Daten
Kommune
Wesseling
Größe
94 kB
Datum
30.11.2016
Erstellt
12.01.17, 17:06
Aktualisiert
12.01.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 12.01.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit
vom Mittwoch, den 30.11.2016 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
Mitteilungen und Anfragen
Mitteilungen:
Herr Erster Beigeordneter Ohrndorf teilt mit, dass
- in der Fünffachhalle Berzdorfer Straße, Hallen 1-3, Stabhochsprungeinstichkästen eingebaut
werden
und
- die Ausschreibung für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Roten Aschenplatz noch
in dieser Woche auf den Weg gebracht werde, für Mitte Januar der Submissionstermin
anberaumt wurde und Ende Februar die Rodungsmaßnahmen beginnen werden. Die
Maßnahme sei mit der Spielvereinigung Wesseling-Urfeld 19/46 e.V., die diese Sportstätte
hauptsächlich nutzt, abgestimmt.
Herr Albert führt aus, dass
- der TuS Wesseling sein Sportangebot um die Sportart „American Football“ erweitern werde, die
Hallentrainingszeiten aus den Zeitkontigenten des TuS genommen werden, und das Training
draußen auf dem Sportplatz Kreuz Knippchen oder auf dem Bolzplatz am Entenfang stattfinden
werde. Für den Spielbetrieb (maximal 7 Spiele pro Jahr) soll ein Rasenplatz (Kunst- oder
Naturrasen) zur Verfügung gestellt werden. Im Gespräch mit der Spielvereinigung WesselingUrfeld 19/46 e.V. sei vereinbart worden, dass der Spielbetrieb der Spvg Vorrang habe, und sich
die Footballer mit der Spvg abstimmen müssen,
- im Rahmen des Förderprogrammes „NRW kann Schwimmen“ bei den vom TuS Wesseling e.V.
angebotenen Schwimmkursen 72 Kinder teilgenommen haben, von denen 23 Kinder das
Seepferdchen, 14 das Bronze- und 3 Kinder das Silberabzeichen erhalten haben
und
- den Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitgliedern am 28.11.2016 für die internen
Haushaltsberatungen die noch fehlenden Unterlagen des Stadtsportverbandes (SSV) zum
Thema „Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. auf Überlassung von 5 % der
jährlichen Sportpauschale“ zur Verfügung gestellt worden seien.
Anfragen:
Bezug nehmend auf die Ausführungen von Herrn Albert zum neuen Sportangebot des TuS
Wesseling e.V. fragt Herr Rothermund an, wer für Schäden in den Sportstätten aufkommt, die
möglicherweise durch das neue Sportangebot „American Football“ verursacht werden. Die
Verwaltung müsse alle Vorkehrungen treffen, um die/den Verursacher haftbar machen zu können,
da davon ausgegangen werden könne, dass die Rasenflächen durch diese Sportart extrem in
Mitleidenschaft gezogen werden. Er führt aus, dass die Verwaltung auch ansonsten bei Schäden
durch eine Vereinsnutzung die/den Verursacher zur Haftung heranziehen muss. Herr
Bürgermeister Esser führt aus, dass die Verwaltung dieses neue Sportangebot nicht von
vorneherein ausschließen möchte. Das Ulrike-Meyfarth-Stadion sei als „Mehrzweckarena“ für ein
breites Sportangebot geeignet. Die Bedenken von Herrn Rothermund werden geteilt und der
Sportbetrieb seitens der Verwaltung beobachtet. Für Schäden, die über das normale Maß hinaus
gehen und nur mit höherem Aufwand repariert werden können, werde der Verursacher
entsprechend bereits gängiger Praxis haftbar gemacht.
Herr Raschke erklärt auf Anfrage von Herr Nahlen, dass die DLRG Ortsgruppe Wesseling e.V.
die Genehmigung für die Durchführung des Nikolausschwimmens im an der Grenze zum Brühler
Stadtgebiet in Wesseling-Berzdorf gelegenen Anglersee (ehemals Kiesgrube) erhalten habe.
Vor dem Hintergrund der Medienberichterstattung in den Niederlanden über die Verwendung von
gesundheitsgefährdendem Granulat auf Kunstrasenplätzen erkundigt sich Frau Meiers nach dem
Granulat für den neuen Kunstrasenplatz, der anstelle des Roten Aschenplatz errichtet werden
soll. Herr Erster Beigeordneter Ohrndorf teilt mit, dass auf dem neuen Platz Neugummigranulat,
das etwas teurer ist, Verwendung finden solle.
Auf Anfrage von Frau Meiers sagt Herr Albert zu, die Löcher auf dem Bolzplatz am Entenfang
auffüllen zu lassen.
Frau Meiers teilt mit, ihr wurde zugetragen, dass in der erst kürzlich in Betrieb genommenen
Fünffachturnhalle Berzdorfer Straße, Halle 1-3, schon jetzt zahlreiche Mängel erkennbar seien, so
weise u.a. die Beschichtung des Hallenbodens mehrere Löcher auf, an einer Stelle sei eine Kuhle
im Boden, die eine gewisse Unfallgefahr darstellt. Auch die Reinigung des Bodens sei schwierig.
Sie fragt an, ob in der Halle 4 und 5 der gleiche Boden eingebaut werde. Herr Erster
Beigeordneter Ohrndorf führt aus, dass die von Frau Meiers geschilderten Mängel der Verwaltung
bekannt seien und das bemängelte Schwingverhalten des Bodens von einer Fachfirma
begutachtet worden sei mit dem Ergebnis, dass dieser Boden alle Anforderungen erfüllt, die an
einen Schwingboden gestellt werden. Der Boden ist gut. Bei der Sanierung der Halle 4 und 5
werde nur die obere Nutzschicht, nicht jedoch der gesamte Schwingboden erneuert. Herr
Ohrndorf sagt eine schriftliche Beantwortung der Anfrage von Frau Meiers an die Fraktionen zu.
Des Weiteren begründet er die derzeitige Dauerbeleuchtung in der Fünffachturnhalle Berzdorfer
Straße. Diese werde aus Sicherheitsgründen auch noch in den nächsten 14 Tagen eingeschaltet
sein müssen, da die Bewegungsmelder derzeit noch nicht an allen Stellen funktionstüchtig seien.
Frau Kübbeler weist darauf hin, dass bedingt durch die Sanierungsmaßnahmen die
Zugänglichkeit der Fünffachhalle erschwert und umständlich sei und bittet um Anbringung einer
deutlichen dauerhaften Beschilderung.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 30.11.2016
Seite 2