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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsstraße „Zum Rosenberg“, von der L 11 ausgehend bis zur „Gartenstraße“ und eines Teilstückes der „Gartenstraße“ von der Straße „Zum Rosenberg/Auf der Faldersgaß“ bis zum Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 28, Parzelle 164, im Ortsteil Bergstein)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
69 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsstraße „Zum Rosenberg“, von der L 11 ausgehend bis zur „Gartenstraße“ und eines Teilstückes der „Gartenstraße“ von der Straße „Zum Rosenberg/Auf der Faldersgaß“ bis zum Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 28, Parzelle 164, im Ortsteil Bergstein)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 08.11.2007 aus der Niederschrift über die 12. 21. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 23.08.2007. Top 10. Widmung der Erschließungsstraße „Zum Rosenberg“, von der L 11 91/2007 ausgehend bis zur „Gartenstraße“ und eines Teilstückes der „Gartenstraße“ von der Straße „Zum Rosenberg/Auf der Faldersgaß“ bis zum Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 28, Parzelle 164, im Ortsteil Bergstein Beschluss: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Erschließungsanlage „Zum Rosenberg“ von der L 11 ausgehend bis zur „Gartenstraße“ und eines Teilstückes der „Gartenstraße“ von der Straße „Zum Rosenberg/Auf der Faldersgaß“ bis zum Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 28, Parzelle 164, im Ortsteil Bergstein wird mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. 1995 S. 1028 Ber. 1996 S. 81, S. 141, S. 216 und S. 335) gewidmet. Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt. Beratungsergebnis: