Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
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Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 08.10.2009
aus der Niederschrift über die 36. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 22.09.2009.
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14.
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutz- und
Niederschlagswassergebühr 2009 und 2010 sowie Erlass einer neuen
Gebührensatzung
89/2009
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderungen, die die Reduzierung des Zinssatzes
der kalkulatorischen Zinsen von 6 % auf 5 % verursachen, beschließt der Rat die
Gebührenkalkulation für 2009 (Anlage 1 der Beschlussvorlage 89/2009) und die
Gebührenkalkulation für 2010 (Anlage 2, Alternative II der Beschlussvorlage 89/2009) und
gleichzeitig deren Richtigkeit. Beide Kalkulationen sind in der beschlossenen Fassung als
Anlage dieser Niederschrift beigefügt.
Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird wie folgt festgesetzt:
a) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser im Jahre 2009 69,00 €
und
im Jahre 2010 81,00 €.
b) Die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 2009 3,32 € und im Jahre 2010 3,26 €.
c) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser im Jahre 2009
63,00 € und Im Jahre 2010 69,00 €.
d) Die Flächengebühr je m2 beim Niederschlagswasser beträgt 2009 0,71 € und 2010
0,73 €.
Unter Beibehaltung der zuvor unter Buchstabe a – d beschlossenen Gebührensätze erlässt
der Rat die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde
Hürtgenwald gemäß Anlage 4 der Beschlussvorlage 89/2009, die ebenfalls in der
beschlossenen Fassung als Anlage dieser Niederschrift beigefügt ist.
Die Abrechnung der Vorausleistungsgebühren 2009 erfolgt mit dem Jahresanfangsbescheid
2010.
Beratungsergebnis: