Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
19.06.15, 14:47
Aktualisiert
19.06.15, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2015 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 15
Verlängerung der Kooperations- und
Leistungsvereinbarungen mit den
Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) fragt, warum die
Laufzeiten in TOP 15, 16 und 17 bis 31.12.2018 festgelegt
werden, der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan (TOP 18)
jedoch bis 31.12.2021. Hier erscheine eine einheitliche Regelung
sicher sinnvoll.
AV Poth erläutert, dass der Jugendförderplan für eine
Wahlperiode beschlossen werden soll, die
Leistungsvereinbarungen jedoch für drei Jahre.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, die zwischen den
Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen
Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele
der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2018 zu
verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 109/2015