Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
88 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
30.06.15, 14:48
Aktualisiert
30.06.15, 14:48
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 24.06.2015 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13
Konversion Vogelsang:
Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung
Forum Vogelsang
Der Vorsitzende teilt mit, dass heute das Schreiben der
Bezirksregierung Köln eingetroffen sei, wonach eine zusätzliche
Förderung nicht möglich sei, eine Verlängerung des
Durchführungszeitraumes bis zum 31.12.2015 jedoch befürwortet
werde.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) führt
aus, dass man der Vorlage nicht zustimmen werde, weil man
keinen Freibrief bis zur Höhe von 5 Mio. € erteilen möchte,
sondern über Ausgaben, die den bisherigen Rahmen von 3,4
Mio. € übersteigen, erneut beraten müsse, damit ein sorgsamer
Umgang mit den Steuergeldern gewährleistet sei. Daher sei eine
detaillierte Klärung der Kompensation angezeigt, damit man im
Dialog mit den Betroffenen Lösungen auf Augenhöhe finde. Man
zweifle insofern an der Qualität des örtlichen Controllings. Im
Kern gehe es nun um die Umsetzung des Bildungsauftrages und
dort seien Abstriche nicht zu akzeptieren.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke verweist auf die Aussage
von Herrn Moritz Anfang Januar, dass über die 3 Mio. € hinaus
vielleicht noch max. 300.000 € notwendig seien, jedoch in keinem
Fall noch eine Million. Darüber, dass man jetzt über den
vorliegenden, deutlich höheren Rahmen zu befinden habe, sei
seine Fraktion äußerst verärgert. Zudem sei ihm unverständlich
warum der Kreis nochmals für 5 Mio. € bürgen müsse, wenn dies
in der Summe bereits der Landschaftsverband getan habe.
AV Poth erläutert, dass sich aus der Vorlage ergebe, dass die
Bürgschaft des Landschaftsverbandes zu einem gewissen
Prozentsatz und die Bürgschaft des Kreises ebenfalls zu einem
gewissen Prozentsatz zu erteilen seien. Erst dann sei die
Gesellschaft handlungsfähig.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass sicherlich
alle eine Realisierung dessen, was bereits angefangen wurde,
dort wünschen. Seine Fraktion könne dennoch der Vorlage in der
Form nicht zustimmen, da nicht sichergestellt sei, dass die für
den Bildungsauftrag erforderlichen Mittel der Vogelsang ip
zusätzlich über das bisherige Budget hinaus von den
Gesellschaftern anteilig zur Verfügung gestellt werden.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass es sich hierbei
nicht um einen Freibrief handele und erläutert kurz die
Ausgangslage. Die für die vergebenen Aufträge nun eintreffenden
Rechnungen müssten schließlich bezahlt werden und hierfür sei
der Kredit notwendig. Die Kosten des Kredits seien nur über die
variablen Positionen zu finanzieren, aus denen sich bislang leider
V 128/2015
nur der Bereich Bildung ergebe. Daher sei auch eine inhaltliche
Diskussion über deren Einsparung etc. im nächsten
Fachausschuss angezeigt.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) führt aus, dass er die
Entscheidung der Landesregierung nicht nachvollziehen könne
und dass die Mehrkosten einzig und allein auf das Bauen im
Bestand und nicht auf andere Dinge zurückzuführen seien.
Zudem sei der Geschäftsführung in allen Gremien von allen
Gesellschaftern mehrfach eine ordnungsgemäße
Aufgabenerledigung bestätigt worden. Insofern sei nun eine
Beratung und Entscheidung des Kreistages über jede einzelne
Rechnung fehl am Platze und völlig unpraktikabel.
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) kann die Äußerungen von
Herrn Grutke und Herrn Troschke in keinster Weise
nachvollziehen, da es hier anscheinend nur darum gehe, den
Zieleinlauf des Projektes zu torpedieren. Bei anderen
Gesellschaften werde schließlich auch nicht so verfahren und
letztlich habe die Entsendung von Vertretern in die Aufsichtsräte
oder sonstigen Gremien auch ihren Sinn und Zweck. Wer heute
diesen Beschluss nicht mitgehe, beerdige auch an der Stelle das
Projekt.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke erwidert, dass dies in der
Form auch nicht Tenor gewesen sei. Er habe lediglich hinterfragt
warum der Kreis nochmals für 5 Mio. € bürgen solle, wenn dies
der Landschaftsverband in der Höhe bereits getan habe. Nach
seiner Meinung sei insofern der Punkt a) der Vorlage
widersprüchlich.
AV Poth erklärt, dass der Landschaftsverband beschlossen habe,
einen Betrag von bis zu 5 Mio. € für seinen Anteil, der sich auf
3.181.833 € belaufe, zu besichern. Den Restanteil in Höhe von
1.818.182 € habe der Kreis Euskirchen anteilig zu besichern,
damit insgesamt Kredite in Höhe von 5 Mio. € aufgenommen
werden können.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
verdeutlicht, dass seine Fraktion Vogelsang unter kritischer
Begleitung ans Ziel bringen möchte. Nur der Weg dorthin sei ein
anderer. Es solle auch nicht jede Rechnung diskutiert werden, es
gehe lediglich um den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern im
Rahmen eines kleinteiligen Controllings damit eine seriöse
Abwicklung gewährleistet sei.
Kreistagsmitglied Daniel (UWV) zieht einen Vergleich zum
privaten Wohnungsbau und unterstützt insofern die Aussage von
Herrn Grutke, so dass sie der Vorlage ebenfalls nicht zustimmen
könne.
Der Vorsitzende lässt sodann über die Vorlage abstimmen:
Der Kreistag beschließt:
a) über den beschlossenen Rahmen von 3 Mio. € (D8/2014 vom
17.12.2014) hinaus eine Ausfallbürgschaft zugunsten der
Vogelsang IP gGmbH zur Besicherung der zur Finanzierung der
Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahmen in Höhe
von gegebenenfalls bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Mio. € zu
übernehmen. Der Höchstbetrag für die zu übernehmende
Ausfallbürgschaft beträgt 1.818.182 €.
b) für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt
in Höhe von 9.092 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach
Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde.
c) die Geschäftsführung und die Gremien der Vogelsang IP
gGmbH werden gebeten, zu prüfen, ob eine Änderung der
Landeshaltung in Bezug auf die Nachfinanzierung bewirkt werden
kann bzw. ob alternative Fördermöglichkeiten in der
Stadtentwicklung o.a. Landesprogrammen, gegebenenfalls auch
Möglichkeiten der Betriebsförderung, gegeben sind.
d) die Geschäftsführung der Vogelsang IP gGmbH zu bitten, dem
Ausschuss für Bildung und Inklusion sowie dem Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang das
Konzept der Bildungsarbeit der Akademie Vogelsang IP unter
Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen bei nächster
Gelegenheit dezidiert vorzustellen. Hierbei ist das Interesse des
Kreistages an einer qualifizierten und breiten Bildungsarbeit zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen von Bündnis 90/
DIE GRÜNEN, DIE LINKE u. AfD (1)
sowie 2 Enthaltungen (AfD)