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Beschlusstext (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule "Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
20.03.17, 13:02
Aktualisiert
20.03.17, 13:02
Beschlusstext (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule "Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 07.03.2017 im TOP 8 Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule "Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017 V 297/2017 Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Stadt Zülpich gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit Wirkung zum 01.08.2017. Die Verwaltung wird beauftragt,  die erforderliche Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu beantragen.  in einer Vereinbarung mit der Stadt Zülpich die Rahmenbedingungen zur Übernahme des Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren.  den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG NRW beschlussreif vorzubereiten.  die entsprechenden Haushaltsmittel Haushaltsjahr 2017 einzuplanen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen für das