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Beschlusstext (7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
10 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Beschluss Hürtgenwald, den 08.10.2009 aus der Niederschrift über die 36. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.09.2009. Top 7. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 84/2009 Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung eines Höhenerlebnispfades auf dem Waldgrundstück Gemarkung Vossenack, Flur 9, Nr. 22 (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Weiterhin wird beschlossen, dass die Kosten für die Bauleitplanung vom Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde getragen werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das entsprechende Bauleitverfahren durchzuführen. Beratungsergebnis: