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Beschlusstext (Konversion Vogelsang: Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung Forum Vogelsang)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
88 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
30.06.15, 14:48
Aktualisiert
30.06.15, 14:48
Beschlusstext (Konversion Vogelsang:
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Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung Forum Vogelsang)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 24.06.2015 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13 Konversion Vogelsang: Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung Forum Vogelsang Der Vorsitzende teilt mit, dass heute das Schreiben der Bezirksregierung Köln eingetroffen sei, wonach eine zusätzliche Förderung nicht möglich sei, eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis zum 31.12.2015 jedoch befürwortet werde. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) führt aus, dass man der Vorlage nicht zustimmen werde, weil man keinen Freibrief bis zur Höhe von 5 Mio. € erteilen möchte, sondern über Ausgaben, die den bisherigen Rahmen von 3,4 Mio. € übersteigen, erneut beraten müsse, damit ein sorgsamer Umgang mit den Steuergeldern gewährleistet sei. Daher sei eine detaillierte Klärung der Kompensation angezeigt, damit man im Dialog mit den Betroffenen Lösungen auf Augenhöhe finde. Man zweifle insofern an der Qualität des örtlichen Controllings. Im Kern gehe es nun um die Umsetzung des Bildungsauftrages und dort seien Abstriche nicht zu akzeptieren. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke verweist auf die Aussage von Herrn Moritz Anfang Januar, dass über die 3 Mio. € hinaus vielleicht noch max. 300.000 € notwendig seien, jedoch in keinem Fall noch eine Million. Darüber, dass man jetzt über den vorliegenden, deutlich höheren Rahmen zu befinden habe, sei seine Fraktion äußerst verärgert. Zudem sei ihm unverständlich warum der Kreis nochmals für 5 Mio. € bürgen müsse, wenn dies in der Summe bereits der Landschaftsverband getan habe. AV Poth erläutert, dass sich aus der Vorlage ergebe, dass die Bürgschaft des Landschaftsverbandes zu einem gewissen Prozentsatz und die Bürgschaft des Kreises ebenfalls zu einem gewissen Prozentsatz zu erteilen seien. Erst dann sei die Gesellschaft handlungsfähig. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass sicherlich alle eine Realisierung dessen, was bereits angefangen wurde, dort wünschen. Seine Fraktion könne dennoch der Vorlage in der Form nicht zustimmen, da nicht sichergestellt sei, dass die für den Bildungsauftrag erforderlichen Mittel der Vogelsang ip zusätzlich über das bisherige Budget hinaus von den Gesellschaftern anteilig zur Verfügung gestellt werden. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass es sich hierbei nicht um einen Freibrief handele und erläutert kurz die Ausgangslage. Die für die vergebenen Aufträge nun eintreffenden Rechnungen müssten schließlich bezahlt werden und hierfür sei der Kredit notwendig. Die Kosten des Kredits seien nur über die variablen Positionen zu finanzieren, aus denen sich bislang leider V 128/2015 nur der Bereich Bildung ergebe. Daher sei auch eine inhaltliche Diskussion über deren Einsparung etc. im nächsten Fachausschuss angezeigt. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) führt aus, dass er die Entscheidung der Landesregierung nicht nachvollziehen könne und dass die Mehrkosten einzig und allein auf das Bauen im Bestand und nicht auf andere Dinge zurückzuführen seien. Zudem sei der Geschäftsführung in allen Gremien von allen Gesellschaftern mehrfach eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestätigt worden. Insofern sei nun eine Beratung und Entscheidung des Kreistages über jede einzelne Rechnung fehl am Platze und völlig unpraktikabel. Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) kann die Äußerungen von Herrn Grutke und Herrn Troschke in keinster Weise nachvollziehen, da es hier anscheinend nur darum gehe, den Zieleinlauf des Projektes zu torpedieren. Bei anderen Gesellschaften werde schließlich auch nicht so verfahren und letztlich habe die Entsendung von Vertretern in die Aufsichtsräte oder sonstigen Gremien auch ihren Sinn und Zweck. Wer heute diesen Beschluss nicht mitgehe, beerdige auch an der Stelle das Projekt. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke erwidert, dass dies in der Form auch nicht Tenor gewesen sei. Er habe lediglich hinterfragt warum der Kreis nochmals für 5 Mio. € bürgen solle, wenn dies der Landschaftsverband in der Höhe bereits getan habe. Nach seiner Meinung sei insofern der Punkt a) der Vorlage widersprüchlich. AV Poth erklärt, dass der Landschaftsverband beschlossen habe, einen Betrag von bis zu 5 Mio. € für seinen Anteil, der sich auf 3.181.833 € belaufe, zu besichern. Den Restanteil in Höhe von 1.818.182 € habe der Kreis Euskirchen anteilig zu besichern, damit insgesamt Kredite in Höhe von 5 Mio. € aufgenommen werden können. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) verdeutlicht, dass seine Fraktion Vogelsang unter kritischer Begleitung ans Ziel bringen möchte. Nur der Weg dorthin sei ein anderer. Es solle auch nicht jede Rechnung diskutiert werden, es gehe lediglich um den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern im Rahmen eines kleinteiligen Controllings damit eine seriöse Abwicklung gewährleistet sei. Kreistagsmitglied Daniel (UWV) zieht einen Vergleich zum privaten Wohnungsbau und unterstützt insofern die Aussage von Herrn Grutke, so dass sie der Vorlage ebenfalls nicht zustimmen könne. Der Vorsitzende lässt sodann über die Vorlage abstimmen: Der Kreistag beschließt: a) über den beschlossenen Rahmen von 3 Mio. € (D8/2014 vom 17.12.2014) hinaus eine Ausfallbürgschaft zugunsten der Vogelsang IP gGmbH zur Besicherung der zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahmen in Höhe von gegebenenfalls bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Mio. € zu übernehmen. Der Höchstbetrag für die zu übernehmende Ausfallbürgschaft beträgt 1.818.182 €. b) für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 9.092 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde. c) die Geschäftsführung und die Gremien der Vogelsang IP gGmbH werden gebeten, zu prüfen, ob eine Änderung der Landeshaltung in Bezug auf die Nachfinanzierung bewirkt werden kann bzw. ob alternative Fördermöglichkeiten in der Stadtentwicklung o.a. Landesprogrammen, gegebenenfalls auch Möglichkeiten der Betriebsförderung, gegeben sind. d) die Geschäftsführung der Vogelsang IP gGmbH zu bitten, dem Ausschuss für Bildung und Inklusion sowie dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang das Konzept der Bildungsarbeit der Akademie Vogelsang IP unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen bei nächster Gelegenheit dezidiert vorzustellen. Hierbei ist das Interesse des Kreistages an einer qualifizierten und breiten Bildungsarbeit zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, DIE LINKE u. AfD (1) sowie 2 Enthaltungen (AfD)