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Beschlusstext (Mitteilungen und Anfragen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
94 kB
Datum
30.11.2016
Erstellt
12.01.17, 17:06
Aktualisiert
12.01.17, 17:06
Beschlusstext (Mitteilungen und Anfragen) Beschlusstext (Mitteilungen und Anfragen)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 12.01.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom Mittwoch, den 30.11.2016 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Mitteilungen und Anfragen Mitteilungen: Herr Erster Beigeordneter Ohrndorf teilt mit, dass - in der Fünffachhalle Berzdorfer Straße, Hallen 1-3, Stabhochsprungeinstichkästen eingebaut werden und - die Ausschreibung für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Roten Aschenplatz noch in dieser Woche auf den Weg gebracht werde, für Mitte Januar der Submissionstermin anberaumt wurde und Ende Februar die Rodungsmaßnahmen beginnen werden. Die Maßnahme sei mit der Spielvereinigung Wesseling-Urfeld 19/46 e.V., die diese Sportstätte hauptsächlich nutzt, abgestimmt. Herr Albert führt aus, dass - der TuS Wesseling sein Sportangebot um die Sportart „American Football“ erweitern werde, die Hallentrainingszeiten aus den Zeitkontigenten des TuS genommen werden, und das Training draußen auf dem Sportplatz Kreuz Knippchen oder auf dem Bolzplatz am Entenfang stattfinden werde. Für den Spielbetrieb (maximal 7 Spiele pro Jahr) soll ein Rasenplatz (Kunst- oder Naturrasen) zur Verfügung gestellt werden. Im Gespräch mit der Spielvereinigung WesselingUrfeld 19/46 e.V. sei vereinbart worden, dass der Spielbetrieb der Spvg Vorrang habe, und sich die Footballer mit der Spvg abstimmen müssen, - im Rahmen des Förderprogrammes „NRW kann Schwimmen“ bei den vom TuS Wesseling e.V. angebotenen Schwimmkursen 72 Kinder teilgenommen haben, von denen 23 Kinder das Seepferdchen, 14 das Bronze- und 3 Kinder das Silberabzeichen erhalten haben und - den Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitgliedern am 28.11.2016 für die internen Haushaltsberatungen die noch fehlenden Unterlagen des Stadtsportverbandes (SSV) zum Thema „Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. auf Überlassung von 5 % der jährlichen Sportpauschale“ zur Verfügung gestellt worden seien. Anfragen: Bezug nehmend auf die Ausführungen von Herrn Albert zum neuen Sportangebot des TuS Wesseling e.V. fragt Herr Rothermund an, wer für Schäden in den Sportstätten aufkommt, die möglicherweise durch das neue Sportangebot „American Football“ verursacht werden. Die Verwaltung müsse alle Vorkehrungen treffen, um die/den Verursacher haftbar machen zu können, da davon ausgegangen werden könne, dass die Rasenflächen durch diese Sportart extrem in Mitleidenschaft gezogen werden. Er führt aus, dass die Verwaltung auch ansonsten bei Schäden durch eine Vereinsnutzung die/den Verursacher zur Haftung heranziehen muss. Herr Bürgermeister Esser führt aus, dass die Verwaltung dieses neue Sportangebot nicht von vorneherein ausschließen möchte. Das Ulrike-Meyfarth-Stadion sei als „Mehrzweckarena“ für ein breites Sportangebot geeignet. Die Bedenken von Herrn Rothermund werden geteilt und der Sportbetrieb seitens der Verwaltung beobachtet. Für Schäden, die über das normale Maß hinaus gehen und nur mit höherem Aufwand repariert werden können, werde der Verursacher entsprechend bereits gängiger Praxis haftbar gemacht. Herr Raschke erklärt auf Anfrage von Herr Nahlen, dass die DLRG Ortsgruppe Wesseling e.V. die Genehmigung für die Durchführung des Nikolausschwimmens im an der Grenze zum Brühler Stadtgebiet in Wesseling-Berzdorf gelegenen Anglersee (ehemals Kiesgrube) erhalten habe. Vor dem Hintergrund der Medienberichterstattung in den Niederlanden über die Verwendung von gesundheitsgefährdendem Granulat auf Kunstrasenplätzen erkundigt sich Frau Meiers nach dem Granulat für den neuen Kunstrasenplatz, der anstelle des Roten Aschenplatz errichtet werden soll. Herr Erster Beigeordneter Ohrndorf teilt mit, dass auf dem neuen Platz Neugummigranulat, das etwas teurer ist, Verwendung finden solle. Auf Anfrage von Frau Meiers sagt Herr Albert zu, die Löcher auf dem Bolzplatz am Entenfang auffüllen zu lassen. Frau Meiers teilt mit, ihr wurde zugetragen, dass in der erst kürzlich in Betrieb genommenen Fünffachturnhalle Berzdorfer Straße, Halle 1-3, schon jetzt zahlreiche Mängel erkennbar seien, so weise u.a. die Beschichtung des Hallenbodens mehrere Löcher auf, an einer Stelle sei eine Kuhle im Boden, die eine gewisse Unfallgefahr darstellt. Auch die Reinigung des Bodens sei schwierig. Sie fragt an, ob in der Halle 4 und 5 der gleiche Boden eingebaut werde. Herr Erster Beigeordneter Ohrndorf führt aus, dass die von Frau Meiers geschilderten Mängel der Verwaltung bekannt seien und das bemängelte Schwingverhalten des Bodens von einer Fachfirma begutachtet worden sei mit dem Ergebnis, dass dieser Boden alle Anforderungen erfüllt, die an einen Schwingboden gestellt werden. Der Boden ist gut. Bei der Sanierung der Halle 4 und 5 werde nur die obere Nutzschicht, nicht jedoch der gesamte Schwingboden erneuert. Herr Ohrndorf sagt eine schriftliche Beantwortung der Anfrage von Frau Meiers an die Fraktionen zu. Des Weiteren begründet er die derzeitige Dauerbeleuchtung in der Fünffachturnhalle Berzdorfer Straße. Diese werde aus Sicherheitsgründen auch noch in den nächsten 14 Tagen eingeschaltet sein müssen, da die Bewegungsmelder derzeit noch nicht an allen Stellen funktionstüchtig seien. Frau Kübbeler weist darauf hin, dass bedingt durch die Sanierungsmaßnahmen die Zugänglichkeit der Fünffachhalle erschwert und umständlich sei und bittet um Anbringung einer deutlichen dauerhaften Beschilderung. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 30.11.2016 Seite 2