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Beschlusstext (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
19.06.15, 14:47
Aktualisiert
19.06.15, 14:47
Beschlusstext (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen
a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern
b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829      im Rahmen der ÖPNV-Umlage)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 22 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde, da die Bedenken bezüglich der mangelnden Einflussnahme und abschließenden Finanzierung bei der Übertragung nicht ausgeräumt wurden. Kreisausschussmitglied Schmitz (SPD) erläutert, dass der Kreis Düren lediglich die Aufgabenträgerschaft übernehmen solle, eine Finanzierungsfrage ergebe sich an der Stelle nicht. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt zu a), - - dem Zielkonzept des AVV grundsätzlich zuzustimmen. den Planungen des RSK zu den Linien 805 und 806 (s. Begründung) zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit dem RSK Optimierungspotentiale für die Linien 802, 828 und 842 zu prüfen. die Verwaltung zu ermächtigen, der Übergabe der Federführung zur Aufgabenträgerschaft der Linien 298, SB 98, 208, 218, 231 und 233 an den Kreis Düren zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (AfD) Die Beratung und Beschussempfehlung zu Punkt b) wurde bereits im Fachausschuss in die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr verschoben. V 125/2015