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Beschlusstext (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
19.06.15, 14:47
Aktualisiert
19.06.15, 14:47
Beschlusstext (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 18 Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2021 in der der Vorlage anliegenden Fassung zu verabschieden. Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt, behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu beraten und zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 122/2015