Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
30.06.15, 14:48
Aktualisiert
30.06.15, 14:48
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 24.06.2015 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 22
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis
Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum
31.12.2018
Kreistagsmitglied Schorn (FDP) stellt fest, dass im Kreis gute
Jugendarbeit geleistet werde und dass sich die Arbeitsgruppe,
die zur Erarbeitung der Fortschreibung des Jugendförderplans
eingerichtet wurde, auf drei Dinge geeinigt habe: es werde nicht
vom Jugendeinwohnerwert auf den Jugendförderplan
geschlossen, die Mittel werden nicht um 22% gekürzt und zeitnah
soll es ein Integriertes Gesamtkonzept der Schulsozialarbeit und
der Jugendhilfe im Kreis geben. Daher solle der Jugendförderplan auch nur bis 2018 fortgeschrieben werden. Durch den
Antrag von CDU und SPD werde der Konsens zur Laufzeit und
zum Integrierten Gesamtkonzept wieder aufgehoben, was
wiederum die Frage nach dem Sinn und Zweck der Arbeitsgruppe
aufwerfe. Daher beantrage er getrennte Abstimmung zur Laufzeit
und zur inhaltlichen Fortschreibung des Jugendförderplans.
Kreistagsmitglied Kunz (SPD) stellt die Gemeinsamkeiten sowie
die im Jugendhilfeausschuss und der Arbeitsgruppe bestehende
Einigkeit heraus, dass die offene Jugendarbeit wie vorhanden
fortgeführt werden soll, qualitative Komponenten einfließen und
die Jugendlichen stärker einbezogen werden sollen. Daher sei
der nun gefundene Kompromiss ein guter Weg und die bereits
ausführlich geführte Diskussion im Jugendhilfeausschuss müsse
hier nicht wiederholt werden.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt aus, dass man nicht
von einem Konsens rede, sondern er habe im Rahmen der
Arbeitsgruppe festgehalten, welche Punkte unstrittig seien und
dass der Dissens in Sachen Laufzeit in weiteren Gesprächen
noch ausgeräumt werden könne. Dies sei erfolgt, da neben der
beantragten Laufzeit von sechs Jahren, bereits nach drei Jahren
eine entsprechende Konzeption vorgelegt werden soll, so dass
der notwendige Druck vorhanden sei.
Kreistagsmitglied Daniel (UWV) hält die erneute Diskussion
ebenfalls für überflüssig und regt an, künftig alle Fraktionen in
einen entsprechenden Antrag einzubinden, damit sich solche
Debatten erübrigen.
Kreistagsmitglied Schorn (FDP) verdeutlicht nochmals, dass die
Laufzeit keine unwichtige Detailfrage sei, sondern eben ein
Kernpunkt und somit könne man dem nicht zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) teilt mit, dass er für die
Diskussion dankbar sei, da man ja nicht im Jugendhilfeausschuss
vertreten sei und seine Fraktion inhaltlich aber auch der
verlängerten Laufzeit zustimmen werde, da dies ein gutes Signal
für alle Betroffenen sei.
V 122/2015
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) unterstreicht, dass das große
Kernstück - der Jugendförderplan - von allen getragen werde.
Man möchte lediglich den Druck konkret aufrecht erhalten und
2018 die Schulsozialarbeit und Jugendarbeit zusammenführen.
Der Vorsitzende stellt anschließend den Antrag der FDP-Fraktion
die Laufzeit auf 2018 zu begrenzen zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen,
bei Zustimmung der FDP-Fraktion
Sodann stellt der Vorsitzende die Verwaltungsvorlage in der Form
der Z2 wie folgt zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, den Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum
31.12.2021 in der der Vorlage anliegenden Fassung zu
verabschieden.
Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert,
zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener
Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu
entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung
des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des
Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden.
Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein
tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt,
behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und
Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen
im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut
über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu
beraten und zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei Enthaltung der FDP-Fraktion