Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
20.03.17, 13:02
Aktualisiert
20.03.17, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 07.03.2017
im
TOP 8
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
"Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum
01.08.2017
V 297/2017
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
1. Der
Kreistag
beschließt
die
Übernahme
der
Schulträgerschaft der Stephanusschule (Förderschule mit
den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und
Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Stadt
Zülpich gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit
Wirkung zum 01.08.2017.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die
erforderliche
Genehmigung
der
Oberen
Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG
NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu
beantragen.
in einer Vereinbarung mit der Stadt Zülpich die
Rahmenbedingungen
zur
Übernahme
des
Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren.
den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von
Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG
NRW beschlussreif vorzubereiten.
die
entsprechenden
Haushaltsmittel
Haushaltsjahr 2017 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
für
das