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Beschlusstext (Bürgeranregungen gemäß § 21 Kreisordnung NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: 5 Anträge zur Einführung einer kreisweiten Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
19.06.15, 14:47
Aktualisiert
19.06.15, 14:47
Beschlusstext (Bürgeranregungen gemäß § 21 Kreisordnung NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung
hier: 5 Anträge zur Einführung einer kreisweiten Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Bürgeranregungen gemäß § 21 Kreisordnung NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: 5 Anträge zur Einführung einer kreisweiten Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen Der Vorsitzende verweist im Rahmen des weiteren Vorgehens auf den letzten Satz der Verwaltungsergänzung Z1. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) begrüßt den Willen der Verwaltung mit den Tierschutzvereinen die Voraussetzungen für eine entsprechende Verordnung weiter zu diskutieren. Es gebe hierzu eine Reihe von Rechtsauffassungen und Empfehlungen, exemplarisch zitiere er das LANUV: "Die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen mit kontrolliertem Freigang scheint vor dem Hintergrund der stetig ansteigenden Population von verwilderten, freilebenden, streunenden und herrenlosen Katzen zwingend geboten." Die entsprechende Verordnung in Kall habe beispielsweise zur Reduzierung der Fallzahlen geführt und die Zielgruppe der Tierhalter werde hierdurch ebenfalls erreicht. Die Kastrations-Aktionen würden durch eine Verordnung im Kreis hinfällig. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stimmt dem geplanten Vorgehen ebenfalls zu, bittet allerdings um Überprüfung, ob eine soziale Komponente mit diskutiert und ggf. eingearbeitet werden könne, damit niemand aufgrund der Kosten auf diese Maßnahme verzichten müsse. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stellt fest, dass es noch keine Registrierungspflicht für Katzen gebe und es insofern auch aus praktischen Überlegungen diverse Schwierigkeiten zur Handhabung geben könnte, beispielsweise wer in welcher Form die Kontrolle und Überwachung wahrnehmen werde. Und nur weil es an einigen Stellen im Kreis Probleme gebe, müsse man nicht zwingend eine kreisweite Regelung schaffen, dies sei dann lokale Aufgabe der jeweiligen Kommune. Herr Rosell, GBL II, greift dies auf und hinterfragt warum nur eine Gemeinde eine solche Verordnung habe. Sie sei nämlich wirkungslos weil man irgendwie die Katzen habhaft machen müsste. Die rückläufigen Zahlen in Kall seien zudem auf das sehr erfolgreiche Kastrationsprojekt zurückzuführen, dass alle Kommunen mittragen. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass man an dem sehr guten Kastrationsprojekt festhalten werde und die heutige Diskussion mit in die Gespräche mit den Tierschutzvereinen einfließen lassen werde. Der Kreisausschuss erklärt sich mit dem Vorgehen aus der Verwaltungsergänzung einverstanden. A 72/2015