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Beschlusstext (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
30.06.15, 14:48
Aktualisiert
30.06.15, 14:48
Beschlusstext (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018) Beschlusstext (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 24.06.2015 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 22 Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 Kreistagsmitglied Schorn (FDP) stellt fest, dass im Kreis gute Jugendarbeit geleistet werde und dass sich die Arbeitsgruppe, die zur Erarbeitung der Fortschreibung des Jugendförderplans eingerichtet wurde, auf drei Dinge geeinigt habe: es werde nicht vom Jugendeinwohnerwert auf den Jugendförderplan geschlossen, die Mittel werden nicht um 22% gekürzt und zeitnah soll es ein Integriertes Gesamtkonzept der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe im Kreis geben. Daher solle der Jugendförderplan auch nur bis 2018 fortgeschrieben werden. Durch den Antrag von CDU und SPD werde der Konsens zur Laufzeit und zum Integrierten Gesamtkonzept wieder aufgehoben, was wiederum die Frage nach dem Sinn und Zweck der Arbeitsgruppe aufwerfe. Daher beantrage er getrennte Abstimmung zur Laufzeit und zur inhaltlichen Fortschreibung des Jugendförderplans. Kreistagsmitglied Kunz (SPD) stellt die Gemeinsamkeiten sowie die im Jugendhilfeausschuss und der Arbeitsgruppe bestehende Einigkeit heraus, dass die offene Jugendarbeit wie vorhanden fortgeführt werden soll, qualitative Komponenten einfließen und die Jugendlichen stärker einbezogen werden sollen. Daher sei der nun gefundene Kompromiss ein guter Weg und die bereits ausführlich geführte Diskussion im Jugendhilfeausschuss müsse hier nicht wiederholt werden. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt aus, dass man nicht von einem Konsens rede, sondern er habe im Rahmen der Arbeitsgruppe festgehalten, welche Punkte unstrittig seien und dass der Dissens in Sachen Laufzeit in weiteren Gesprächen noch ausgeräumt werden könne. Dies sei erfolgt, da neben der beantragten Laufzeit von sechs Jahren, bereits nach drei Jahren eine entsprechende Konzeption vorgelegt werden soll, so dass der notwendige Druck vorhanden sei. Kreistagsmitglied Daniel (UWV) hält die erneute Diskussion ebenfalls für überflüssig und regt an, künftig alle Fraktionen in einen entsprechenden Antrag einzubinden, damit sich solche Debatten erübrigen. Kreistagsmitglied Schorn (FDP) verdeutlicht nochmals, dass die Laufzeit keine unwichtige Detailfrage sei, sondern eben ein Kernpunkt und somit könne man dem nicht zustimmen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) teilt mit, dass er für die Diskussion dankbar sei, da man ja nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sei und seine Fraktion inhaltlich aber auch der verlängerten Laufzeit zustimmen werde, da dies ein gutes Signal für alle Betroffenen sei. V 122/2015 Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) unterstreicht, dass das große Kernstück - der Jugendförderplan - von allen getragen werde. Man möchte lediglich den Druck konkret aufrecht erhalten und 2018 die Schulsozialarbeit und Jugendarbeit zusammenführen. Der Vorsitzende stellt anschließend den Antrag der FDP-Fraktion die Laufzeit auf 2018 zu begrenzen zur Abstimmung: Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen, bei Zustimmung der FDP-Fraktion Sodann stellt der Vorsitzende die Verwaltungsvorlage in der Form der Z2 wie folgt zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2021 in der der Vorlage anliegenden Fassung zu verabschieden. Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt, behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu beraten und zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Enthaltung der FDP-Fraktion