Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
435 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
30.06.15, 14:48
Aktualisiert
30.06.15, 14:48
Stichworte
Inhalt der Datei
5 / XVI / 2015
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 24.06.2015 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
18:40 Uhr
Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Rosenke, Günter, Euskirchen
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Engels, Hans-Josef, Weilerswist
Esser, Johannes, Nettersheim
Gerdemann, Rita, Zülpich
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Jülich, Urban-Josef, Euskirchen
Kohlheyer, Clas, Euskirchen
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Mertens, Johannes, Dahlem
Mießeler, Rudi, Mechernich
Nießen, Franz-Josef, Schleiden
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel 17:00 - 18:05 Uhr
Reidt, Josef, Schleiden
Schmitz, Dominik, Euskirchen
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Schulz, Günther, Mechernich
Stickeler, Karsten, Weilerswist
Stolz, Ute, Kall
Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich
Wasems, Hans Peter, Blankenheim
Weber, Günter, Euskirchen
Wolter, Leo, Zülpich
SPD
Cremer, Franz, Hellenthal
Häger, Norbert, Euskirchen
Heller, Wolfgang, Schleiden
Hettmer, Heinrich, Zülpich
Kunz, Emmanuel, Kall
Schulte, Andreas, Weilerswist
Seidler, Stefanie, Dahlem
Stentrup, Gerhard, Nettersheim
Vermöhlen, Karl, Kall
-2FDP
Herbrand, Markus, Schleiden
Reiff, Hans, Kall
Schorn, Frederik, Weilerswist
van Meenen, Dirk, Euskirchen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grutke, Jörg, Zülpich
Kalnins, Angela, Zülpich
Konias, Nathalie, Mechernich
Kroll, Dorothee, Euskirchen
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Bühl, Andreas, Bad Münstereifel
Daniel, Susanne, Euskirchen
Troschke, Franz, Mechernich
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich
AfD
Dürer, Joachim, Weilerswist
Lübke, Bernd, Hellenthal
Mondorf, Michael, Weilerswist
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Ottmann, Persönlicher Referent des Landrates
Herr Adams, GBL I
Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20
Herr Blindert, GBL IV
Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80
Herr Klein, GB I / 13 als Protokollführer
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und
Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Weimbs, Frank, Hellenthal
SPD
Ramers, Markus, Blankenheim
Schmitz, Hans, Mechernich
Schmitz, Stefan, Euskirchen
Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
FDP
Grau, Christian, Zülpich
-3Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des
Kreistages mit Einladung vom 12.06.2015 form- und fristgerecht
eingeladen wurde und dass der Kreistag somit beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende bittet den Kreistag um das Einverständnis, die
Tagesordnung der heutigen Sitzung wie folgt zu ändern:
Ergänzungen:
zu TOP 11:
zu TOP 12:
Projektaufruf: Erlebnis.NRW-Tourismuswirtschaft V 127 / 2015
stärken
hier: Projektantrag "Qualitätsoffensive Wandern im
Kreis Euskirchen
Verwaltungsergänzung vom 22.06.2015
Z 3 / V127 / 2015
Inwertsetzung der LEP-Fläche Euskirchen/
Weilerswist - Prime Site Rhine Region im Rahmen
des Projektaufrufs Regio.NRW
hier Antrag der SPD- und CDU-Fraktion
A 73 / 2015
Verwaltungsergänzung vom 19.06.2015
Z2 / A 73 / 2015
TOP 17 betreffend Sachstand Deutsch-Unterricht für
Asylbewerber (Anfrage der UWV-Fraktion F 16 / 2015) wurde im
Kreisausschuss abschließend behandelt und kann daher heute
abgesetzt werden.
Der Kreistag erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen
einverstanden und stellt diese in der nunmehr vorliegenden
Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
TOP 3
Einstimmig
Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit
hier: Antrag der SPD-Fraktion
A 65/2015
Kreisausschuss
Z1
17.06.2015
Der Kreistag stimmt dem Antrag 65/2015 ohne weitere
Aussprache zu und beschließt folgende Umbesetzung im
Ausschuss für Soziales und Gesundheit:
-4Ordentlicher sachkundiger Bürger bislang: Christian Wiesner
Ordentliche sachkundige Bürgerin neu: Sandra Lüttgen
Abstimmungsergebnis:
TOP 4
Einstimmig
Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011: Ergebnisbehandlung V 111/2015
Rechnungsprüfungsausschuss
Kreisausschuss
18.05.2015
17.06.2015
Z1
Z2
Der Kreistag beschließt:
1. Der Jahresfehlbetrag des Jahresabschlusses 2009 in Höhe
von 1.482.643,10 € wird mit der Ausgleichsrücklage
verrechnet.
2. Vom Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2010 in Höhe
von 3.719.825,71 € wird ein Teil in Höhe von 1.482.643,10 €
der Ausgleichsrücklage sowie der restliche Teil in Höhe von
2.237.182,61 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
3. Der Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2011 in Höhe
von 320.395,25 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis:
TOP 5
Einstimmig
Gesamtabschluss 2010: Behandlung des
Gesamtergebnisses
Rechnungsprüfungsausschuss
Kreisausschuss
V 113/2015
18.05.2015
17.06.2015
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) fragt nach, warum dieser
Beschluss nochmals notwendig sei, da er nach seiner Ansicht
bereits im vorherigen TOP 4 unter Ziffer 2 enthalten sei.
Kreiskämmerer Hessenius erläutert, dass die Zahlen nicht
identisch seien, da der Gesamtabschluss neben dem
Jahresabschluss des Kreises auch das verbundene
Unternehmen Kreiskrankenhaus Mechernich beinhalte.
Der Kreistag beschließt:
Vom Jahresüberschuss des Gesamtabschlusses 2010 in Höhe
von 3.082.021,62 € wird ein Teil in Höhe von 1.482.643,10 € der
Ausgleichsrücklage sowie der restliche Teil in Höhe von
1.599.378,52 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Z1
Z2
-5TOP 6
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des V 106/2015
Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Rechnungsprüfungsausschuss
Kreisausschuss
18.05.2015
17.06.2015
Z1
Z2
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag nimmt das Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses
zum
31.12.2011
durch
den
Rechnungsprüfungsausschuss
und
die
örtliche
Rechnungsprüfung sowie die Stellungnahme des Landrats vom
20.04.2015 zur Kenntnis und stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum
31.12.2011 in der der Prüfung zugrunde liegenden Fassung vom
21.01.2015 fest.
Abstimmungsergebnis:
Der Vorsitzende
teilgenommen.
TOP 7
hat
Einstimmig
an
der
Beschlussfassung
nicht
Beschluss über die Entlastung des Landrats für das
Haushaltsjahr 2011
V 107/2015
Rechnungsprüfungsausschuss
Kreisausschuss
Z1
Z2
18.05.2015
17.06.2015
Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an seine Stellvertreterin,
Frau Dr. Dirhold (CDU), ab. Diese stellt die Vorlage 107/2015 zur
Abstimmung.
Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für das
Haushaltsjahr 2011 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53
Abs. 1 KrO NRW Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Der Vorsitzende
teilgenommen.
TOP 8
hat
Einstimmig
an
der
Beschlussfassung
nicht
Beschluss über die Entlastung des Landrats für den
Gesamtabschluss 2010
V 114/2015
Rechnungsprüfungsausschuss
Kreisausschuss
Z1
Z2
18.05.2015
17.06.2015
Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an seine Stellvertreterin,
Frau Dr. Dirhold (CDU), ab. Diese stellt die Vorlage 114/2015 zur
Abstimmung.
-6Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für den
Gesamtabschluss 2010 gemäß den §§ 116 Abs. 1 und 96 Abs. 1
GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Der Vorsitzende
teilgenommen.
TOP 9
hat
Einstimmig
an
der
Beschlussfassung
nicht
Beschluss über die Bestätigung des Gesamtabschlusses
des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
V 112/2015
Rechnungsprüfungsausschuss
Kreisausschuss
Z1
Z2
18.05.2015
17.06.2015
Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an seine Stellvertreterin,
Frau Dr. Dirhold (CDU), ab. Diese stellt die Vorlage 112/2015 zur
Abstimmung.
Der Kreistag nimmt das Ergebnis der Prüfung des
Gesamtabschlusses
zum
31.12.2010
durch
den
Rechnungsprüfungsausschuss und die CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie die Stellungnahme des
Landrats vom 22.04.2015 zur Kenntnis und bestätigt gemäß 116
Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW den
Gesamtabschluss zum 31.12.2010 in der der Prüfung zugrunde
liegenden Fassung vom 20.02.2015.
Abstimmungsergebnis:
Der Vorsitzende
teilgenommen.
TOP 10
hat
Einstimmig
an
der
Beschlussfassung
nicht
Jahresabschluss 2014: Ermächtigungsübertragung
- Nachtrag -
Info 80/2015
Kreisausschuss
Z1
17.06.2015
Der Kreistag nimmt die Info 80/2015 zur Kenntnis.
TOP 11
Projektaufruf: Erlebnis.NRW-Tourismuswirtschaft stärken
Hier: Projektantrag "Qualitätsoffensive Wandern im Kreis
Euskirchen"
V 127/2015
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
Verwaltungsergänzung
01.06.2015
Z1
17.06.2015
22.06.2015
Z2
Z3
Kreistagsmitglied Mondorf (AfD) begrüßt das Projekt, hält
allerdings die jährlichen Folgekosten in Höhe von 11.250 € für zu
gering und bittet kurz um Erläuterung.
-7Frau Poth, Stabstellenleiterin 80, führt hierzu aus, dass die
Kostenermittlung analog der bisherigen Erfahrungswerte entlang
des Eifelsteigs erfolgte und diese von der Eifel-Tourismus GmbH
entsprechend übernommen wurden. Hierin enthalten sei eine
einmalige jährliche Kontrolle der Wege sowie eine Pauschale für
den Erhaltungsaufwand der Beschilderung.
Der Kreistag fasst sodann folgenden Beschluss:
Der Kreistag stimmt der Projektidee inhaltlich zu und beschließt –
im Falle der Projektbewilligung durch das Land NRW – die
Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 158.750 € über die
Projektlaufzeit von drei Jahren.
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung
a) auf Basis des Ausgabenerstattungsprinzips von 80 % die
Bruttogesamtkosten in Höhe von 793.750,- € gemäß
Tabelle 2 in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019
einzustellen.
b) für die Folgekosten (Ersatzbeschaffungen) nach
Projektablauf für einen 15-jährigen Bindungszeitraum (ab
2019) jährlich 11.250 € in die jeweiligen Haushalte
einzustellen.
c) Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung eine Vereinbarung
mit den Kommunen zu treffen, welche die alternativen KoFinanzierungsmöglichkeiten sowie die Übernahme von
Rechten und Pflichten mit den Kommunen regelt.
Der
Kreistag
erklärt
sich
bereit
über
alternative
Projektfinanzierungen zu beraten, sofern die beantragte
Förderung über den Wettbewerbsaufruf Erlebnis.NRW nicht
gewährt werden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 12
Einstimmig
Inwertsetzung der 'LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist Prime Site Rhine Region' im Rahmen des Projektaufrufs
Regio.NRW
hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion
A 73/2015
Kreisausschuss
Verwaltungsergänzung
Z1
Z2
17.06.2015
19.06.2015
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) hält fest, dass es insofern
Handlungsbedarf gebe, als dass der Kreis Euskirchen sich
positionieren müsse, wie er in Abstimmung mit den anderen
Gesellschaftern der LEP-Fläche im Rahmen der IRR einsteigen
möchte. Aus diesem Grund beantrage er, den
Beschlussvorschlag in Ziffer 1 insoweit zu ergänzen, dass die
Gespräche auf die Mitgesellschafter ausgeweitet werden und der
letzte Satz in Ziffer 2 zur Projektskizze beibehalten wird sowie
zusätzlich eine Ziffer 3 zu ergänzen, in der die Verwaltung
beauftragt wird, im nächsten Fachausschuss über die Gespräche
und Aktivitäten im Rahmen eines Zwischenberichtes zu
informieren.
-8UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stimmt seinem Vorredner
zu und fragt mit Bezug auf die Z2 nach, welche Ausgaben in den
nächsten Jahren noch anstehen, wenn zum 31.12.2014 15,9 Mio.
€ verausgabt wurden, die über Kredite finanziert wurden und das
Gesamtvolumen 41,7 Mio. € betrage. Zudem stelle sich die
Frage, ob der Kreis mit seinem Anteil von 12% hafte, für den Fall,
dass das Vorhaben nicht in der Form umgesetzt werden könne.
Herr Adams, GBL I, teilt mit, das man bislang 143 ha von den
geplanten 205 ha erworben habe und das vereinbarte
Gesamtvolumen für den kompletten Erwerb und die Ertüchtigung
der Fläche sowie des notwendigen Verwaltungsaufwandes
vorgesehen sei. Ziel sei es bis zum 30.06.2020 die gesamte
Fläche zu erwerben und den entsprechenden Betrag zu
refinanzieren. Ob hierzu das Gesamtvolumen in voller Höhe
ausgeschöpft werde, könne derzeit noch nicht abgesehen
werden. Im "worst case" würden 41,7 Mio. € ausgegeben, die
Fläche wäre nicht vermarktet und nach Abzug der 60%igen
Beteiligung des Landes verblieben 40% der Last auf kommunaler
Ebene.
Anschließend stellt der Vorsitzende den Antrag mit den
Ergänzungen wie folgt zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt:
1. Die
Verwaltungsleitung
wird
beauftragt,
umgehend mit den Mitgesellschaftern und den
auf regionaler Ebene an Umsetzungsprojekten
arbeitenden Gremien - insbesondere dem
Zweckverband Region Aachen und der IRRInnovationsregion Rheinisches Revier GmbH - in
Gespräche einzutreten mit dem Ziel, eine
Projektteilnahme zur Entwicklung/Aktivierung
der genannten Fläche im Rahmen des
Projektaufrufs Regio.NRW zu initiieren.
2. Die Vertreter des Kreises Euskirchen im
Verwaltungsrat
und
Projektbeirat
des
Kommunalunternehmens
"LEP-Fläche
Euskirchen/Weilerswist" Anstalt des öffentlichen
Rechts (LEP-AöR) werden beauftragt, in den
genannten Gremien zu beantragen, dass sich
die Geschäftsführung der LEP-AöR umgehend
mit der IRR GmbH in Verbindung setzt, um
gemeinsam
die
im
Integrierten
Handlungskonzept befindliche 'Inwertsetzung
der Prime Site Rhine Region' als konkretes
Umsetzungsprojekt
zu
benennen
und
entsprechend vorzubereiten. Eine Projektskizze
soll in Grundzügen bis zur nächsten Sitzung des
Aufsichtsrates der IRR GmbH vorliegen.
3. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung,
Tourismus
und
Konversion Vogelsang am 31.08.2015 informiert
-9die
Verwaltung
im
Rahmen
eines
entsprechenden Zwischenberichts insbesondere
über die bereits geführten Gespräche und
Aktivitäten in o. g. Angelegenheit.
Abstimmungsergebnis:
TOP 13
Einstimmig,
bei 3 Enthaltungen (AfD)
Konversion Vogelsang:
Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung
Forum Vogelsang
V 128/2015
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
01.06.2015
Z1
17.06.2015
Z2
Der Vorsitzende teilt mit, dass heute das Schreiben der
Bezirksregierung Köln eingetroffen sei, wonach eine zusätzliche
Förderung nicht möglich sei, eine Verlängerung des
Durchführungszeitraumes bis zum 31.12.2015 jedoch befürwortet
werde.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) führt
aus, dass man der Vorlage nicht zustimmen werde, weil man
keinen Freibrief bis zur Höhe von 5 Mio. € erteilen möchte,
sondern über Ausgaben, die den bisherigen Rahmen von 3,4
Mio. € übersteigen, erneut beraten müsse, damit ein sorgsamer
Umgang mit den Steuergeldern gewährleistet sei. Daher sei eine
detaillierte Klärung der Kompensation angezeigt, damit man im
Dialog mit den Betroffenen Lösungen auf Augenhöhe finde. Man
zweifle insofern an der Qualität des örtlichen Controllings. Im
Kern gehe es nun um die Umsetzung des Bildungsauftrages und
dort seien Abstriche nicht zu akzeptieren.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke verweist auf die Aussage
von Herrn Moritz Anfang Januar, dass über die 3 Mio. € hinaus
vielleicht noch max. 300.000 € notwendig seien, jedoch in keinem
Fall noch eine Million. Darüber, dass man jetzt über den
vorliegenden, deutlich höheren Rahmen zu befinden habe, sei
seine Fraktion äußerst verärgert. Zudem sei ihm unverständlich
warum der Kreis nochmals für 5 Mio. € bürgen müsse, wenn dies
in der Summe bereits der Landschaftsverband getan habe.
AV Poth erläutert, dass sich aus der Vorlage ergebe, dass die
Bürgschaft des Landschaftsverbandes zu einem gewissen
Prozentsatz und die Bürgschaft des Kreises ebenfalls zu einem
gewissen Prozentsatz zu erteilen seien. Erst dann sei die
Gesellschaft handlungsfähig.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass sicherlich
alle eine Realisierung dessen, was bereits angefangen wurde,
dort wünschen. Seine Fraktion könne dennoch der Vorlage in der
Form nicht zustimmen, da nicht sichergestellt sei, dass die für
den Bildungsauftrag erforderlichen Mittel der Vogelsang ip
zusätzlich über das bisherige Budget hinaus von den
Gesellschaftern anteilig zur Verfügung gestellt werden.
- 10 Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass es sich hierbei
nicht um einen Freibrief handele und erläutert kurz die
Ausgangslage. Die für die vergebenen Aufträge nun eintreffenden
Rechnungen müssten schließlich bezahlt werden und hierfür sei
der Kredit notwendig. Die Kosten des Kredits seien nur über die
variablen Positionen zu finanzieren, aus denen sich bislang leider
nur der Bereich Bildung ergebe. Daher sei auch eine inhaltliche
Diskussion über deren Einsparung etc. im nächsten
Fachausschuss angezeigt.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) führt aus, dass er die
Entscheidung der Landesregierung nicht nachvollziehen könne
und dass die Mehrkosten einzig und allein auf das Bauen im
Bestand und nicht auf andere Dinge zurückzuführen seien.
Zudem sei der Geschäftsführung in allen Gremien von allen
Gesellschaftern mehrfach eine ordnungsgemäße
Aufgabenerledigung bestätigt worden. Insofern sei nun eine
Beratung und Entscheidung des Kreistages über jede einzelne
Rechnung fehl am Platze und völlig unpraktikabel.
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) kann die Äußerungen von
Herrn Grutke und Herrn Troschke in keinster Weise
nachvollziehen, da es hier anscheinend nur darum gehe, den
Zieleinlauf des Projektes zu torpedieren. Bei anderen
Gesellschaften werde schließlich auch nicht so verfahren und
letztlich habe die Entsendung von Vertretern in die Aufsichtsräte
oder sonstigen Gremien auch ihren Sinn und Zweck. Wer heute
diesen Beschluss nicht mitgehe, beerdige auch an der Stelle das
Projekt.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke erwidert, dass dies in der
Form auch nicht Tenor gewesen sei. Er habe lediglich hinterfragt
warum der Kreis nochmals für 5 Mio. € bürgen solle, wenn dies
der Landschaftsverband in der Höhe bereits getan habe. Nach
seiner Meinung sei insofern der Punkt a) der Vorlage
widersprüchlich.
AV Poth erklärt, dass der Landschaftsverband beschlossen habe,
einen Betrag von bis zu 5 Mio. € für seinen Anteil, der sich auf
3.181.833 € belaufe, zu besichern. Den Restanteil in Höhe von
1.818.182 € habe der Kreis Euskirchen anteilig zu besichern,
damit insgesamt Kredite in Höhe von 5 Mio. € aufgenommen
werden können.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
verdeutlicht, dass seine Fraktion Vogelsang unter kritischer
Begleitung ans Ziel bringen möchte. Nur der Weg dorthin sei ein
anderer. Es solle auch nicht jede Rechnung diskutiert werden, es
gehe lediglich um den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern im
Rahmen eines kleinteiligen Controllings damit eine seriöse
Abwicklung gewährleistet sei.
Kreistagsmitglied Daniel (UWV) zieht einen Vergleich zum
privaten Wohnungsbau und unterstützt insofern die Aussage von
Herrn Grutke, so dass sie der Vorlage ebenfalls nicht zustimmen
könne.
- 11 Der Vorsitzende lässt sodann über die Vorlage abstimmen:
Der Kreistag beschließt:
a) über den beschlossenen Rahmen von 3 Mio. € (D8/2014 vom
17.12.2014) hinaus eine Ausfallbürgschaft zugunsten der
Vogelsang IP gGmbH zur Besicherung der zur Finanzierung der
Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahmen in Höhe
von gegebenenfalls bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Mio. € zu
übernehmen. Der Höchstbetrag für die zu übernehmende
Ausfallbürgschaft beträgt 1.818.182 €.
b) für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt
in Höhe von 9.092 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach
Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde.
c) die Geschäftsführung und die Gremien der Vogelsang IP
gGmbH werden gebeten, zu prüfen, ob eine Änderung der
Landeshaltung in Bezug auf die Nachfinanzierung bewirkt werden
kann bzw. ob alternative Fördermöglichkeiten in der
Stadtentwicklung o.a. Landesprogrammen, gegebenenfalls auch
Möglichkeiten der Betriebsförderung, gegeben sind.
d) die Geschäftsführung der Vogelsang IP gGmbH zu bitten, dem
Ausschuss für Bildung und Inklusion sowie dem Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang das
Konzept der Bildungsarbeit der Akademie Vogelsang IP unter
Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen bei nächster
Gelegenheit dezidiert vorzustellen. Hierbei ist das Interesse des
Kreistages an einer qualifizierten und breiten Bildungsarbeit zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 14
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen von Bündnis 90/
DIE GRÜNEN, DIE LINKE u. AfD (1)
sowie 2 Enthaltungen (AfD)
Förderung Restmittel Vogelsang
hier: Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Kreistag
Euskirchen
A 70/2015
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
01.06.2015
Z1
17.06.2015
Z2
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltungsleitung wird beauftragt, sofern noch nicht
geschehen, alle notwendigen und möglichen Gespräche zur
Sicherung des Gesamtprojektes und Gesamtkonzeptes
Vogelsang zu führen und alle Möglichkeiten zur Sicherung
weiterer, notwendiger Fördermittel auszuschöpfen.
Dabei legt der Kreistag besonderen Wert auf eine möglichst hohe
- 12 Beteiligung des Landesbetriebes Wald und Holz im Rahmen des
schon existenten Kooperationsvertrages zwischen dem Land
NRW und Vogelsang ip sowie darüber hinaus weitere zu
finanzierende Lehrerstellen aus anderen Fördertöpfen, um dem
geplanten Bildungsauftrag Vogelsangs gerecht werden zu
können.
Abstimmungsergebnis:
TOP 15
Einstimmig
AGIT GmbH
hier: gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
im Kreistag Euskirchen
Der Vorsitzende berichtet, dass es im Aufsichtsrat eine
Diskussion bezüglich der Aufgaben und Schnittstellen zum
Zweckverband Region Aachen gegeben habe und es hier
unterschiedliche Auffassungen der Gesellschafter und Beteiligten
gebe. Aus diesem Grund sei das vorgesehene
Besetzungsverfahren für die Geschäftsführung zunächst
ausgesetzt worden und in der nächsten Sitzung des
Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung am
26.06.2015 werde ein angepasstes Besetzungsverfahren im
Sinne eines Kompromisses vorgeschlagen. Des Weiteren werde
eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Dr. Heuser eingerichtet und
bis Ende Oktober soll es eine Struktur- und
Leistungsbeschreibung geben. Das Bewerbungsverfahren soll
weiter fortgeführt werden, eine Besetzung solle allerdings
frühestens Ende des Jahres erfolgen.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt aus, dass nach seinen
Informationen der Vorsitzende des Aufsichtsrates das Thema
"Besetzung der Stelle der Geschäftsführung" auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates setzen
wollte. Damit in dieser Sitzung am 26.06. keine Fakten
geschaffen werden, solle der Kreistag Euskirchen Position
beziehen und daher beantrage er, dass der Kreistag den Landrat
als Vertreter im Aufsichtsrat beauftrage, sich gegen eine
derzeitige Neubesetzung der Stelle des Geschäftsführers/der
Geschäftsführerin auszusprechen und dort beantrage, dass das
derzeit laufende Ausschreibungsverfahren für beendet erklärt
wird. Darüber hinaus möge der Kreistag beschließen, dass es
primäre Aufgabe der verantwortlichen Gremien sei, zunächst auf
der Basis einer intensiven Aufgabenkritik die künftige Rolle der
AGIT in der Schnittstelle zum Zweckverband Region Aachen zu
definieren und erst danach eine abschließende Beratung und
Beschlussfassung über die Frage zu treffen, ob es eine
Neubesetzung dieser Stelle gibt und ggf. Synergieeffekte erzielt
werden können oder ob es andere Lösungsmöglichkeiten gibt.
Der Vorsitzende erläutert, dass Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung immer zeitgleich tagen, bei
getrennter Abstimmung. Dabei habe die
Gesellschafterversammlung die einstimmige Empfehlung des
Aufsichtsrates beschlossen. Der Aufsichtsratsvorsitzende habe
unter Zustimmung aller Anwesenden deutlich gemacht, dass das
bisherige Verfahren weiter fortgesetzt werden soll, jedoch in der
A 74/2015
- 13 anstehenden Sitzung keine Besetzung erfolgen werde, sondern
sich lediglich die zwei besten Bewerber vorstellen werden. Eine
endgültige Entscheidung solle erst im Oktober/November
getroffen werden. Dies sei auch derzeitige Beschlusslage.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) bemängelt, dass in der ersten
Ausführung des Vorsitzenden keine Rede von der Vorstellung
zweier Kandidaten war. Das sei auch nicht der Wille, denn das
Verfahren soll beendet und erst die inhaltlichen Dinge geklärt
werden, um ggf. auch Kosten sparen zu können. Erst dann könne
man schließlich erkennen, ob und in welcher Form eine
Geschäftsführung notwendig sei.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) verdeutlicht, dass die
Gremien ihre Beschlüsse in entsprechender Weise korrigieren
können und insofern die Vergangenheit an der Stelle irrelevant
sei. Zudem verstehe er nicht, warum die politischen Vertreter
nicht über das anstehende Problem informiert wurden. Damit
keine Fakten geschaffen werden und die anderen Gesellschafter
und Vertreter erkennen wie der Kreistag Euskirchen zu der Sache
steht, sei zwingend hier und heute über den o. g. Antrag
abzustimmen.
Der Vorsitzende ergänzt, dass dieser Antrag dann schriftlich an
die AGIT mitgeteilt werden müsse, da weder er an der Sitzung
des Aufsichtsrates teilnehmen könne noch der Vertreter und
dessen Stellvertreter an der Sitzung der
Gesellschafterversammlung.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält
das Engagement und die Priorität in dieser Sache für fragwürdig
und falsch gelagert, stellt sich allerdings auch die Frage, warum
die Informationen im Vorfeld nicht schriftlich vorgelegt werden,
damit man darüber beraten könne.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stimmt Herrn Kolvenbach
vom Grundsatz her zu, hält die Informationslage für einen
heutigen Beschluss allerdings für zu dünn und ist der Auffassung,
dass dies insbesondere auch den kleineren Fraktionen, die in den
entsprechenden Gremien nicht vertreten seien, vorab hätte
vorgelegt werden müssen.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) entgegnet, dass er diesen
Appell nicht an die CDU, sondern an den Vorsitzenden richten
müsse, da dies eben auch ein Teil der Kritik seiner Fraktion sei.
Der Vorsitzende ergänzt, dass er die Informationen weitergebe,
sobald sie ihm schriftlich vorliegen. Dies habe er unmittelbar
getan.
Kreistagsmitglied Stolz (CDU) verwundert die Form des
Bewerbungsverfahrens für eine solch bedeutsame Stelle und hält
die Informationspolitik des Vorsitzenden für sehr befremdlich.
Zudem erwarte sie, dass die Interessen des Kreises in diesem
Fall persönlich vertreten und nicht schriftlich mitgeteilt werden.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) berichtet, dass Gerüchten
- 14 zufolge eine Neuausrichtung der AGIT zum Thema
Wirtschaftsförderung für die Region angedacht sei. Vor der
Neubesetzung der Geschäftsführerstelle müsse daher klar sein,
wofür man eine entsprechende Person suche. Aus diesem Grund
sollten zum jetzigen Zeitpunkt keine diesbezüglichen Beschlüsse
gefasst werden.
Der Vorsitzende lässt sodann über den gestellten Antrag
abstimmen:
Der Kreistag beschließt
1. den Landrat als Vertreter im Aufsichtsrat zu beauftragen, sich
gegen eine derzeitige Neubesetzung der Stelle des
Geschäftsführers/der Geschäftsführerin auszusprechen und zu
beantragen, dass das derzeit laufende Ausschreibungsverfahren
für beendet erklärt wird.
2. Der Kreistag Euskirchen sieht es als primäre Aufgabe der
verantwortlichen Gremien zunächst auf der Basis einer intensiven
Aufgabenkritik die künftige Rolle der AGIT in der Schnittstelle
zum Zweckverband Region Aachen zu definieren und erst
danach eine abschließende Beratung und Beschlussfassung über
die Frage zu treffen, ob es eine Neubesetzung dieser Stelle gibt
und ggf. Synergieeffekte erzielt werden können oder ob es
andere Lösungsmöglichkeiten gibt.
Abstimmungsergebnis:
TOP 16
Einstimmig,
bei Enthaltung des Vorsitzenden
sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
V 119/2015
Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2015 durch den Kreis
Euskirchen
1. Weiterführung des bestehenden Betreuungsangebotes
"Offene Ganztagsschule im Primarbereich" zum Schuljahr
2015/16
2. Erlass einer Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich“
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Kreisausschuss
19.05.2015
17.06.2015
Kreistagsmitglied Mondorf (AfD) hätte sich eine tiefer gehende
Staffelung der Elternbeiträge gewünscht, da die letzte Stufe
lediglich ein Drittel über dem durchschnittlichen
Jahresbruttoeinkommen 2011 liege und dies insofern auf dem
Rücken der Mittelschicht ausgetragen werde. Zudem regt er für
die Zukunft an, nicht vom Brutto- sondern vom Nettoeinkommen
auszugehen, da dies letztlich für die Bürger/innen maßgeblich
sei.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) beantragt mit Verweis auf
den Kreisausschuss die dort bereits vorgetragene Staffelung der
Elternbeiträge und bittet insofern um getrennte Abstimmung.
Z1
Z2
- 15 Der Vorsitzende stellt diesen Antrag zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen,
bei 2 Zustimmungen (DIE LINKE)
Anschließend lässt der Vorsitzende über die Verwaltungsvorlage
abstimmen:
Der Kreistag beschließt:
1. Das
bestehende
Betreuungsangebot
"Offene
Ganztagsschule im Primarbereich (OGS)" an der
Matthias-Hagen-Schule wird nach Übernahme der
Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen ab dem
Schuljahr 2015/16 im bisherigen Umfang fortgeführt.
2. Der Kreistag beschließt die in der Anlage 1 der Vorlage
beigefügte
Satzung
über
die
Erhebung
von
Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule
im Primarbereich" mit Wirkung vom 01.08.2015.
Abstimmungsergebnis:
TOP 17
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
und 1 Enthaltung (AfD)
Sachstand betreffend Deutsch-Unterricht für Asylbewerber
hier: Anfrage der UWV-Fraktion
F 16/2015
Verwaltungsergänzung
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Kreisausschuss
Z1
Z2
Z3
18.05.2015
19.05.2015
17.06.2015
Der Tagesordnungspunkt wurde unter TOP 2 der Sitzung
abgesetzt, da er im Kreisausschuss abschließend behandelt
wurde.
TOP 18
Aufstellung einer Containeranlage für die vorübergehende
Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“ in
Bad Münstereifel
D 13/2015
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
Z1
Z2
28.05.2015
17.06.2015
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung D13/2015
und fasst folgenden Beschluss:
1. Der Kreistag beschließt, für die Erweiterung der
Kindertageseinrichtung „Magische 12“, Trierer Str., 53902 Bad
Münstereifel, vorübergehend für den Zeitraum vom 01.07.2015
bis 31.07.2017 auf dem städtischen Grundstück eine
Containeranlage in Modulbauweise aufzustellen. Die Aufträge
- 16 zur Anmietung der Containeranlage, der erforderlichen
Verlagerung des Kinderspielplatzes, der Herrichtung des
Untergrundes und der Versorgungsleitungen erfolgen unter
Einhaltung der Vergabevorschriften an die wirtschaftlichsten
Anbieter.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Containeranlage an den
Träger der Kindertageseinrichtung zu vermieten, um eine
Mietbezuschussung nach dem Kinderbildungsgesetz
sicherzustellen.
3. Der Kreistag stimmt der späteren Deckung der
Mehraufwendungen über eine höhere Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage zu.
Abstimmungsergebnis:
TOP 19
Einstimmig
Verlängerung der Kooperations- und
Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten
bis zum 31.12.2018
V 109/2015
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
Z1
Z2
28.05.2015
17.06.2015
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, die zwischen den
Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen
Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele
der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2018 zu
verlängern.
Abstimmungsergebnis:
TOP 20
Einstimmig
Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der
V 117/2015
Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen
e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und
Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum
31.12.2018
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
28.05.2015
17.06.2015
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen
der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen
e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und
Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet vom
01.01.2016 bis zum 31.12.2018 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Z1
Z2
- 17 TOP 21
Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt V 118/2015
Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem
Kreis Euskirchen zur Durchführung
von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
28.05.2015
17.06.2015
Z1
Z2
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen
der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport,
und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung
und Ziele der Belegung und Durchführung von sozialen
Trainingskursen bis zum 31.12.2018 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
TOP 22
Einstimmig
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis
Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum
31.12.2018
V 122/2015
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
Z1
Z2
28.05.2015
17.06.2015
Kreistagsmitglied Schorn (FDP) stellt fest, dass im Kreis gute
Jugendarbeit geleistet werde und dass sich die Arbeitsgruppe,
die zur Erarbeitung der Fortschreibung des Jugendförderplans
eingerichtet wurde, auf drei Dinge geeinigt habe: es werde nicht
vom Jugendeinwohnerwert auf den Jugendförderplan
geschlossen, die Mittel werden nicht um 22% gekürzt und zeitnah
soll es ein Integriertes Gesamtkonzept der Schulsozialarbeit und
der Jugendhilfe im Kreis geben. Daher solle der Jugendförderplan auch nur bis 2018 fortgeschrieben werden. Durch den
Antrag von CDU und SPD werde der Konsens zur Laufzeit und
zum Integrierten Gesamtkonzept wieder aufgehoben, was
wiederum die Frage nach dem Sinn und Zweck der Arbeitsgruppe
aufwerfe. Daher beantrage er getrennte Abstimmung zur Laufzeit
und zur inhaltlichen Fortschreibung des Jugendförderplans.
Kreistagsmitglied Kunz (SPD) stellt die Gemeinsamkeiten sowie
die im Jugendhilfeausschuss und der Arbeitsgruppe bestehende
Einigkeit heraus, dass die offene Jugendarbeit wie vorhanden
fortgeführt werden soll, qualitative Komponenten einfließen und
die Jugendlichen stärker einbezogen werden sollen. Daher sei
der nun gefundene Kompromiss ein guter Weg und die bereits
ausführlich geführte Diskussion im Jugendhilfeausschuss müsse
hier nicht wiederholt werden.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt aus, dass man nicht
von einem Konsens rede, sondern er habe im Rahmen der
Arbeitsgruppe festgehalten, welche Punkte unstrittig seien und
dass der Dissens in Sachen Laufzeit in weiteren Gesprächen
noch ausgeräumt werden könne. Dies sei erfolgt, da neben der
beantragten Laufzeit von sechs Jahren, bereits nach drei Jahren
eine entsprechende Konzeption vorgelegt werden soll, so dass
der notwendige Druck vorhanden sei.
- 18 Kreistagsmitglied Daniel (UWV) hält die erneute Diskussion
ebenfalls für überflüssig und regt an, künftig alle Fraktionen in
einen entsprechenden Antrag einzubinden, damit sich solche
Debatten erübrigen.
Kreistagsmitglied Schorn (FDP) verdeutlicht nochmals, dass die
Laufzeit keine unwichtige Detailfrage sei, sondern eben ein
Kernpunkt und somit könne man dem nicht zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) teilt mit, dass er für die
Diskussion dankbar sei, da man ja nicht im Jugendhilfeausschuss
vertreten sei und seine Fraktion inhaltlich aber auch der
verlängerten Laufzeit zustimmen werde, da dies ein gutes Signal
für alle Betroffenen sei.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) unterstreicht, dass das große
Kernstück - der Jugendförderplan - von allen getragen werde.
Man möchte lediglich den Druck konkret aufrecht erhalten und
2018 die Schulsozialarbeit und Jugendarbeit zusammenführen.
Der Vorsitzende stellt anschließend den Antrag der FDP-Fraktion
die Laufzeit auf 2018 zu begrenzen zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen,
bei Zustimmung der FDP-Fraktion
Sodann stellt der Vorsitzende die Verwaltungsvorlage in der Form
der Z2 wie folgt zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, den Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum
31.12.2021 in der der Vorlage anliegenden Fassung zu
verabschieden.
Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert,
zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener
Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu
entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung
des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des
Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden.
Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein
tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt,
behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und
Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen
im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut
über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu
beraten und zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei Enthaltung der FDP-Fraktion
- 19 TOP 23
Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion
A 71/2015
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
Z1
Z2
28.05.2015
17.06.2015
Aufgrund der Beschlussfassung zu TOP 22 hat sich dieser
Tagesordnungspunkt erledigt.
TOP 24
Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie
Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen
– EU.KITA/EU.FUN
hier: Unbefristete Weiterführung des Projektes (KTBeschlüsse V 469/2008 und V 94/2010)
V 115/2015
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
Z1
Z2
Z3
21.05.2015
28.05.2015
17.06.2015
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, das vom Kreistag mit den V 469/2008
und V 94/2010 zeitlich befristete Kooperationsprojekt ab
01.01.2016 mit unbefristet beschäftigten Personal fortzuführen
und die erforderlichen Mittel dafür bereit zu stellen.
Abstimmung:
TOP 25
Einstimmig
Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der V 110/2015
Marienborn gGmbH Zülpich auf Fortführung der
Gerontopsychiatrischen Beratung im Rahmen des
Gerontopsychiatrischen Zentrums (Gerontopsychiatrische
Beratungsstelle)
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Kreisausschuss
21.05.2015
17.06.2015
Kreistagsmitglied van Meenen (FDP) erklärt sich für befangen
und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Der Kreistag beschließt, dem Antrag zuzustimmen und
1.
das Projekt im Sinne der Kreistagsbeschlüsse zu den
Vorlagen V 26/2009 und V 177/2011für weitere fünf Jahre
fortzusetzen und die erforderlichen Mittel hierfür bereit zu
stellen,
2.
die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Träger eine
entsprechende Vereinbarung über Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele der
Gerontopsychiatrischen Beratung für den Zeitraum
01.01.2016 bis 31.12.2020 zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Z1
Z2
- 20 -
TOP 26
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises
Euskirchen
a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern
b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur
gesonderten Betrachtung der Linie 829 im Rahmen der
ÖPNV-Umlage
V 125/2015
Verwaltungsergänzung
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Z1
Z2
Z3
21.05.2015
27.05.2015
17.06.2015
Der Kreistag beschließt zu a),
-
-
dem Zielkonzept des AVV grundsätzlich zuzustimmen.
den Planungen des RSK zu den Linien 805 und 806 (s.
Begründung) zuzustimmen und die Verwaltung zu
beauftragen, zusammen mit dem RSK
Optimierungspotentiale für die Linien 802, 828 und 842 zu
prüfen.
die Verwaltung zu ermächtigen, der Übergabe der
Federführung zur Aufgabenträgerschaft der Linien 298,
SB 98, 208, 218, 231 und 233 an den Kreis Düren
zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 5 Gegenstimmen (Bündnis 90/
DIE GRÜNEN)
und 2 Enthaltungen (AfD)
Die Beratung und Beschussempfehlung zu Punkt b) wurde
bereits im Fachausschuss in die nächste Sitzung des
Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr verschoben.
TOP 27
Berichte und Mitteilungen des Landrates
Der Vorsitzende teilt mit, dass das Ministerium für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW die Genehmigung
erteilt hat, ab sofort Fahrzeuge für die Bürgerinnen und Bürger im
Stadtgebiet Heimbach mit SLE-Kennzeichen zuzulassen. Die
Zulassungen erfolgen aufgrund der örtlichen Zuständigkeit durch
den Kreis Düren.
Zudem teilt er mit, dass die Technik Agentur Euskirchen (TAE)
Herrn Kupp, den hauptamtlichen Verbandsvorsteher des BZE,
zum Geschäftsführer und Herrn Franssen zu dessen
Stellvertreter gewählt hat.
-Mündl. Vortrag-
- 21 Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
Der Vorsitzende
Der Schriftführer
gez. Rosenke
gez. Poth
(Rosenke)
Landrat
(Poth)
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Euskirchen, 29.06.2015
gez. Klein
(Klein)
Protokollierender Beamter