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Beschlusstext (Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,9 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
30.06.15, 14:48
Aktualisiert
30.06.15, 14:48
Beschlusstext (Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2018)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 24.06.2015 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 20 Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2018 Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 117/2015