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Öffentliche Niederschrift (Kreistag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
435 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
30.06.15, 14:48
Aktualisiert
30.06.15, 14:48

Inhalt der Datei

5 / XVI / 2015 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 24.06.2015 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 18:40 Uhr Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Rosenke, Günter, Euskirchen b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Engels, Hans-Josef, Weilerswist Esser, Johannes, Nettersheim Gerdemann, Rita, Zülpich Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Jülich, Urban-Josef, Euskirchen Kohlheyer, Clas, Euskirchen Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Mertens, Johannes, Dahlem Mießeler, Rudi, Mechernich Nießen, Franz-Josef, Schleiden Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel 17:00 - 18:05 Uhr Reidt, Josef, Schleiden Schmitz, Dominik, Euskirchen Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Schulz, Günther, Mechernich Stickeler, Karsten, Weilerswist Stolz, Ute, Kall Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich Wasems, Hans Peter, Blankenheim Weber, Günter, Euskirchen Wolter, Leo, Zülpich SPD Cremer, Franz, Hellenthal Häger, Norbert, Euskirchen Heller, Wolfgang, Schleiden Hettmer, Heinrich, Zülpich Kunz, Emmanuel, Kall Schulte, Andreas, Weilerswist Seidler, Stefanie, Dahlem Stentrup, Gerhard, Nettersheim Vermöhlen, Karl, Kall -2FDP Herbrand, Markus, Schleiden Reiff, Hans, Kall Schorn, Frederik, Weilerswist van Meenen, Dirk, Euskirchen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Grutke, Jörg, Zülpich Kalnins, Angela, Zülpich Konias, Nathalie, Mechernich Kroll, Dorothee, Euskirchen Mende, Ellen, Euskirchen UWV Bühl, Andreas, Bad Münstereifel Daniel, Susanne, Euskirchen Troschke, Franz, Mechernich DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich AfD Dürer, Joachim, Weilerswist Lübke, Bernd, Hellenthal Mondorf, Michael, Weilerswist c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Ottmann, Persönlicher Referent des Landrates Herr Adams, GBL I Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20 Herr Blindert, GBL IV Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80 Herr Klein, GB I / 13 als Protokollführer d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Weimbs, Frank, Hellenthal SPD Ramers, Markus, Blankenheim Schmitz, Hans, Mechernich Schmitz, Stefan, Euskirchen Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich Waasem, Thilo, Bad Münstereifel FDP Grau, Christian, Zülpich -3Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreistages mit Einladung vom 12.06.2015 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreistag somit beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende bittet den Kreistag um das Einverständnis, die Tagesordnung der heutigen Sitzung wie folgt zu ändern: Ergänzungen: zu TOP 11: zu TOP 12: Projektaufruf: Erlebnis.NRW-Tourismuswirtschaft V 127 / 2015 stärken hier: Projektantrag "Qualitätsoffensive Wandern im Kreis Euskirchen Verwaltungsergänzung vom 22.06.2015 Z 3 / V127 / 2015 Inwertsetzung der LEP-Fläche Euskirchen/ Weilerswist - Prime Site Rhine Region im Rahmen des Projektaufrufs Regio.NRW hier Antrag der SPD- und CDU-Fraktion A 73 / 2015 Verwaltungsergänzung vom 19.06.2015 Z2 / A 73 / 2015 TOP 17 betreffend Sachstand Deutsch-Unterricht für Asylbewerber (Anfrage der UWV-Fraktion F 16 / 2015) wurde im Kreisausschuss abschließend behandelt und kann daher heute abgesetzt werden. Der Kreistag erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen einverstanden und stellt diese in der nunmehr vorliegenden Fassung fest. Abstimmungsergebnis: TOP 3 Einstimmig Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit hier: Antrag der SPD-Fraktion A 65/2015 Kreisausschuss Z1 17.06.2015 Der Kreistag stimmt dem Antrag 65/2015 ohne weitere Aussprache zu und beschließt folgende Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit: -4Ordentlicher sachkundiger Bürger bislang: Christian Wiesner Ordentliche sachkundige Bürgerin neu: Sandra Lüttgen Abstimmungsergebnis: TOP 4 Einstimmig Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011: Ergebnisbehandlung V 111/2015 Rechnungsprüfungsausschuss Kreisausschuss 18.05.2015 17.06.2015 Z1 Z2 Der Kreistag beschließt: 1. Der Jahresfehlbetrag des Jahresabschlusses 2009 in Höhe von 1.482.643,10 € wird mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. 2. Vom Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2010 in Höhe von 3.719.825,71 € wird ein Teil in Höhe von 1.482.643,10 € der Ausgleichsrücklage sowie der restliche Teil in Höhe von 2.237.182,61 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt. 3. Der Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2011 in Höhe von 320.395,25 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Abstimmungsergebnis: TOP 5 Einstimmig Gesamtabschluss 2010: Behandlung des Gesamtergebnisses Rechnungsprüfungsausschuss Kreisausschuss V 113/2015 18.05.2015 17.06.2015 Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) fragt nach, warum dieser Beschluss nochmals notwendig sei, da er nach seiner Ansicht bereits im vorherigen TOP 4 unter Ziffer 2 enthalten sei. Kreiskämmerer Hessenius erläutert, dass die Zahlen nicht identisch seien, da der Gesamtabschluss neben dem Jahresabschluss des Kreises auch das verbundene Unternehmen Kreiskrankenhaus Mechernich beinhalte. Der Kreistag beschließt: Vom Jahresüberschuss des Gesamtabschlusses 2010 in Höhe von 3.082.021,62 € wird ein Teil in Höhe von 1.482.643,10 € der Ausgleichsrücklage sowie der restliche Teil in Höhe von 1.599.378,52 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1 Z2 -5TOP 6 Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des V 106/2015 Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Rechnungsprüfungsausschuss Kreisausschuss 18.05.2015 17.06.2015 Z1 Z2 Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: Der Kreistag nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung sowie die Stellungnahme des Landrats vom 20.04.2015 zur Kenntnis und stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2011 in der der Prüfung zugrunde liegenden Fassung vom 21.01.2015 fest. Abstimmungsergebnis: Der Vorsitzende teilgenommen. TOP 7 hat Einstimmig an der Beschlussfassung nicht Beschluss über die Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2011 V 107/2015 Rechnungsprüfungsausschuss Kreisausschuss Z1 Z2 18.05.2015 17.06.2015 Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an seine Stellvertreterin, Frau Dr. Dirhold (CDU), ab. Diese stellt die Vorlage 107/2015 zur Abstimmung. Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für das Haushaltsjahr 2011 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW Entlastung. Abstimmungsergebnis: Der Vorsitzende teilgenommen. TOP 8 hat Einstimmig an der Beschlussfassung nicht Beschluss über die Entlastung des Landrats für den Gesamtabschluss 2010 V 114/2015 Rechnungsprüfungsausschuss Kreisausschuss Z1 Z2 18.05.2015 17.06.2015 Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an seine Stellvertreterin, Frau Dr. Dirhold (CDU), ab. Diese stellt die Vorlage 114/2015 zur Abstimmung. -6Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für den Gesamtabschluss 2010 gemäß den §§ 116 Abs. 1 und 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW Entlastung. Abstimmungsergebnis: Der Vorsitzende teilgenommen. TOP 9 hat Einstimmig an der Beschlussfassung nicht Beschluss über die Bestätigung des Gesamtabschlusses des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 V 112/2015 Rechnungsprüfungsausschuss Kreisausschuss Z1 Z2 18.05.2015 17.06.2015 Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an seine Stellvertreterin, Frau Dr. Dirhold (CDU), ab. Diese stellt die Vorlage 112/2015 zur Abstimmung. Der Kreistag nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie die Stellungnahme des Landrats vom 22.04.2015 zur Kenntnis und bestätigt gemäß 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW den Gesamtabschluss zum 31.12.2010 in der der Prüfung zugrunde liegenden Fassung vom 20.02.2015. Abstimmungsergebnis: Der Vorsitzende teilgenommen. TOP 10 hat Einstimmig an der Beschlussfassung nicht Jahresabschluss 2014: Ermächtigungsübertragung - Nachtrag - Info 80/2015 Kreisausschuss Z1 17.06.2015 Der Kreistag nimmt die Info 80/2015 zur Kenntnis. TOP 11 Projektaufruf: Erlebnis.NRW-Tourismuswirtschaft stärken Hier: Projektantrag "Qualitätsoffensive Wandern im Kreis Euskirchen" V 127/2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss Verwaltungsergänzung 01.06.2015 Z1 17.06.2015 22.06.2015 Z2 Z3 Kreistagsmitglied Mondorf (AfD) begrüßt das Projekt, hält allerdings die jährlichen Folgekosten in Höhe von 11.250 € für zu gering und bittet kurz um Erläuterung. -7Frau Poth, Stabstellenleiterin 80, führt hierzu aus, dass die Kostenermittlung analog der bisherigen Erfahrungswerte entlang des Eifelsteigs erfolgte und diese von der Eifel-Tourismus GmbH entsprechend übernommen wurden. Hierin enthalten sei eine einmalige jährliche Kontrolle der Wege sowie eine Pauschale für den Erhaltungsaufwand der Beschilderung. Der Kreistag fasst sodann folgenden Beschluss: Der Kreistag stimmt der Projektidee inhaltlich zu und beschließt – im Falle der Projektbewilligung durch das Land NRW – die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 158.750 € über die Projektlaufzeit von drei Jahren. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung a) auf Basis des Ausgabenerstattungsprinzips von 80 % die Bruttogesamtkosten in Höhe von 793.750,- € gemäß Tabelle 2 in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 einzustellen. b) für die Folgekosten (Ersatzbeschaffungen) nach Projektablauf für einen 15-jährigen Bindungszeitraum (ab 2019) jährlich 11.250 € in die jeweiligen Haushalte einzustellen. c) Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung eine Vereinbarung mit den Kommunen zu treffen, welche die alternativen KoFinanzierungsmöglichkeiten sowie die Übernahme von Rechten und Pflichten mit den Kommunen regelt. Der Kreistag erklärt sich bereit über alternative Projektfinanzierungen zu beraten, sofern die beantragte Förderung über den Wettbewerbsaufruf Erlebnis.NRW nicht gewährt werden. Abstimmungsergebnis: TOP 12 Einstimmig Inwertsetzung der 'LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist Prime Site Rhine Region' im Rahmen des Projektaufrufs Regio.NRW hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion A 73/2015 Kreisausschuss Verwaltungsergänzung Z1 Z2 17.06.2015 19.06.2015 Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) hält fest, dass es insofern Handlungsbedarf gebe, als dass der Kreis Euskirchen sich positionieren müsse, wie er in Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern der LEP-Fläche im Rahmen der IRR einsteigen möchte. Aus diesem Grund beantrage er, den Beschlussvorschlag in Ziffer 1 insoweit zu ergänzen, dass die Gespräche auf die Mitgesellschafter ausgeweitet werden und der letzte Satz in Ziffer 2 zur Projektskizze beibehalten wird sowie zusätzlich eine Ziffer 3 zu ergänzen, in der die Verwaltung beauftragt wird, im nächsten Fachausschuss über die Gespräche und Aktivitäten im Rahmen eines Zwischenberichtes zu informieren. -8UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stimmt seinem Vorredner zu und fragt mit Bezug auf die Z2 nach, welche Ausgaben in den nächsten Jahren noch anstehen, wenn zum 31.12.2014 15,9 Mio. € verausgabt wurden, die über Kredite finanziert wurden und das Gesamtvolumen 41,7 Mio. € betrage. Zudem stelle sich die Frage, ob der Kreis mit seinem Anteil von 12% hafte, für den Fall, dass das Vorhaben nicht in der Form umgesetzt werden könne. Herr Adams, GBL I, teilt mit, das man bislang 143 ha von den geplanten 205 ha erworben habe und das vereinbarte Gesamtvolumen für den kompletten Erwerb und die Ertüchtigung der Fläche sowie des notwendigen Verwaltungsaufwandes vorgesehen sei. Ziel sei es bis zum 30.06.2020 die gesamte Fläche zu erwerben und den entsprechenden Betrag zu refinanzieren. Ob hierzu das Gesamtvolumen in voller Höhe ausgeschöpft werde, könne derzeit noch nicht abgesehen werden. Im "worst case" würden 41,7 Mio. € ausgegeben, die Fläche wäre nicht vermarktet und nach Abzug der 60%igen Beteiligung des Landes verblieben 40% der Last auf kommunaler Ebene. Anschließend stellt der Vorsitzende den Antrag mit den Ergänzungen wie folgt zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt: 1. Die Verwaltungsleitung wird beauftragt, umgehend mit den Mitgesellschaftern und den auf regionaler Ebene an Umsetzungsprojekten arbeitenden Gremien - insbesondere dem Zweckverband Region Aachen und der IRRInnovationsregion Rheinisches Revier GmbH - in Gespräche einzutreten mit dem Ziel, eine Projektteilnahme zur Entwicklung/Aktivierung der genannten Fläche im Rahmen des Projektaufrufs Regio.NRW zu initiieren. 2. Die Vertreter des Kreises Euskirchen im Verwaltungsrat und Projektbeirat des Kommunalunternehmens "LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist" Anstalt des öffentlichen Rechts (LEP-AöR) werden beauftragt, in den genannten Gremien zu beantragen, dass sich die Geschäftsführung der LEP-AöR umgehend mit der IRR GmbH in Verbindung setzt, um gemeinsam die im Integrierten Handlungskonzept befindliche 'Inwertsetzung der Prime Site Rhine Region' als konkretes Umsetzungsprojekt zu benennen und entsprechend vorzubereiten. Eine Projektskizze soll in Grundzügen bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrates der IRR GmbH vorliegen. 3. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 31.08.2015 informiert -9die Verwaltung im Rahmen eines entsprechenden Zwischenberichts insbesondere über die bereits geführten Gespräche und Aktivitäten in o. g. Angelegenheit. Abstimmungsergebnis: TOP 13 Einstimmig, bei 3 Enthaltungen (AfD) Konversion Vogelsang: Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung Forum Vogelsang V 128/2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 01.06.2015 Z1 17.06.2015 Z2 Der Vorsitzende teilt mit, dass heute das Schreiben der Bezirksregierung Köln eingetroffen sei, wonach eine zusätzliche Förderung nicht möglich sei, eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis zum 31.12.2015 jedoch befürwortet werde. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) führt aus, dass man der Vorlage nicht zustimmen werde, weil man keinen Freibrief bis zur Höhe von 5 Mio. € erteilen möchte, sondern über Ausgaben, die den bisherigen Rahmen von 3,4 Mio. € übersteigen, erneut beraten müsse, damit ein sorgsamer Umgang mit den Steuergeldern gewährleistet sei. Daher sei eine detaillierte Klärung der Kompensation angezeigt, damit man im Dialog mit den Betroffenen Lösungen auf Augenhöhe finde. Man zweifle insofern an der Qualität des örtlichen Controllings. Im Kern gehe es nun um die Umsetzung des Bildungsauftrages und dort seien Abstriche nicht zu akzeptieren. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke verweist auf die Aussage von Herrn Moritz Anfang Januar, dass über die 3 Mio. € hinaus vielleicht noch max. 300.000 € notwendig seien, jedoch in keinem Fall noch eine Million. Darüber, dass man jetzt über den vorliegenden, deutlich höheren Rahmen zu befinden habe, sei seine Fraktion äußerst verärgert. Zudem sei ihm unverständlich warum der Kreis nochmals für 5 Mio. € bürgen müsse, wenn dies in der Summe bereits der Landschaftsverband getan habe. AV Poth erläutert, dass sich aus der Vorlage ergebe, dass die Bürgschaft des Landschaftsverbandes zu einem gewissen Prozentsatz und die Bürgschaft des Kreises ebenfalls zu einem gewissen Prozentsatz zu erteilen seien. Erst dann sei die Gesellschaft handlungsfähig. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass sicherlich alle eine Realisierung dessen, was bereits angefangen wurde, dort wünschen. Seine Fraktion könne dennoch der Vorlage in der Form nicht zustimmen, da nicht sichergestellt sei, dass die für den Bildungsauftrag erforderlichen Mittel der Vogelsang ip zusätzlich über das bisherige Budget hinaus von den Gesellschaftern anteilig zur Verfügung gestellt werden. - 10 Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass es sich hierbei nicht um einen Freibrief handele und erläutert kurz die Ausgangslage. Die für die vergebenen Aufträge nun eintreffenden Rechnungen müssten schließlich bezahlt werden und hierfür sei der Kredit notwendig. Die Kosten des Kredits seien nur über die variablen Positionen zu finanzieren, aus denen sich bislang leider nur der Bereich Bildung ergebe. Daher sei auch eine inhaltliche Diskussion über deren Einsparung etc. im nächsten Fachausschuss angezeigt. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) führt aus, dass er die Entscheidung der Landesregierung nicht nachvollziehen könne und dass die Mehrkosten einzig und allein auf das Bauen im Bestand und nicht auf andere Dinge zurückzuführen seien. Zudem sei der Geschäftsführung in allen Gremien von allen Gesellschaftern mehrfach eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestätigt worden. Insofern sei nun eine Beratung und Entscheidung des Kreistages über jede einzelne Rechnung fehl am Platze und völlig unpraktikabel. Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) kann die Äußerungen von Herrn Grutke und Herrn Troschke in keinster Weise nachvollziehen, da es hier anscheinend nur darum gehe, den Zieleinlauf des Projektes zu torpedieren. Bei anderen Gesellschaften werde schließlich auch nicht so verfahren und letztlich habe die Entsendung von Vertretern in die Aufsichtsräte oder sonstigen Gremien auch ihren Sinn und Zweck. Wer heute diesen Beschluss nicht mitgehe, beerdige auch an der Stelle das Projekt. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke erwidert, dass dies in der Form auch nicht Tenor gewesen sei. Er habe lediglich hinterfragt warum der Kreis nochmals für 5 Mio. € bürgen solle, wenn dies der Landschaftsverband in der Höhe bereits getan habe. Nach seiner Meinung sei insofern der Punkt a) der Vorlage widersprüchlich. AV Poth erklärt, dass der Landschaftsverband beschlossen habe, einen Betrag von bis zu 5 Mio. € für seinen Anteil, der sich auf 3.181.833 € belaufe, zu besichern. Den Restanteil in Höhe von 1.818.182 € habe der Kreis Euskirchen anteilig zu besichern, damit insgesamt Kredite in Höhe von 5 Mio. € aufgenommen werden können. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) verdeutlicht, dass seine Fraktion Vogelsang unter kritischer Begleitung ans Ziel bringen möchte. Nur der Weg dorthin sei ein anderer. Es solle auch nicht jede Rechnung diskutiert werden, es gehe lediglich um den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern im Rahmen eines kleinteiligen Controllings damit eine seriöse Abwicklung gewährleistet sei. Kreistagsmitglied Daniel (UWV) zieht einen Vergleich zum privaten Wohnungsbau und unterstützt insofern die Aussage von Herrn Grutke, so dass sie der Vorlage ebenfalls nicht zustimmen könne. - 11 Der Vorsitzende lässt sodann über die Vorlage abstimmen: Der Kreistag beschließt: a) über den beschlossenen Rahmen von 3 Mio. € (D8/2014 vom 17.12.2014) hinaus eine Ausfallbürgschaft zugunsten der Vogelsang IP gGmbH zur Besicherung der zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahmen in Höhe von gegebenenfalls bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Mio. € zu übernehmen. Der Höchstbetrag für die zu übernehmende Ausfallbürgschaft beträgt 1.818.182 €. b) für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 9.092 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde. c) die Geschäftsführung und die Gremien der Vogelsang IP gGmbH werden gebeten, zu prüfen, ob eine Änderung der Landeshaltung in Bezug auf die Nachfinanzierung bewirkt werden kann bzw. ob alternative Fördermöglichkeiten in der Stadtentwicklung o.a. Landesprogrammen, gegebenenfalls auch Möglichkeiten der Betriebsförderung, gegeben sind. d) die Geschäftsführung der Vogelsang IP gGmbH zu bitten, dem Ausschuss für Bildung und Inklusion sowie dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang das Konzept der Bildungsarbeit der Akademie Vogelsang IP unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen bei nächster Gelegenheit dezidiert vorzustellen. Hierbei ist das Interesse des Kreistages an einer qualifizierten und breiten Bildungsarbeit zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: TOP 14 Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, DIE LINKE u. AfD (1) sowie 2 Enthaltungen (AfD) Förderung Restmittel Vogelsang hier: Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Kreistag Euskirchen A 70/2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 01.06.2015 Z1 17.06.2015 Z2 Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltungsleitung wird beauftragt, sofern noch nicht geschehen, alle notwendigen und möglichen Gespräche zur Sicherung des Gesamtprojektes und Gesamtkonzeptes Vogelsang zu führen und alle Möglichkeiten zur Sicherung weiterer, notwendiger Fördermittel auszuschöpfen. Dabei legt der Kreistag besonderen Wert auf eine möglichst hohe - 12 Beteiligung des Landesbetriebes Wald und Holz im Rahmen des schon existenten Kooperationsvertrages zwischen dem Land NRW und Vogelsang ip sowie darüber hinaus weitere zu finanzierende Lehrerstellen aus anderen Fördertöpfen, um dem geplanten Bildungsauftrag Vogelsangs gerecht werden zu können. Abstimmungsergebnis: TOP 15 Einstimmig AGIT GmbH hier: gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Kreistag Euskirchen Der Vorsitzende berichtet, dass es im Aufsichtsrat eine Diskussion bezüglich der Aufgaben und Schnittstellen zum Zweckverband Region Aachen gegeben habe und es hier unterschiedliche Auffassungen der Gesellschafter und Beteiligten gebe. Aus diesem Grund sei das vorgesehene Besetzungsverfahren für die Geschäftsführung zunächst ausgesetzt worden und in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung am 26.06.2015 werde ein angepasstes Besetzungsverfahren im Sinne eines Kompromisses vorgeschlagen. Des Weiteren werde eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Dr. Heuser eingerichtet und bis Ende Oktober soll es eine Struktur- und Leistungsbeschreibung geben. Das Bewerbungsverfahren soll weiter fortgeführt werden, eine Besetzung solle allerdings frühestens Ende des Jahres erfolgen. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt aus, dass nach seinen Informationen der Vorsitzende des Aufsichtsrates das Thema "Besetzung der Stelle der Geschäftsführung" auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates setzen wollte. Damit in dieser Sitzung am 26.06. keine Fakten geschaffen werden, solle der Kreistag Euskirchen Position beziehen und daher beantrage er, dass der Kreistag den Landrat als Vertreter im Aufsichtsrat beauftrage, sich gegen eine derzeitige Neubesetzung der Stelle des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin auszusprechen und dort beantrage, dass das derzeit laufende Ausschreibungsverfahren für beendet erklärt wird. Darüber hinaus möge der Kreistag beschließen, dass es primäre Aufgabe der verantwortlichen Gremien sei, zunächst auf der Basis einer intensiven Aufgabenkritik die künftige Rolle der AGIT in der Schnittstelle zum Zweckverband Region Aachen zu definieren und erst danach eine abschließende Beratung und Beschlussfassung über die Frage zu treffen, ob es eine Neubesetzung dieser Stelle gibt und ggf. Synergieeffekte erzielt werden können oder ob es andere Lösungsmöglichkeiten gibt. Der Vorsitzende erläutert, dass Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung immer zeitgleich tagen, bei getrennter Abstimmung. Dabei habe die Gesellschafterversammlung die einstimmige Empfehlung des Aufsichtsrates beschlossen. Der Aufsichtsratsvorsitzende habe unter Zustimmung aller Anwesenden deutlich gemacht, dass das bisherige Verfahren weiter fortgesetzt werden soll, jedoch in der A 74/2015 - 13 anstehenden Sitzung keine Besetzung erfolgen werde, sondern sich lediglich die zwei besten Bewerber vorstellen werden. Eine endgültige Entscheidung solle erst im Oktober/November getroffen werden. Dies sei auch derzeitige Beschlusslage. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) bemängelt, dass in der ersten Ausführung des Vorsitzenden keine Rede von der Vorstellung zweier Kandidaten war. Das sei auch nicht der Wille, denn das Verfahren soll beendet und erst die inhaltlichen Dinge geklärt werden, um ggf. auch Kosten sparen zu können. Erst dann könne man schließlich erkennen, ob und in welcher Form eine Geschäftsführung notwendig sei. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) verdeutlicht, dass die Gremien ihre Beschlüsse in entsprechender Weise korrigieren können und insofern die Vergangenheit an der Stelle irrelevant sei. Zudem verstehe er nicht, warum die politischen Vertreter nicht über das anstehende Problem informiert wurden. Damit keine Fakten geschaffen werden und die anderen Gesellschafter und Vertreter erkennen wie der Kreistag Euskirchen zu der Sache steht, sei zwingend hier und heute über den o. g. Antrag abzustimmen. Der Vorsitzende ergänzt, dass dieser Antrag dann schriftlich an die AGIT mitgeteilt werden müsse, da weder er an der Sitzung des Aufsichtsrates teilnehmen könne noch der Vertreter und dessen Stellvertreter an der Sitzung der Gesellschafterversammlung. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält das Engagement und die Priorität in dieser Sache für fragwürdig und falsch gelagert, stellt sich allerdings auch die Frage, warum die Informationen im Vorfeld nicht schriftlich vorgelegt werden, damit man darüber beraten könne. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stimmt Herrn Kolvenbach vom Grundsatz her zu, hält die Informationslage für einen heutigen Beschluss allerdings für zu dünn und ist der Auffassung, dass dies insbesondere auch den kleineren Fraktionen, die in den entsprechenden Gremien nicht vertreten seien, vorab hätte vorgelegt werden müssen. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) entgegnet, dass er diesen Appell nicht an die CDU, sondern an den Vorsitzenden richten müsse, da dies eben auch ein Teil der Kritik seiner Fraktion sei. Der Vorsitzende ergänzt, dass er die Informationen weitergebe, sobald sie ihm schriftlich vorliegen. Dies habe er unmittelbar getan. Kreistagsmitglied Stolz (CDU) verwundert die Form des Bewerbungsverfahrens für eine solch bedeutsame Stelle und hält die Informationspolitik des Vorsitzenden für sehr befremdlich. Zudem erwarte sie, dass die Interessen des Kreises in diesem Fall persönlich vertreten und nicht schriftlich mitgeteilt werden. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) berichtet, dass Gerüchten - 14 zufolge eine Neuausrichtung der AGIT zum Thema Wirtschaftsförderung für die Region angedacht sei. Vor der Neubesetzung der Geschäftsführerstelle müsse daher klar sein, wofür man eine entsprechende Person suche. Aus diesem Grund sollten zum jetzigen Zeitpunkt keine diesbezüglichen Beschlüsse gefasst werden. Der Vorsitzende lässt sodann über den gestellten Antrag abstimmen: Der Kreistag beschließt 1. den Landrat als Vertreter im Aufsichtsrat zu beauftragen, sich gegen eine derzeitige Neubesetzung der Stelle des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin auszusprechen und zu beantragen, dass das derzeit laufende Ausschreibungsverfahren für beendet erklärt wird. 2. Der Kreistag Euskirchen sieht es als primäre Aufgabe der verantwortlichen Gremien zunächst auf der Basis einer intensiven Aufgabenkritik die künftige Rolle der AGIT in der Schnittstelle zum Zweckverband Region Aachen zu definieren und erst danach eine abschließende Beratung und Beschlussfassung über die Frage zu treffen, ob es eine Neubesetzung dieser Stelle gibt und ggf. Synergieeffekte erzielt werden können oder ob es andere Lösungsmöglichkeiten gibt. Abstimmungsergebnis: TOP 16 Einstimmig, bei Enthaltung des Vorsitzenden sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule V 119/2015 Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2015 durch den Kreis Euskirchen 1. Weiterführung des bestehenden Betreuungsangebotes "Offene Ganztagsschule im Primarbereich" zum Schuljahr 2015/16 2. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ Ausschuss für Bildung und Inklusion Kreisausschuss 19.05.2015 17.06.2015 Kreistagsmitglied Mondorf (AfD) hätte sich eine tiefer gehende Staffelung der Elternbeiträge gewünscht, da die letzte Stufe lediglich ein Drittel über dem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen 2011 liege und dies insofern auf dem Rücken der Mittelschicht ausgetragen werde. Zudem regt er für die Zukunft an, nicht vom Brutto- sondern vom Nettoeinkommen auszugehen, da dies letztlich für die Bürger/innen maßgeblich sei. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) beantragt mit Verweis auf den Kreisausschuss die dort bereits vorgetragene Staffelung der Elternbeiträge und bittet insofern um getrennte Abstimmung. Z1 Z2 - 15 Der Vorsitzende stellt diesen Antrag zur Abstimmung: Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen, bei 2 Zustimmungen (DIE LINKE) Anschließend lässt der Vorsitzende über die Verwaltungsvorlage abstimmen: Der Kreistag beschließt: 1. Das bestehende Betreuungsangebot "Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS)" an der Matthias-Hagen-Schule wird nach Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen ab dem Schuljahr 2015/16 im bisherigen Umfang fortgeführt. 2. Der Kreistag beschließt die in der Anlage 1 der Vorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" mit Wirkung vom 01.08.2015. Abstimmungsergebnis: TOP 17 Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) und 1 Enthaltung (AfD) Sachstand betreffend Deutsch-Unterricht für Asylbewerber hier: Anfrage der UWV-Fraktion F 16/2015 Verwaltungsergänzung Ausschuss für Bildung und Inklusion Kreisausschuss Z1 Z2 Z3 18.05.2015 19.05.2015 17.06.2015 Der Tagesordnungspunkt wurde unter TOP 2 der Sitzung abgesetzt, da er im Kreisausschuss abschließend behandelt wurde. TOP 18 Aufstellung einer Containeranlage für die vorübergehende Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“ in Bad Münstereifel D 13/2015 Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Z1 Z2 28.05.2015 17.06.2015 Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung D13/2015 und fasst folgenden Beschluss: 1. Der Kreistag beschließt, für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“, Trierer Str., 53902 Bad Münstereifel, vorübergehend für den Zeitraum vom 01.07.2015 bis 31.07.2017 auf dem städtischen Grundstück eine Containeranlage in Modulbauweise aufzustellen. Die Aufträge - 16 zur Anmietung der Containeranlage, der erforderlichen Verlagerung des Kinderspielplatzes, der Herrichtung des Untergrundes und der Versorgungsleitungen erfolgen unter Einhaltung der Vergabevorschriften an die wirtschaftlichsten Anbieter. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Containeranlage an den Träger der Kindertageseinrichtung zu vermieten, um eine Mietbezuschussung nach dem Kinderbildungsgesetz sicherzustellen. 3. Der Kreistag stimmt der späteren Deckung der Mehraufwendungen über eine höhere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu. Abstimmungsergebnis: TOP 19 Einstimmig Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018 V 109/2015 Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Z1 Z2 28.05.2015 17.06.2015 Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: TOP 20 Einstimmig Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der V 117/2015 Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2018 Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss 28.05.2015 17.06.2015 Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1 Z2 - 17 TOP 21 Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt V 118/2015 Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018 Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss 28.05.2015 17.06.2015 Z1 Z2 Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Belegung und Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: TOP 22 Einstimmig Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 V 122/2015 Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Z1 Z2 28.05.2015 17.06.2015 Kreistagsmitglied Schorn (FDP) stellt fest, dass im Kreis gute Jugendarbeit geleistet werde und dass sich die Arbeitsgruppe, die zur Erarbeitung der Fortschreibung des Jugendförderplans eingerichtet wurde, auf drei Dinge geeinigt habe: es werde nicht vom Jugendeinwohnerwert auf den Jugendförderplan geschlossen, die Mittel werden nicht um 22% gekürzt und zeitnah soll es ein Integriertes Gesamtkonzept der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe im Kreis geben. Daher solle der Jugendförderplan auch nur bis 2018 fortgeschrieben werden. Durch den Antrag von CDU und SPD werde der Konsens zur Laufzeit und zum Integrierten Gesamtkonzept wieder aufgehoben, was wiederum die Frage nach dem Sinn und Zweck der Arbeitsgruppe aufwerfe. Daher beantrage er getrennte Abstimmung zur Laufzeit und zur inhaltlichen Fortschreibung des Jugendförderplans. Kreistagsmitglied Kunz (SPD) stellt die Gemeinsamkeiten sowie die im Jugendhilfeausschuss und der Arbeitsgruppe bestehende Einigkeit heraus, dass die offene Jugendarbeit wie vorhanden fortgeführt werden soll, qualitative Komponenten einfließen und die Jugendlichen stärker einbezogen werden sollen. Daher sei der nun gefundene Kompromiss ein guter Weg und die bereits ausführlich geführte Diskussion im Jugendhilfeausschuss müsse hier nicht wiederholt werden. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt aus, dass man nicht von einem Konsens rede, sondern er habe im Rahmen der Arbeitsgruppe festgehalten, welche Punkte unstrittig seien und dass der Dissens in Sachen Laufzeit in weiteren Gesprächen noch ausgeräumt werden könne. Dies sei erfolgt, da neben der beantragten Laufzeit von sechs Jahren, bereits nach drei Jahren eine entsprechende Konzeption vorgelegt werden soll, so dass der notwendige Druck vorhanden sei. - 18 Kreistagsmitglied Daniel (UWV) hält die erneute Diskussion ebenfalls für überflüssig und regt an, künftig alle Fraktionen in einen entsprechenden Antrag einzubinden, damit sich solche Debatten erübrigen. Kreistagsmitglied Schorn (FDP) verdeutlicht nochmals, dass die Laufzeit keine unwichtige Detailfrage sei, sondern eben ein Kernpunkt und somit könne man dem nicht zustimmen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) teilt mit, dass er für die Diskussion dankbar sei, da man ja nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sei und seine Fraktion inhaltlich aber auch der verlängerten Laufzeit zustimmen werde, da dies ein gutes Signal für alle Betroffenen sei. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) unterstreicht, dass das große Kernstück - der Jugendförderplan - von allen getragen werde. Man möchte lediglich den Druck konkret aufrecht erhalten und 2018 die Schulsozialarbeit und Jugendarbeit zusammenführen. Der Vorsitzende stellt anschließend den Antrag der FDP-Fraktion die Laufzeit auf 2018 zu begrenzen zur Abstimmung: Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen, bei Zustimmung der FDP-Fraktion Sodann stellt der Vorsitzende die Verwaltungsvorlage in der Form der Z2 wie folgt zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2021 in der der Vorlage anliegenden Fassung zu verabschieden. Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt, behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu beraten und zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Enthaltung der FDP-Fraktion - 19 TOP 23 Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion A 71/2015 Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Z1 Z2 28.05.2015 17.06.2015 Aufgrund der Beschlussfassung zu TOP 22 hat sich dieser Tagesordnungspunkt erledigt. TOP 24 Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen – EU.KITA/EU.FUN hier: Unbefristete Weiterführung des Projektes (KTBeschlüsse V 469/2008 und V 94/2010) V 115/2015 Ausschuss für Soziales und Gesundheit Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Z1 Z2 Z3 21.05.2015 28.05.2015 17.06.2015 Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, das vom Kreistag mit den V 469/2008 und V 94/2010 zeitlich befristete Kooperationsprojekt ab 01.01.2016 mit unbefristet beschäftigten Personal fortzuführen und die erforderlichen Mittel dafür bereit zu stellen. Abstimmung: TOP 25 Einstimmig Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der V 110/2015 Marienborn gGmbH Zülpich auf Fortführung der Gerontopsychiatrischen Beratung im Rahmen des Gerontopsychiatrischen Zentrums (Gerontopsychiatrische Beratungsstelle) Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kreisausschuss 21.05.2015 17.06.2015 Kreistagsmitglied van Meenen (FDP) erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der Kreistag beschließt, dem Antrag zuzustimmen und 1. das Projekt im Sinne der Kreistagsbeschlüsse zu den Vorlagen V 26/2009 und V 177/2011für weitere fünf Jahre fortzusetzen und die erforderlichen Mittel hierfür bereit zu stellen, 2. die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Träger eine entsprechende Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Gerontopsychiatrischen Beratung für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020 zu schließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1 Z2 - 20 - TOP 26 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage V 125/2015 Verwaltungsergänzung Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Z1 Z2 Z3 21.05.2015 27.05.2015 17.06.2015 Der Kreistag beschließt zu a), - - dem Zielkonzept des AVV grundsätzlich zuzustimmen. den Planungen des RSK zu den Linien 805 und 806 (s. Begründung) zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit dem RSK Optimierungspotentiale für die Linien 802, 828 und 842 zu prüfen. die Verwaltung zu ermächtigen, der Übergabe der Federführung zur Aufgabenträgerschaft der Linien 298, SB 98, 208, 218, 231 und 233 an den Kreis Düren zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 5 Gegenstimmen (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) und 2 Enthaltungen (AfD) Die Beratung und Beschussempfehlung zu Punkt b) wurde bereits im Fachausschuss in die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr verschoben. TOP 27 Berichte und Mitteilungen des Landrates Der Vorsitzende teilt mit, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW die Genehmigung erteilt hat, ab sofort Fahrzeuge für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet Heimbach mit SLE-Kennzeichen zuzulassen. Die Zulassungen erfolgen aufgrund der örtlichen Zuständigkeit durch den Kreis Düren. Zudem teilt er mit, dass die Technik Agentur Euskirchen (TAE) Herrn Kupp, den hauptamtlichen Verbandsvorsteher des BZE, zum Geschäftsführer und Herrn Franssen zu dessen Stellvertreter gewählt hat. -Mündl. Vortrag- - 21 Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Der Vorsitzende Der Schriftführer gez. Rosenke gez. Poth (Rosenke) Landrat (Poth) Allgemeiner Vertreter des Landrates Euskirchen, 29.06.2015 gez. Klein (Klein) Protokollierender Beamter