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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 3 "Endgesfelder" im Ortsteil Hürtgen; hier: Textliche Festsetzungen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
38 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 3 "Endgesfelder" im Ortsteil Hürtgen;
hier: Textliche Festsetzungen)

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Beschluss Hürtgenwald, den 08.11.2007 aus der Niederschrift über die 12. 21. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 23.08.2007. Top 5. Bebauungsplan Nr. E 3 "Endgesfelder" im Ortsteil Hürtgen; hier: Textliche Festsetzungen 92/2007 Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, dass die textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. E 3 „Endgesfelder“ wie folgt ergänzt werden: Die für den Bebauungsplan erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen werden nach § 1 a) Abs. 3 BauGB außerhalb des Plangebietes auf den Grundstücken Gemarkung Hürtgen, Flur 20, Nr. 135, und Gemarkung Hürtgen, Flur 23, Nr. 2, durchgeführt. Zur Sicherung der Ausgleichs-maßnahmen hat die Gemeinde mit Datum vom 06.02./05.04.2006 mit dem Kreis Düren einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das entsprechende Satzungsänderungsverfahren durchzuführen. Beratungsergebnis: