Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr 2009 und 2010 sowie Erlass einer neuen Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
50 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr 2009 und 2010 sowie Erlass einer neuen Gebührensatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 50 kB

Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 08.10.2009 aus der Niederschrift über die 36. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.09.2009. Top 14. Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr 2009 und 2010 sowie Erlass einer neuen Gebührensatzung 89/2009 Beschluss: Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderungen, die die Reduzierung des Zinssatzes der kalkulatorischen Zinsen von 6 % auf 5 % verursachen, beschließt der Rat die Gebührenkalkulation für 2009 (Anlage 1 der Beschlussvorlage 89/2009) und die Gebührenkalkulation für 2010 (Anlage 2, Alternative II der Beschlussvorlage 89/2009) und gleichzeitig deren Richtigkeit. Beide Kalkulationen sind in der beschlossenen Fassung als Anlage dieser Niederschrift beigefügt. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird wie folgt festgesetzt: a) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser im Jahre 2009 69,00 € und im Jahre 2010 81,00 €. b) Die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 2009 3,32 € und im Jahre 2010 3,26 €. c) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser im Jahre 2009 63,00 € und Im Jahre 2010 69,00 €. d) Die Flächengebühr je m2 beim Niederschlagswasser beträgt 2009 0,71 € und 2010 0,73 €. Unter Beibehaltung der zuvor unter Buchstabe a – d beschlossenen Gebührensätze erlässt der Rat die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald gemäß Anlage 4 der Beschlussvorlage 89/2009, die ebenfalls in der beschlossenen Fassung als Anlage dieser Niederschrift beigefügt ist. Die Abrechnung der Vorausleistungsgebühren 2009 erfolgt mit dem Jahresanfangsbescheid 2010. Beratungsergebnis: