Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
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Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 08.11.2007
aus der Niederschrift über die 12. 21.
Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 23.08.2007.
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10.
Widmung der Erschließungsstraße „Zum Rosenberg“, von der L 11 91/2007
ausgehend bis zur „Gartenstraße“ und eines Teilstückes der
„Gartenstraße“ von der Straße „Zum Rosenberg/Auf der Faldersgaß“
bis zum Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 28, Parzelle 164, im
Ortsteil Bergstein
Beschluss:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss:
Die Erschließungsanlage „Zum Rosenberg“ von der L 11 ausgehend bis zur „Gartenstraße“
und eines Teilstückes der „Gartenstraße“ von der Straße „Zum Rosenberg/Auf der
Faldersgaß“ bis zum Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 28, Parzelle 164, im Ortsteil
Bergstein wird mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße
gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. 1995 S. 1028 Ber. 1996 S. 81, S. 141, S. 216
und S. 335) gewidmet. Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des
Widmungsverfahrens beauftragt.
Beratungsergebnis: