Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
19.06.15, 14:47
Aktualisiert
19.06.15, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2015 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 18
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis
Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum
31.12.2018
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, den Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum
31.12.2021 in der der Vorlage anliegenden Fassung zu
verabschieden.
Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert,
zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener
Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu
entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung
des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des
Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden.
Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein
tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt,
behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und
Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen
im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut
über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu
beraten und zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 122/2015