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Öffentliche Niederschrift (Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
163 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
21.12.16, 16:02
Aktualisiert
21.12.16, 16:02

Inhalt der Datei

Euskirchen, 05.12.2016 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.12.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:05 Uhr 19:00 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Kolvenbach, Bernd, Euskirchen (CDU) b) die Mitglieder CDU Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen vertritt Herrn Dominik Schmitz SPD Kunz, Emmanuel, Kall Ramers, Markus, Blankenheim vertritt Frau Lydia Uschmann 17:05 - 18:45 Uhr FDP Grau, Christian, Zülpich vertritt Herrn Frederik Schorn Bündnis 90/DIE GRÜNEN Mende, Ellen, Euskirchen UWV Daniel, Susanne, Euskirchen 17:05 - 18:48 Uhr Sonstige stimmberechtigte Mitglieder Esch-Redlin, Therese, Euskirchen Müller, Manfred, Schleiden vertritt Frau Rita Gerdemann Werner, Horst, Euskirchen Beratende Mitglieder Bell, Thomas, Bad Münstereifel Firmenich, Jörg, Euskirchen vertritt Herrn Erdmann Bierdel Klöcker, Rolf, Euskirchen Ostrzinski-Sachs, Siglinde, Weilerswist Puschmann, Helmut, Kall Schmitt, Stephanie, Weilerswist Toennes, Silke, Euskirchen c) von der Verwaltung Frau Hilger-Mommer GB III / Abt. 51.4 -2Herr Hörter Herr Andres Frau Hück GB III / Abt. 51.2 Stabsstelle 12 GB III / 51.4 als Protokollführerin d) Sonstige Frau Günther, Jobcenter Euskirchen (zu TOP 3) Entschuldigt fehlen: CDU Schmitz, Dominik, Euskirchen FDP Schorn, Frederik, Weilerswist Sonstige stimmberechtigte Mitglieder Buß, Melanie, Euskirchen Gerdemann, Rita, Zülpich Schneider, Rolf, Kall Spilles, Bert, Kall Beratende Mitglieder Bierdel, Erdmann, Euskirchen Busch, Hildegard, Köln Dickopp, Toni, Euskirchen Diel, Stefanie, Euskirchen Neuber, Jana, Mechernich Poth, Manfred, Euskirchen Pursian, Michaela, Euskirchen Saleh-Witzler, Pia, Euskirchen Uelpenich, Peter, Schleiden Uschmann, Lydia, Weilerswist Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Einladung vom 16.11.2016 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen diese Feststellung werden keine Einwendungen erhoben. Hiernach verpflichtet er die Mitglieder Schmitt und Toennes. Frau Schmitt wurde als neue Vorsitzende des Jugendamtselternbeirates gewählt. Als neue Vorsitzende der AG Ambulante Hilfen wird Frau Toennes begrüßt. Herr Bell (Fraktion DIE LINKE) nimmt ab sofort als ergänzendes beratendes Mitglied nach Kreisordnung teil. -3TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung einstimmig fest. TOP 3 schWUNG - Projekt für Schwangere Info 207/2016 Frau Günther stellt als Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters EU-aktiv das kostenlose Weiterbildungsangebot für Schwangere – schWUNG anhand der beigefügten PowerPoint-Präsentation vor und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder. 49 von 100 schwangeren Frauen aus dem SGB II-Bezug nahmen dieses Angebot im Haus der Familie Euskirchen seit der Gründung im Sommer 2015 bis zum jetzigen Zeitpunkt an. Die Altersstruktur der Teilnehmerinnen liegt zwischen 18 und 35 Jahren, wobei die meisten Frauen aus dem Nordkreis des Kreisgebietes stammen. Eine Ausweitung auf den Südkreis wäre wünschenswert. 6 bis 8 Frauen nehmen für etwa 3 Monate gleichzeitig am Kurs teil. Da der Einstieg in das Projekt monatlich möglich ist, sind genaue Planungen und Kalkulationen eher schwierig. Das Projekt wird in verschiedenen Netzwerken, Beratungsstellen und Hebammenpraxen beworben. Der Bekanntheitsgrad soll erhöht werden, da dieses Projekt als sinnvolle Präventionsmaßnahme angesehen wird. Hinsichtlich der Finanzierung weist Frau Günther darauf hin, dass die Finanzierung aus den Mitteln des Kreises zum Sommer 2017 ausläuft und eine Finanzierung über das Jobcenter EU-aktiv aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist. Die Ausschussmitglieder können diese Aussage nicht nachvollziehen und sehen die Präventionsmaßnahme als Bildungsauftrag, dem sich das Jobcenter nicht verweigern sollte Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Info 207/2016 zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, vor Erstellung einer entsprechenden Vorlage an den Jugendhilfeausschuss vorrangig an das Jobcenter bezüglich der Klärung einer weiteren Finanzierung des Projektes schWUNG heranzutreten. TOP 4 Erweiterung des Stellenplanes 2016 um 3,0 Planstellen im Bereich Unterhaltsvorschuss (Abteilung 51 - Jugend u. Familie) V 281/2016 -4Die Verwaltung erläutert den wesentlichen Bestandteil der Vorlage und beantwortet offen stehende Fragen. Das Mitglied Mende sieht zwar die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der geplanten Gesetzesänderung, hält es aber für wenig sinnvoll, dass der Bund das Gesetz so kurzfristig umsetzen will. Auf Anfrage des Mitgliedes Ramers stellt die Verwaltung die geplante Vorgehensweise vor. Sofern keine ausreichende Öffentlichkeitsarbeit durch den Bund erfolgt, wird die Verwaltung bei Verabschiedung des Gesetzes mit einer Pressemitteilung reagieren und auf der Homepage des Kreises Euskirchen entsprechende Hinweise platzieren. Somit sollten alle möglichen AntragstellerInnen erreicht werden. Der Vorsitzende schlägt abschließend vor, die Beschlussfassung der V 281/2016 an den Kreistag wie folgt zu ergänzen: Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2016 um 3,0 Planstellen EG 08 (ab 01.01.2017: EG 9a) im Bereich Unterhaltsvorschuss in der Abteilung 51 - Jugend und Familie vorbehaltlich der Verabschiedung der angekündigten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Bis dahin werden die Stellen mit einem Sperrvermerk versehen. Hiernach stellt er die geänderte V 281/2016 in folgender Fassung zur Abstimmung. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2016 um 3,0 Planstellen EG 08 (ab 01.01.2017: EG 9a) im Bereich Unterhaltsvorschuss in der Abteilung 51 - Jugend und Familie vorbehaltlich der Verabschiedung der angekündigten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Bis dahin werden die Stellen mit einem Sperrvermerk versehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) -5TOP 5 Antrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Euskirchen e. V., auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 20 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53902 Bad Münstereifel-Iversheim, An der Ley 36 V 260/2016 Das Mitglied Klöcker nimmt an der Beratung wegen Befangenheit nicht teil. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Euskirchen e. V., zu den Kosten der Ausstattung von 20 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53902 Bad Münstereifel-Iversheim, An der Ley 36, einen Zuschuss in Höhe von 70.000 € zu gewähren. Da die Maßnahme erst im Haushaltsjahr 2017 durchgeführt wird, beschließt der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die im Folgejahr zu leistende Auszahlungsermächtigung in Höhe von 70.000 € in das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen. Abstimmungsergebnis: TOP 6 einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus zur Schaffung von 3 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Lövenich, Im Tiergarten 50 Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden die Tagesordnungspunkte 6 bis 8 gemeinsam beraten und beschlossen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Kath. Kirchengemeindeverband Zülpich zu den Kosten des Umbaus zur Schaffung von 3 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Lövenich, Im Tiergarten 50, einen Zuschuss in Höhe von 14.775,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) V 261/2016 -6TOP 7 Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von14 Plätzen für Kinder über drei Jahren und 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32 V 268/2016 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Euskirchen zu den Kosten des Neubaus von 14 Plätzen für Kinder über drei Jahren und 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Gottfried-DisseStraße 32, einen Zuschuss in Höhe von 400.000 € zu gewähren. Da die Maßnahme erst im Haushaltsjahr 2017 durchgeführt wird, beschließt der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die im Folgejahr zu leistende Auszahlungsermächtigung in Höhe von 400.000 € in das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen. Abstimmungsergebnis: TOP 8 einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses V 275/2016 zu den Kosten der Ausstattung von 2 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich, Kettenweg 27 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Zülpich zu den Kosten der Ausstattung von 2 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich, Kettenweg 27, einen Zuschuss in Höhe von 7.000,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: TOP 9 einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Modellvorhaben "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor" Die Verwaltung stellt die Bewerbung im Rahmen des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! – Kommunen in NRW beugen vor“ vor. Es handelt sich hier um das 2. Projekt der Landesregierung und der Bertelsmann Stiftung, das die Weichen für gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen stellen soll. Vorhandene Kräfte und Angebote in den Städten und Gemeinden werden gebündelt und Angebote der Bereiche Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Soziales miteinander verknüpft, um Kinder und ihre Familien zu unterstützen lückenlos von der Schwangerschaft bis zum Eintritt ins Berufsleben. Niedrigschwellige Angebote und solche, die betroffene Familien aufsuchen, machen die Qualität von Präventionsketten aus. Das erste Projekt „Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“ des Landschaftsverbandes Rheinland wurde erfolgreich durch die Projektleiterin EU-FUN, Frau Zinati-Feld, umgesetzt. V 280/2016 -7Die mit der Zuteilung verbundene Personalpauschale i.H.v. 30.000 € kann sowohl zur Refinanzierung von vorhandenem Personal als auch für evtl. Honorarkräfte genutzt werden. Eine Zuteilungsentscheidung wird voraussichtlich erst Anfang 2017 getroffen. Das Mitglied Dirhold bittet die Verwaltung, unterjährig über die evtl. Zuteilung und Weiterentwicklung zu berichten. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Bewerbung im Rahmen des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor" zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: TOP 10 einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Entwicklung der Kinderzahlen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt der Info 208/2016 und beantwortet offen stehende Fragen. Ergänzend hierzu wird anhand der beigefügten PowerPointPräsentation die Entwicklung der Geburtenzahlen des Jahrgangs 01.11.2015 – 31.10.2016, die Bedarfsdeckung im Ü3, U3 und U2Bereich, den Betreuungsbedarf U2 und U3 und der geplante Ausbau U2 und U3 dargestellt. Das Mitglied Kunz schlägt vor, weitreichende Entscheidungen in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe „Kindergartenbedarfsplanung“ vorzuberaten. Ebenfalls soll der Vorsitzende der AG § 78 KiTa/Tagespflege einbezogen werden. Dieser Meinung sind auch die Mitglieder Grau und Mende. Ziel der Arbeitsgruppe wäre, Wege für eine erfolgreiche Bedarfsplanung im Kreis zu erarbeiten. Der Vorsitzende ergänzt, dass zu klären sei, welchem geltend gemachten Bedarf welches Angebot gegenüberzustellen ist und hierbei auch den Bedarf kritisch zu hinterfragen. Darüber hinaus ist die Bedarfssituation in den Gemeinden differenziert zu betrachten. Vor Einrichtung einer Arbeitsgruppe sollte seines Erachtens die Vorlage der Bedarfsmeldung an das Land für das Kindergartenjahr 2017/2018 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.03.2017 abgewartet werden. Die Verwaltung soll hierzu einen Lösungsansatz erarbeiten. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Info 208/2016 zur Kenntnis. In der nächsten Sitzung am 14.03.2017 soll beschlossen werden, ob die Vorarbeit in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des Vorsitzenden der AG § 78 KiTa/Tagespflege erfolgt. TOP 11 Unbegleitete ausländische Minderjährige im Kreis Euskirchen - Sachstandsbericht Info 208/2016 -8Der Teamkoordinator des Sozialen Dienstes, Herr Hörter, zeigt den aktuellen Entwicklungsstand auf: Aktuell befinden sich 97 unbegleitete ausländische Minderjährige in der Betreuung des Jugendamtes im Kreisgebiet: - Gastfamilien - betr. Wohnen - Heimgruppen - Erziehungsstellen 34 17 20 26 Soweit entsprechend einer schriftlichen Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses vom 03.11.2016 berichtet wurde, dass junge Flüchtlinge im Alter von 18 Jahren nur zu einem Viertel eine weitere Betreuung in Anspruch nehmen können bzw. die Jugendhilfe zwangsweise auslaufen wird, weist die Verwaltung darauf hin, dass das SGB VIII keine Unterscheidung zwischen ausländischen und deutschen Hilfeempfängern vorsieht. Soweit ein erzieherischer Bedarf besteht, erhalten junge ausländische Minderjährige entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Hilfe zur Erziehung über das 18. Lebensjahr hinaus. TOP 12 Mitteilungen der Verwaltung Es liegen keine Mitteilungen seitens der Verwaltung vor. Der Vorsitzende schließt um 19.00 Uhr die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Kolvenbach gez. Hück Vorsitzender Schriftführerin Gesehen: gez. i. V. Poth Landrat