Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
135 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
19.06.15, 14:47
Aktualisiert
19.06.15, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2015 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
Projektaufruf: Erlebnis.NRW-Tourismuswirtschaft stärken
Hier: Projektantrag "Qualitätsoffensive Wandern im Kreis
Euskirchen"
V 127/2015
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
begrüßt die gute Presse zu dem Thema und es sei ein Anliegen
seiner Fraktion, die Qualität der hiesigen Wanderwege - adaptiert
am Begriff der Traumpfade - weiter zu verfolgen. Denkbar wären
Begrifflichkeiten wie Eifel-Premium-Wandern, Eifel-Traumwege
oder Eifel-Wildnispfade. Daher gelte es nun das Potenzial
auszuschöpfen und ähnlich wie Rheinland-Pfalz ein
Alleinstellungsmerkmal für unsere Region zu entwickeln.
Frau Poth, Stabstellenleiterin 80, teilt mit, dass dies eine Frage
des Marketings und der Einhaltung von Qualitätskriterien sei.
Man werde daher nicht aus allen Wanderwegen PremiumWanderwege entwickeln können, dies werde sich auf eine
bestimmte Anzahl von Themenpfaden fokussieren. Die
Traumpfade seien das Alleinstellungsmerkmal von RheinlandPfalz, so dass man sich für die hiesige Region etwas anderes
überlegen müsse, wobei die Kriterien eine große Rolle spielten.
AfD-Fraktionsvorsitzender Dürer verweist auf den Antrag seiner
Fraktion zur Adaption der Traumpfade, der aber aufgrund des
Pilotprojektes in NRW zurückgezogen wurde. Insgesamt
erscheine ihm der Marketingansatz außerordentlich hoch, er
begrüße jedoch die Vorlage ansonsten.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) erwidert, dass der Ansatz nicht
zu hoch sei, da die mit viel Geld geschaffenen PremiumWanderwege im Anschluss auch entsprechend beworben werden
müssten.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt der Projektidee inhaltlich zu und beschließt –
im Falle der Projektbewilligung durch das Land NRW – die
Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 158.750 € über die
Projektlaufzeit von drei Jahren.
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung
a) auf Basis des Ausgabenerstattungsprinzips von 80 % die
Bruttogesamtkosten in Höhe von 793.750,- € gemäß
Tabelle 2 in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019
einzustellen.
b) für die Folgekosten (Ersatzbeschaffungen) nach
Projektablauf für einen 15-jährigen Bindungszeitraum (ab
2019) jährlich 11.250 € in die jeweiligen Haushalte
einzustellen.
Der
Kreistag
erklärt
sich
bereit
über
alternative
Projektfinanzierungen zu beraten, sofern die beantragte
Förderung über den Wettbewerbsaufruf Erlebnis.NRW nicht
gewährt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig