Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
66 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
20.03.17, 13:02
Aktualisiert
20.03.17, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 07.03.2017
im
TOP 9
Bildung eines Schuleinzugsbereichs gemäß § 84 Abs. 1
SchulG NRW für die Förderschule „Stephanusschule“ nach V 299/2017
Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen
zum 01.08.2017
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in
Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung
NRW mit Wirkung vom 01.08.2017 die in der Anlage 1 beigefügte
Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs
für die Stephanusschule, Förderschule des Kreises Euskirchen
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale
und soziale Entwicklung in Zülpich-Bürvenich.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen