Daten
Kommune
Hürtgenwald
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10 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 08.10.2009
aus der Niederschrift über die 36. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 22.09.2009.
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7.
7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines
Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
84/2009
Beschluss:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die 7.
Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung eines Höhenerlebnispfades auf dem
Waldgrundstück Gemarkung Vossenack, Flur 9, Nr. 22 (Aufstellungsbeschluss gem. § 2
Abs. 1 BauGB). Weiterhin wird beschlossen, dass die Kosten für die Bauleitplanung vom
Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde getragen werden.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das entsprechende Bauleitverfahren durchzuführen.
Beratungsergebnis: