Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
19.06.15, 14:47
Aktualisiert
19.06.15, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2015 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 11
Bürgeranregungen gemäß § 21 Kreisordnung NRW i. V. m.
§ 16 der Hauptsatzung
hier: 5 Anträge zur Einführung einer kreisweiten
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende
Katzen
Der Vorsitzende verweist im Rahmen des weiteren Vorgehens
auf den letzten Satz der Verwaltungsergänzung Z1.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
begrüßt den Willen der Verwaltung mit den Tierschutzvereinen
die Voraussetzungen für eine entsprechende Verordnung weiter
zu diskutieren. Es gebe hierzu eine Reihe von
Rechtsauffassungen und Empfehlungen, exemplarisch zitiere er
das LANUV: "Die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration
von Katzen mit kontrolliertem Freigang scheint vor dem
Hintergrund der stetig ansteigenden Population von verwilderten,
freilebenden, streunenden und herrenlosen Katzen zwingend
geboten." Die entsprechende Verordnung in Kall habe
beispielsweise zur Reduzierung der Fallzahlen geführt und die
Zielgruppe der Tierhalter werde hierdurch ebenfalls erreicht. Die
Kastrations-Aktionen würden durch eine Verordnung im Kreis
hinfällig.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stimmt dem geplanten
Vorgehen ebenfalls zu, bittet allerdings um Überprüfung, ob eine
soziale Komponente mit diskutiert und ggf. eingearbeitet werden
könne, damit niemand aufgrund der Kosten auf diese Maßnahme
verzichten müsse.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stellt fest, dass es noch
keine Registrierungspflicht für Katzen gebe und es insofern auch
aus praktischen Überlegungen diverse Schwierigkeiten zur
Handhabung geben könnte, beispielsweise wer in welcher Form
die Kontrolle und Überwachung wahrnehmen werde. Und nur weil
es an einigen Stellen im Kreis Probleme gebe, müsse man nicht
zwingend eine kreisweite Regelung schaffen, dies sei dann lokale
Aufgabe der jeweiligen Kommune.
Herr Rosell, GBL II, greift dies auf und hinterfragt warum nur eine
Gemeinde eine solche Verordnung habe. Sie sei nämlich
wirkungslos weil man irgendwie die Katzen habhaft machen
müsste. Die rückläufigen Zahlen in Kall seien zudem auf das sehr
erfolgreiche Kastrationsprojekt zurückzuführen, dass alle
Kommunen mittragen.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass man an dem sehr guten
Kastrationsprojekt festhalten werde und die heutige Diskussion
mit in die Gespräche mit den Tierschutzvereinen einfließen
lassen werde.
Der Kreisausschuss erklärt sich mit dem Vorgehen aus der
Verwaltungsergänzung einverstanden.
A 72/2015