienst der Abteilung Gesundheit, die
Impfempfehlungen nach Durchsicht des Impfausweises bei der
Einschulungsuntersuchung so zu gestalten,dass eine Information
über die vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst empfohlenen
und dann in der Arztpraxis durchgeführten Impfungen erhalten
wird.
Herr Vermöhlen, SPD, weist auf die Problematik zu Impfungen
bei zugewanderten Kindern, hier auch insbesondere auf das
Dokumentationsproblem bezüglich der durchgeführten
Impfungen,hin. Die Impfsituation sei zu verbessern.
Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer: In den
Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge erhalten alle Personen ein
Impfangebot. Impfverweigerung gebe es so gut wie gar nicht.
Leider gehen diese Impfdokumente auch dann oft verloren.
Seitens der Abteilung Gesundheit gibt es eine Empfehlung an die
zuständigen Sozialämter, dass ohne Rückfrage an die
Sozialämter oder an das Gesundheitsamt alle notwendigen
Impfungen als Leistung nach Asylbewerberleistungsgesetz
abgerechnet werden können.
Über eine spezielle Impfaktion für diesen Personenkreis werde
nachgedacht.
Herr Vermöhlen betont, dass Impfungen nicht nur bezogen auf
die so genannten Kinderkrankheiten sehr wichtig sind, auch bei
Erwachsenen sollen alle notwendigen Impfungen, z.B. gegen
Hepatitis B, Keuchhusten oder Windpocken, durchgeführt
werden.
Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer:
Dieser Hinweis wird von der Abteilung Gesundheit aufgegriffen,
gegebenenfalls gibt es eine spezielle Informationen zu Impfungen
im Erwachsenenalter in lokalen Medien.
Das Ergebnis der Befragung zum Fernsehkonsum wird von
einigen Mitgliedern im Ausschluss kritisch gesehen. Fraglich sei,
ob die Eltern nicht entsprechend der sozialen Erwartung in dem
Fragebogen über das Ausmaß des Fernsehkonsums berichten.
Die Ergebnisse sollten auch eine Altersdifferenzierung enthalten.
Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer:
Bei den Einschulungsuntersuchungen werden die Eltern zu
verschiedenen, wechselnden Themen standardisiert mit einem
Fragebogen befragt. Der Rücklauf beträgt zwischen 70 und 80
Prozent. Bei Fragen über Verhalten oder Ereignisse, die in der
Vergangenheit liegen,sind immer Verzerrungen (statistisch BIAS
genannt) zu erwarten. Durch die Beantwortung dieser Fragen
erhalten wir jedoch einen guten Überblick über Tendenzen.
Die Methodik lässt nicht zu, dass die Ergebnisse nach
wissenschaftlichen Qualitätskriterien hinterfragt werden können
(wenn, dann nur mit sehr großem Aufwand). Es lässt sich aus
Sicht der Abteilung Gesundheit festhalten, dass der
Fernsehkonsum zu hoch ist. Auf bestehende Empfehlungen zum
Fernsehkonsum wird hingewiesen (https://www.schauhin.info/medien/tv-film/wissenswertes/wie-lang-duerfen-kinderfernsehen.html). Eine Altersdifferenzierung ist aufgrund der
homogenen Befragungsgruppe bei der Einschulung nicht
möglich.
Herr Bell, DIE LINKE, weist darauf hin, dass nicht ausschließlich
der Fernsehkonsum relevant ist, sondern zunehmend andere
Medien (Internet/Spielekonsolen u.a.).
Um dies zu erfassen und zu differenzieren, wäre die Auswertung
entsprechend zu ergänzen.
Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer:
Bei allen Ergebnissen zu der gesundheitlichen Situation der
Schüler lässt sich ein stabiler Zusammenhang zwischen
Sozialstatus und gesundheitlicher Verfassung der Menschen in
befragten Bevölkerungsgruppen nachweisen. Dies gilt auch für
die Sprachentwicklung. Auch beim Fernsehkonsum lässt sich ein
Zusammenhang zwischen Sozialstatus und Höhe des
Fernsehkonsums beschreiben. Umso wichtiger ist es, dass
gezielt Institutionen oder Sozialräume mit kritischen Ergebnissen
beschrieben werden, so dass hier eine Intensivierung von
präventiven Maßnahmen erwogen werden kann. Derzeit gibt es
auf Landesebene Vorschläge für eine standardisierte
Sprachförderung in Kindergärten. Nach derzeitigem
Wissensstand ist eine alltagsintegrierte Sprachförderung
günstiger und effektiver als eine Einzelförderung.
Von Herrn Kolvenbach, CDU, wird darauf hingewiesen, dass es
wichtig sei, bestehende Standards auch beständig umzusetzen.
Ein Problem sei, dass die Arbeit zur Sprachförderung in den Kitas
zwar erfolgt, aber es leider Defizite bei der Fortführung der
Sprachförderung in den Elternhäusern von den Eltern gebe.
Zum 8. Basisbericht Gesundheit fragt Herr Bell, die Linke,
bezüglich der Statistik (hier: Seite 41) an.
Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer:
Der Basisbericht ist eine Serviceleistung des Gesundheitsamtes
für interessierte Bürger und die lokale Politik. Durch die
gemeinsame Ausarbeitung werden die vom Landeszentrum für
Gesundheit zur Verfügung stehenden statistischen Maßzahlen
jährlich aufgearbeitet und zusammengefasst für die Kreise Düren,
Euskirchen, Heinsberg und StädteRegion Aachen zur Verfügung
gestellt. Bei der angesprochene Tabelle handelt es sich um den
ALG II Bezug getrennt nach Geschlechtern bezogen auf 100.000
Einwohner. Dabei ist zu beachten, dass die Rate von Frauen
bezogen auf 100.000 Einwohner, sich auch dann auf 100.000
Frauen bezieht. Die Rate bei Männern bezieht sich dann auf
100.000 Männer. Die Gesamtrate bezieht sich dann auf 100.000
Einwohner (Männer und Frauen). Damit sind die angegebenen
Zahlen stimmig erklärt. Alle interessierten Ausschussmitglieder
und natürlich alle Bürger können sich bei Fragen zu einzelnen
Tabellen an die Abt. 53 (Frau Dr. Wortberg) wenden.
Der Ausschuss nimmt die Info 211/2017 zustimmend zur
Kenntnis.