Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
19.06.15, 14:47
Aktualisiert
19.06.15, 14:47
Beschlusstext (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den
Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018 Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) fragt, warum die Laufzeiten in TOP 15, 16 und 17 bis 31.12.2018 festgelegt werden, der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan (TOP 18) jedoch bis 31.12.2021. Hier erscheine eine einheitliche Regelung sicher sinnvoll. AV Poth erläutert, dass der Jugendförderplan für eine Wahlperiode beschlossen werden soll, die Leistungsvereinbarungen jedoch für drei Jahre. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 109/2015