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Öffentliche Niederschrift (Kreisausschuss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
340 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
19.06.15, 14:47
Aktualisiert
19.06.15, 14:47

Inhalt der Datei

4 / XVI / 2015 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 18:00 Uhr Der Kreisausschuss besteht aus 16 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Rosenke, Günter, Euskirchen b) die Mitglieder CDU Esser, Johannes, Nettersheim Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Nießen, Franz-Josef, Schleiden vertritt Herrn Josef Reidt Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel Schulz, Günther, Mechernich Stolz, Ute, Kall Weber, Günter, Euskirchen SPD Cremer, Franz, Hellenthal vertritt Herrn Norbert Häger Ramers, Markus, Blankenheim Schmitz, Hans, Mechernich vertritt Herrn Thilo Waasem Schulte, Andreas, Weilerswist FDP Reiff, Hans, Kall Bündnis 90/DIE GRÜNEN Grutke, Jörg, Zülpich UWV Troschke, Franz, Mechernich DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel AfD Dürer, Joachim, Weilerswist c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Ottmann, Persönlicher Referent des Landrates Herr Adams, GBL I -2Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20 Herr Rosell, GBL II Herr Blindert, GBL IV Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80 Herr Klein, GB I / 13 als Protokollführer d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Reidt, Josef, Schleiden SPD Häger, Norbert, Euskirchen Waasem, Thilo, Bad Münstereifel Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Vor Eintritt in die Tagesordnung vereidigt der Vorsitzende das Kreisausschussmitglied Bernd Kolvenbach (CDU) sowie das stellvertretende Mitglied Franz-Josef Nießen (CDU). A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreisausschusses mit Einladung vom 01.06.2015 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Kreisausschuss somit beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende bittet den Kreisausschuss darum, die Verwaltungsergänzung Z2 zu TOP 6 Konversion Vogelsang (V128/2015) abzusetzen, da diese sich erübrigt habe und entsprechend nicht vorgelegt wurde. Zudem bittet er die Tagesordnung um TOP 23 (A73/2015, Inwertsetzung der LEPFläche, Antrag der SPD- und CDU-Fraktion) zu erweitern. Kreisausschussmitglied Weber (CDU) beantragt, die Tagesordnungspunkte 6 und 7 (Vogelsang) in den Kreistag zu vertagen. Der Kreisausschuss erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen einverstanden und stellt die Tagesordnung in der nunmehr vorliegenden Fassung fest. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -3- TOP 3 Rechtsextremistische Aktivitäten im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE F 18/2015 Verwaltungsergänzung Z1 08.06.2015 Der Vorsitzende teilt mit, dass noch nicht alle Rückmeldungen der Abfrage vorliegen. Sobald dies der Fall ist, werde er diese allen Fraktionen zukommen lassen. AfD-Fraktionsvorsitzender Dürer merkt an, dass die Anfrage aus seiner Sicht zu eng gefasst sei, da es ja u. a. auch Linksextremismus gebe und man dies dann in einem Paket hätte beantworten können. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) möchte diese Ausweitung so nicht mittragen und empfiehlt der AfD-Fraktion insofern eine eigene Anfrage zu stellen. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält die Fragen aufgrund aktueller Ereignisse für richtig und gut. TOP 4 Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit hier: Antrag der SPD-Fraktion A 65/2015 Der Kreisausschuss stimmt dem Antrag 65/2015 ohne weitere Aussprache zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit: Ordentlicher sachkundiger Bürger bislang: Christian Wiesner Ordentliche sachkundige Bürgerin neu: Sandra Lüttgen Abstimmungsergebnis: TOP 5 Einstimmig Projektaufruf: Erlebnis.NRW-Tourismuswirtschaft stärken Hier: Projektantrag "Qualitätsoffensive Wandern im Kreis Euskirchen" V 127/2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Z1 01.06.2015 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) begrüßt die gute Presse zu dem Thema und es sei ein Anliegen seiner Fraktion, die Qualität der hiesigen Wanderwege - adaptiert am Begriff der Traumpfade - weiter zu verfolgen. Denkbar wären Begrifflichkeiten wie Eifel-Premium-Wandern, Eifel-Traumwege oder Eifel-Wildnispfade. Daher gelte es nun das Potenzial auszuschöpfen und ähnlich wie Rheinland-Pfalz ein Alleinstellungsmerkmal für unsere Region zu entwickeln. -4Frau Poth, Stabstellenleiterin 80, teilt mit, dass dies eine Frage des Marketings und der Einhaltung von Qualitätskriterien sei. Man werde daher nicht aus allen Wanderwegen PremiumWanderwege entwickeln können, dies werde sich auf eine bestimmte Anzahl von Themenpfaden fokussieren. Die Traumpfade seien das Alleinstellungsmerkmal von RheinlandPfalz, so dass man sich für die hiesige Region etwas anderes überlegen müsse, wobei die Kriterien eine große Rolle spielten. AfD-Fraktionsvorsitzender Dürer verweist auf den Antrag seiner Fraktion zur Adaption der Traumpfade, der aber aufgrund des Pilotprojektes in NRW zurückgezogen wurde. Insgesamt erscheine ihm der Marketingansatz außerordentlich hoch, er begrüße jedoch die Vorlage ansonsten. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) erwidert, dass der Ansatz nicht zu hoch sei, da die mit viel Geld geschaffenen PremiumWanderwege im Anschluss auch entsprechend beworben werden müssten. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt der Projektidee inhaltlich zu und beschließt – im Falle der Projektbewilligung durch das Land NRW – die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 158.750 € über die Projektlaufzeit von drei Jahren. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung a) auf Basis des Ausgabenerstattungsprinzips von 80 % die Bruttogesamtkosten in Höhe von 793.750,- € gemäß Tabelle 2 in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 einzustellen. b) für die Folgekosten (Ersatzbeschaffungen) nach Projektablauf für einen 15-jährigen Bindungszeitraum (ab 2019) jährlich 11.250 € in die jeweiligen Haushalte einzustellen. Der Kreistag erklärt sich bereit über alternative Projektfinanzierungen zu beraten, sofern die beantragte Förderung über den Wettbewerbsaufruf Erlebnis.NRW nicht gewährt werden. Abstimmungsergebnis: TOP 6 Einstimmig Konversion Vogelsang: Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung Forum Vogelsang V 128/2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Z1 01.06.2015 Der Tagesordnungspunkt wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Kreistag vertragt. -5TOP 7 Förderung Restmittel Vogelsang hier: Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Kreistag Euskirchen A 70/2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Z1 01.06.2015 Der Tagesordnungspunkt wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Kreistag vertragt. TOP 8 Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011: Ergebnisbehandlung V 111/2015 Rechnungsprüfungsausschuss Der Kreisausschuss Beschluss: empfiehlt 18.05.2015 dem Kreistag Z1 folgenden 1. Der Jahresfehlbetrag des Jahresabschlusses 2009 in Höhe von 1.482.643,10 € wird mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. 2. Vom Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2010 in Höhe von 3.719.825,71 € wird ein Teil in Höhe von 1.482.643,10 € der Ausgleichsrücklage sowie der restliche Teil in Höhe von 2.237.182,61 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt. 3. Der Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2011 in Höhe von 320.395,25 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Abstimmungsergebnis: TOP 9 Einstimmig Gesamtabschluss 2010: Behandlung des Gesamtergebnisses Rechnungsprüfungsausschuss Der Kreisausschuss Beschluss: empfiehlt V 113/2015 18.05.2015 dem Kreistag Z1 folgenden Vom Jahresüberschuss des Gesamtabschlusses 2010 in Höhe von 3.082.021,62 € wird ein Teil in Höhe von 1.482.643,10 € der Ausgleichsrücklage sowie der restliche Teil in Höhe von 1.599.378,52 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Abstimmungsergebnis: TOP 10 Einstimmig Jahresabschluss 2014: Ermächtigungsübertragung Nachtrag Der Kreisausschuss nimmt die Info 80/2015 zur Kenntnis. Info 80/2015 -6- TOP 11 Bürgeranregungen gemäß § 21 Kreisordnung NRW i. V. m. § A 72/2015 16 der Hauptsatzung hier: 5 Anträge zur Einführung einer kreisweiten Kastrationsund Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen Verwaltungsergänzung 09.06.2015 Der Vorsitzende verweist im Rahmen des weiteren Vorgehens auf den letzten Satz der Verwaltungsergänzung Z1. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) begrüßt den Willen der Verwaltung mit den Tierschutzvereinen die Voraussetzungen für eine entsprechende Verordnung weiter zu diskutieren. Es gebe hierzu eine Reihe von Rechtsauffassungen und Empfehlungen, exemplarisch zitiere er das LANUV: "Die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen mit kontrolliertem Freigang scheint vor dem Hintergrund der stetig ansteigenden Population von verwilderten, freilebenden, streunenden und herrenlosen Katzen zwingend geboten." Die entsprechende Verordnung in Kall habe beispielsweise zur Reduzierung der Fallzahlen geführt und die Zielgruppe der Tierhalter werde hierdurch ebenfalls erreicht. Die Kastrations-Aktionen würden durch eine Verordnung im Kreis hinfällig. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stimmt dem geplanten Vorgehen ebenfalls zu, bittet allerdings um Überprüfung, ob eine soziale Komponente mit diskutiert und ggf. eingearbeitet werden könne, damit niemand aufgrund der Kosten auf diese Maßnahme verzichten müsse. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stellt fest, dass es noch keine Registrierungspflicht für Katzen gebe und es insofern auch aus praktischen Überlegungen diverse Schwierigkeiten zur Handhabung geben könnte, beispielsweise wer in welcher Form die Kontrolle und Überwachung wahrnehmen werde. Und nur weil es an einigen Stellen im Kreis Probleme gebe, müsse man nicht zwingend eine kreisweite Regelung schaffen, dies sei dann lokale Aufgabe der jeweiligen Kommune. Herr Rosell, GBL II, greift dies auf und hinterfragt warum nur eine Gemeinde eine solche Verordnung habe. Sie sei nämlich wirkungslos weil man irgendwie die Katzen habhaft machen müsste. Die rückläufigen Zahlen in Kall seien zudem auf das sehr erfolgreiche Kastrationsprojekt zurückzuführen, dass alle Kommunen mittragen. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass man an dem sehr guten Kastrationsprojekt festhalten werde und die heutige Diskussion mit in die Gespräche mit den Tierschutzvereinen einfließen lassen werde. Der Kreisausschuss erklärt sich mit dem Vorgehen aus der Verwaltungsergänzung einverstanden. Z1 -7TOP 12 Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule V 119/2015 Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2015 durch den Kreis Euskirchen 1. Weiterführung des bestehenden Betreuungsangebotes "Offene Ganztagsschule im Primarbereich" zum Schuljahr 2015/16 2. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ Ausschuss für Bildung und Inklusion 19.05.2015 Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) kritisiert die Staffelung der Elternbeiträge, da die unteren Einkommensgruppen bis 25.000€ von einer Beitragspflicht ausgenommen und die anderen Gruppen entsprechend angepasst werden sollten. Ergänzend beantragt er für die Einkommensgruppe 6 die maximal zulässige Summe von 170€ festzulegen. AfD-Fraktionsvorsitzender Dürer begrüßt grundsätzlich die Vorlage, hätte sich allerdings eine zusätzliche Stufe gewünscht, so dass die Einkommensgruppe 6 bis 75.000€ und eine Stufe 7 dann bis 100.000€ gehen würde. Interessant wäre an der Stelle ggf. zu wissen, wie sich die Einkommensgruppen diesbezüglich verteilen. AV Poth führt aus, dass solche Anregungen im Fachausschuss besser platziert wären, damit die Verwaltung darauf reagieren könne. Zudem habe man die Kalkulation der Stadt Euskirchen übernommen, um keine Insel innerhalb der OGS der Stadt Euskirchen herbeizuführen. Der Vorsitzende stellt anschließend den o. a. Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen, bei 1 Zustimmung (DIE LINKE) Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag sodann folgende Beschlussfassung: 1. Das bestehende Betreuungsangebot "Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS)" an der Matthias-Hagen-Schule wird nach Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen ab dem Schuljahr 2015/16 im bisherigen Umfang fortgeführt. 2. Der Kreistag beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" mit Wirkung vom 01.08.2015. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme (DIE LINKE) Z1 -8TOP 13 Sachstand betreffend Deutsch-Unterricht für Asylbewerber hier: Anfrage der UWV-Fraktion F 16/2015 Verwaltungsergänzung Ausschuss für Bildung und Inklusion Z1 Z2 18.05.2015 19.05.2015 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bedankt sich bei der Verwaltung für die umfassende Antwort zu den Angeboten aber auch bei all denjenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich hier ehrenamtlich engagieren und Sprachkurse anbieten. Da diese allerdings auch sehr oft für den Transport der Teilnehmer zu den Kursen sorgen müssten, wäre eine finanzielle Beteiligung des Landes bzw. aus Bundesmitteln wünschenswert, damit auch ein kontrollierter Ablauf gewährleistet sei. AV Poth teilt mit, dass das Land in diesem Jahr ca. 17.000 € für diesen Bereich zur Verfügung gestellt habe, mit denen die Arbeit der Ehrenamtler unterstützt werde. Ergänzend verweist er auf das im Fachausschuss beschriebene Projekt, die 18- bis 21Jährigen zeitnah in Bildung, Weiterbildung oder Arbeit zu bringen. Bei einem positiven Verlauf wäre das Ziel, dies auch entsprechend für ältere Arbeitsgruppen in gleicher Form umzusetzen. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) schließt sich den Komplimenten an die Ehrenamtler an und sieht den Kreis zum Thema Kostenübernahme für die VHS in der Pflicht. Hierzu werde man zu gegebener Zeit entsprechende Vorschläge unterbreiten. AfD-Fraktionsvorsitzender Dürer begrüßt die Vorlage ausdrücklich, ist jedoch skeptisch, ob für Asylbewerber, über deren Status (Duldung) noch nicht entschieden wurde, eine Bewilligung praktikabel ist. AV Poth ergänzt, dass alle Schritte, die diesbezüglich durchgeführt werden, immer in Abstimmung mit der Ausländerbehörde erfolgen. Der Kreisausschuss nimmt die Anfrage und deren Beantwortung entsprechend zur Kenntnis. Eine Behandlung im Kreistag ist somit nicht mehr erforderlich. TOP 14 Aufstellung einer Containeranlage für die vorübergehende Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“ in Bad Münstereifel D 13/2015 Jugendhilfeausschuss Z1 28.05.2015 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung mit folgender Beschlussfassung: -91. Der Kreistag beschließt, für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“, Trierer Str., 53902 Bad Münstereifel, vorübergehend für den Zeitraum vom 01.07.2015 bis 31.07.2017 auf dem städtischen Grundstück eine Containeranlage in Modulbauweise aufzustellen. Die Aufträge zur Anmietung der Containeranlage, der erforderlichen Verlagerung des Kinderspielplatzes, der Herrichtung des Untergrundes und der Versorgungsleitungen erfolgen unter Einhaltung der Vergabevorschriften an die wirtschaftlichsten Anbieter. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Containeranlage an den Träger der Kindertageseinrichtung zu vermieten, um eine Mietbezuschussung nach dem Kinderbildungsgesetz sicherzustellen. 3. Der Kreistag stimmt der späteren Deckung der Mehraufwendungen über eine höhere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu. Abstimmungsergebnis: TOP 15 Einstimmig Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018 V 109/2015 Jugendhilfeausschuss Z1 28.05.2015 Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) fragt, warum die Laufzeiten in TOP 15, 16 und 17 bis 31.12.2018 festgelegt werden, der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan (TOP 18) jedoch bis 31.12.2021. Hier erscheine eine einheitliche Regelung sicher sinnvoll. AV Poth erläutert, dass der Jugendförderplan für eine Wahlperiode beschlossen werden soll, die Leistungsvereinbarungen jedoch für drei Jahre. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 10 TOP 16 Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der V 117/2015 Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2018 Jugendhilfeausschuss 28.05.2015 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: TOP 17 Einstimmig Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt V 118/2015 Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018 Jugendhilfeausschuss 28.05.2015 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Belegung und Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: TOP 18 Einstimmig Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 V 122/2015 Jugendhilfeausschuss Z1 28.05.2015 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, den Kommunalen Kinder- und - 11 Jugendförderplan für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2021 in der der Vorlage anliegenden Fassung zu verabschieden. Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt, behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu beraten und zu beschließen. Abstimmungsergebnis: TOP 19 Einstimmig Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion A 71/2015 Jugendhilfeausschuss Z1 28.05.2015 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2021. Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt, behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu beraten und zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen (FDP- und AfDFraktion) - 12 TOP 20 Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen – EU.KITA/EU.FUN hier: Unbefristete Weiterführung des Projektes (KTBeschlüsse V 469/2008 und V 94/2010) V 115/2015 Ausschuss für Soziales und Gesundheit Jugendhilfeausschuss Z1 Z2 21.05.2015 28.05.2015 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, das vom Kreistag mit den V 469/2008 und V 94/2010 zeitlich befristete Kooperationsprojekt ab 01.01.2016 mit unbefristet beschäftigten Personal fortzuführen und die erforderlichen Mittel dafür bereit zu stellen. Abstimmung: TOP 21 Einstimmig Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der V 110/2015 Marienborn gGmbH Zülpich auf Fortführung der Gerontopsychiatrischen Beratung im Rahmen des Gerontopsychiatrischen Zentrums (Gerontopsychiatrische Beratungsstelle) Ausschuss für Soziales und Gesundheit 21.05.2015 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, dem Antrag zuzustimmen und 1. das Projekt im Sinne der Kreistagsbeschlüsse zu den Vorlagen V 26/2009 und V 177/2011für weitere fünf Jahre fortzusetzen und die erforderlichen Mittel hierfür bereit zu stellen, 2. die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Träger eine entsprechende Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Gerontopsychiatrischen Beratung für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020 zu schließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1 - 13 TOP 22 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage V 125/2015 Verwaltungsergänzung Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 Z2 21.05.2015 27.05.2015 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde, da die Bedenken bezüglich der mangelnden Einflussnahme und abschließenden Finanzierung bei der Übertragung nicht ausgeräumt wurden. Kreisausschussmitglied Schmitz (SPD) erläutert, dass der Kreis Düren lediglich die Aufgabenträgerschaft übernehmen solle, eine Finanzierungsfrage ergebe sich an der Stelle nicht. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt zu a), - - dem Zielkonzept des AVV grundsätzlich zuzustimmen. den Planungen des RSK zu den Linien 805 und 806 (s. Begründung) zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit dem RSK Optimierungspotentiale für die Linien 802, 828 und 842 zu prüfen. die Verwaltung zu ermächtigen, der Übergabe der Federführung zur Aufgabenträgerschaft der Linien 298, SB 98, 208, 218, 231 und 233 an den Kreis Düren zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (AfD) Die Beratung und Beschussempfehlung zu Punkt b) wurde bereits im Fachausschuss in die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr verschoben. TOP 23 Inwertsetzung der 'LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist Prime Site Rhine Region' im Rahmen des Projektaufrufs Regio.NRW hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion Der Vorsitzende schlägt vor, den Antrag in den Kreistag zu vertagen, um das Thema verwaltungsseitig mit dem LEPVorstand abzustimmen und eine entsprechende Verwaltungsergänzung erstellen zu können. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) verdeutlicht, dass der Antrag nicht von der Stellungnahme des Vorstandes abhängig A 73/2015 - 14 gemacht werde. Es gehe um die Frage, wo sinnvollerweise die Interessenlage des Kreises Euskirchen im Zusammenhang mit der IRR platziert werden könne. Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) führt ergänzend aus, dass die politische Schiene sicherlich einheitlich die gleiche Richtung anstrebt und insofern zumindest von der Gemeinde Weilerswist und der Stadt Euskirchen kein anderes Votum zustande kommen werde, damit in der Vermarktung dringend etwas passiere. Herr Adams, GBL I, führt einige Details zu den Strukturen und Entwicklungen sowie Regularien aus, die sich in der noch zu erstellenden Verwaltungsergänzung wiederfinden werden. Kreisausschussmitglied Schmitz (SPD) gibt zu Bedenken, dass sich die IRR im Zweifel schneller entwickele als angenommen und der Kreis Euskirchen dann entsprechend für die Vermarktung der LEP-Fläche aufgestellt sein muss. Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) verdeutlicht, dass es im Antrag darum gehe, in Gespräche einzutreten, sich entsprechend zu positionieren und die Vertreter in den Gremien demnach zu beauftragen. Insofern sei die Stellungnahme nicht ausschlaggebend, allerdings die Begleitung der Verwaltung zu begrüßen. Kreisausschussmitglied Weber (CDU) ergänzt, dass es wichtig sei als Gesellschafter der IRR auch hieran zu partizipieren. Bislang sei noch ein keiner Sitzung, die IRR zum Gegenstand hatte, etwas darüber gesagt worden, was denn im Kreis Euskirchen gefördert werden solle. Ein Vorteil der neuen Gesellschaft sei schließlich die Vernetzung mit Personen, die eben nicht im politischen Raum zu finden sind. Von daher sei eine entsprechende Positionierung des Projektes an dieser Stelle wichtig und angezeigt. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stellt fest, dass es im Grunde darum gehe auf allen Ebenen und über die Vertreter in den entsprechenden Gremien Druck auszuüben, damit sich auch die Belange des Kreises Euskirchen in der Gesellschaft IRR wiederfinden. Dabei sei der von Herrn Adams genannte Ansatz, an die großen Unternehmensverbände heranzutreten, ein sehr wichtiger Aspekt. Er bitte daher die Verwaltung auch darzustellen, wann, welche Zahlungen, in welchem Umfang und für welche Kommune und den Kreis fällig werden, damit erkennbar wird, inwiefern die Sache eilt. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) bekräftigt das Ansinnen die LEP-Fläche im IRR-Raum ins Gespräch zu bringen, da es hierfür höchste Zeit werde. Die Positionierung der anderen Kreise sei schon in vollem Gange. Der Vorsitzende verweist abschließend mit den aufgenommenen Anregungen auf die in Aussicht gestellte Verwaltungsergänzung, die dann im Kreistag beschlossen werden soll. - 15 - Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Der Vorsitzende Der Schriftführer gez. Rosenke gez. Poth (Rosenke) Landrat (Poth) Allgemeiner Vertreter des Landrates Euskirchen, 19.06.2015 gez. Klein (Klein) Protokollierender Beamter