Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
163 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
21.12.16, 16:02
Aktualisiert
21.12.16, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 05.12.2016
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.12.2016 im
Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:05 Uhr
19:00 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen (CDU)
b) die Mitglieder
CDU
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen vertritt Herrn Dominik Schmitz
SPD
Kunz, Emmanuel, Kall
Ramers, Markus, Blankenheim vertritt Frau Lydia Uschmann
17:05 - 18:45 Uhr
FDP
Grau, Christian, Zülpich vertritt Herrn Frederik Schorn
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Daniel, Susanne, Euskirchen 17:05 - 18:48 Uhr
Sonstige stimmberechtigte Mitglieder
Esch-Redlin, Therese, Euskirchen
Müller, Manfred, Schleiden vertritt Frau Rita Gerdemann
Werner, Horst, Euskirchen
Beratende Mitglieder
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
Firmenich, Jörg, Euskirchen vertritt Herrn Erdmann Bierdel
Klöcker, Rolf, Euskirchen
Ostrzinski-Sachs, Siglinde, Weilerswist
Puschmann, Helmut, Kall
Schmitt, Stephanie, Weilerswist
Toennes, Silke, Euskirchen
c) von der Verwaltung
Frau Hilger-Mommer
GB III / Abt. 51.4
-2Herr Hörter
Herr Andres
Frau Hück
GB III / Abt. 51.2
Stabsstelle 12
GB III / 51.4 als Protokollführerin
d) Sonstige
Frau Günther, Jobcenter Euskirchen (zu TOP 3)
Entschuldigt fehlen:
CDU
Schmitz, Dominik, Euskirchen
FDP
Schorn, Frederik, Weilerswist
Sonstige stimmberechtigte Mitglieder
Buß, Melanie, Euskirchen
Gerdemann, Rita, Zülpich
Schneider, Rolf, Kall
Spilles, Bert, Kall
Beratende Mitglieder
Bierdel, Erdmann, Euskirchen
Busch, Hildegard, Köln
Dickopp, Toni, Euskirchen
Diel, Stefanie, Euskirchen
Neuber, Jana, Mechernich
Poth, Manfred, Euskirchen
Pursian, Michaela, Euskirchen
Saleh-Witzler, Pia, Euskirchen
Uelpenich, Peter, Schleiden
Uschmann, Lydia, Weilerswist
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses mit Einladung vom 16.11.2016
form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss
beschlussfähig ist.
Gegen diese Feststellung werden keine Einwendungen erhoben.
Hiernach verpflichtet er die Mitglieder Schmitt und Toennes.
Frau Schmitt wurde als neue Vorsitzende des
Jugendamtselternbeirates gewählt. Als neue Vorsitzende der AG
Ambulante Hilfen wird Frau Toennes begrüßt.
Herr Bell (Fraktion DIE LINKE) nimmt ab sofort als ergänzendes
beratendes Mitglied nach Kreisordnung teil.
-3TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung in der vorliegenden
Fassung einstimmig fest.
TOP 3
schWUNG - Projekt für Schwangere
Info
207/2016
Frau Günther stellt als Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt des Jobcenters EU-aktiv das kostenlose
Weiterbildungsangebot für Schwangere – schWUNG anhand der
beigefügten PowerPoint-Präsentation vor und beantwortet die
Fragen der Ausschussmitglieder.
49 von 100 schwangeren Frauen aus dem SGB II-Bezug nahmen
dieses Angebot im Haus der Familie Euskirchen seit der
Gründung im Sommer 2015 bis zum jetzigen Zeitpunkt an.
Die Altersstruktur der Teilnehmerinnen liegt zwischen 18 und 35
Jahren, wobei die meisten Frauen aus dem Nordkreis des
Kreisgebietes stammen. Eine Ausweitung auf den Südkreis wäre
wünschenswert. 6 bis 8 Frauen nehmen für etwa 3 Monate
gleichzeitig am Kurs teil.
Da der Einstieg in das Projekt monatlich möglich ist, sind genaue
Planungen und Kalkulationen eher schwierig.
Das Projekt wird in verschiedenen Netzwerken, Beratungsstellen
und Hebammenpraxen beworben.
Der Bekanntheitsgrad soll erhöht werden, da dieses Projekt als
sinnvolle Präventionsmaßnahme angesehen wird.
Hinsichtlich der Finanzierung weist Frau Günther darauf hin, dass
die Finanzierung aus den Mitteln des Kreises zum Sommer 2017
ausläuft und eine Finanzierung über das Jobcenter EU-aktiv aus
rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.
Die Ausschussmitglieder können diese Aussage nicht
nachvollziehen und sehen die Präventionsmaßnahme als
Bildungsauftrag, dem sich das Jobcenter nicht verweigern sollte
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Info 207/2016 zustimmend
zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, vor Erstellung einer
entsprechenden Vorlage an den Jugendhilfeausschuss vorrangig
an das Jobcenter bezüglich der Klärung einer weiteren
Finanzierung des Projektes schWUNG heranzutreten.
TOP 4
Erweiterung des Stellenplanes 2016 um 3,0 Planstellen im
Bereich Unterhaltsvorschuss (Abteilung 51 - Jugend u.
Familie)
V 281/2016
-4Die Verwaltung erläutert den wesentlichen Bestandteil der
Vorlage und beantwortet offen stehende Fragen.
Das Mitglied Mende sieht zwar die Notwendigkeit und
Sinnhaftigkeit der geplanten Gesetzesänderung, hält es aber für
wenig sinnvoll, dass der Bund das Gesetz so kurzfristig umsetzen
will.
Auf Anfrage des Mitgliedes Ramers stellt die Verwaltung die
geplante Vorgehensweise vor.
Sofern keine ausreichende Öffentlichkeitsarbeit durch den Bund
erfolgt, wird die Verwaltung bei Verabschiedung des Gesetzes
mit einer Pressemitteilung reagieren und auf der Homepage des
Kreises Euskirchen entsprechende Hinweise platzieren.
Somit sollten alle möglichen AntragstellerInnen erreicht werden.
Der Vorsitzende schlägt abschließend vor, die Beschlussfassung
der V 281/2016 an den Kreistag wie folgt zu ergänzen:
Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2016
um 3,0 Planstellen EG 08 (ab 01.01.2017: EG 9a) im Bereich
Unterhaltsvorschuss in der Abteilung 51 - Jugend und Familie vorbehaltlich der Verabschiedung der angekündigten Änderung
des Unterhaltsvorschussgesetzes.
Bis dahin werden die Stellen mit einem Sperrvermerk versehen.
Hiernach stellt er die geänderte V 281/2016 in folgender Fassung
zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2016
um 3,0 Planstellen EG 08 (ab 01.01.2017: EG 9a) im Bereich
Unterhaltsvorschuss in der Abteilung 51 - Jugend und Familie vorbehaltlich der Verabschiedung der angekündigten Änderung
des Unterhaltsvorschussgesetzes. Bis dahin werden die Stellen
mit einem Sperrvermerk versehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
-5TOP 5
Antrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband
Euskirchen e. V., auf Gewährung eines Zuschusses zu den
Kosten der Ausstattung von 20 Plätzen für Kinder über drei
Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53902 Bad
Münstereifel-Iversheim, An der Ley 36
V 260/2016
Das Mitglied Klöcker nimmt an der Beratung wegen Befangenheit
nicht teil.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Deutschen Roten
Kreuz, Kreisverband Euskirchen e. V., zu den Kosten der
Ausstattung von 20 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung in 53902 Bad Münstereifel-Iversheim, An
der Ley 36, einen Zuschuss in Höhe von 70.000 € zu gewähren.
Da die Maßnahme erst im Haushaltsjahr 2017 durchgeführt wird,
beschließt der Kreistag auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, die im Folgejahr zu leistende
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 70.000 € in das
Haushaltsjahr 2017 zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 6
einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Zülpich auf
Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus
zur Schaffung von 3 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in
der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Lövenich, Im
Tiergarten 50
Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden die
Tagesordnungspunkte 6 bis 8 gemeinsam beraten und
beschlossen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Kath.
Kirchengemeindeverband Zülpich zu den Kosten des Umbaus
zur Schaffung von 3 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Lövenich, Im Tiergarten
50, einen Zuschuss in Höhe von 14.775,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
V 261/2016
-6TOP 7
Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von14 Plätzen für
Kinder über drei Jahren und 6 Plätzen für Kinder unter drei
Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen,
Gottfried-Disse-Straße 32
V 268/2016
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Euskirchen zu
den Kosten des Neubaus von 14 Plätzen für Kinder über drei
Jahren und 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Gottfried-DisseStraße 32, einen Zuschuss in Höhe von 400.000 € zu gewähren.
Da die Maßnahme erst im Haushaltsjahr 2017 durchgeführt wird,
beschließt der Kreistag auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, die im Folgejahr zu leistende
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 400.000 € in das
Haushaltsjahr 2017 zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 8
einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses
V 275/2016
zu den Kosten der Ausstattung von 2 Plätzen für Kinder über
drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich,
Kettenweg 27
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Zülpich zu den
Kosten der Ausstattung von 2 Plätzen für Kinder über drei Jahren
in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich, Kettenweg 27,
einen Zuschuss in Höhe von 7.000,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
TOP 9
einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Modellvorhaben "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in
NRW beugen vor"
Die Verwaltung stellt die Bewerbung im Rahmen des
Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! – Kommunen in NRW
beugen vor“ vor.
Es handelt sich hier um das 2. Projekt der Landesregierung und
der Bertelsmann Stiftung, das die Weichen für gelingendes
Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen stellen soll.
Vorhandene Kräfte und Angebote in den Städten und Gemeinden
werden gebündelt und Angebote der Bereiche Gesundheit,
Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Soziales miteinander
verknüpft, um Kinder und ihre Familien zu unterstützen lückenlos von der Schwangerschaft bis zum Eintritt ins
Berufsleben. Niedrigschwellige Angebote und solche, die
betroffene Familien aufsuchen, machen die Qualität von
Präventionsketten aus.
Das erste Projekt „Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“
des Landschaftsverbandes Rheinland wurde erfolgreich durch die
Projektleiterin EU-FUN, Frau Zinati-Feld, umgesetzt.
V 280/2016
-7Die mit der Zuteilung verbundene Personalpauschale i.H.v.
30.000 € kann sowohl zur Refinanzierung von vorhandenem
Personal als auch für evtl. Honorarkräfte genutzt werden.
Eine Zuteilungsentscheidung wird voraussichtlich erst Anfang
2017 getroffen.
Das Mitglied Dirhold bittet die Verwaltung, unterjährig über die
evtl. Zuteilung und Weiterentwicklung zu berichten.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Bewerbung im
Rahmen des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor" zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 10
einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Entwicklung der Kinderzahlen im Rahmen der
Kindergartenbedarfsplanung
Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt der Info 208/2016 und
beantwortet offen stehende Fragen.
Ergänzend hierzu wird anhand der beigefügten PowerPointPräsentation die Entwicklung der Geburtenzahlen des Jahrgangs
01.11.2015 – 31.10.2016, die Bedarfsdeckung im Ü3, U3 und U2Bereich, den Betreuungsbedarf U2 und U3 und der geplante
Ausbau U2 und U3 dargestellt.
Das Mitglied Kunz schlägt vor, weitreichende Entscheidungen in
einer interfraktionellen Arbeitsgruppe „Kindergartenbedarfsplanung“ vorzuberaten. Ebenfalls soll der Vorsitzende der AG
§ 78 KiTa/Tagespflege einbezogen werden.
Dieser Meinung sind auch die Mitglieder Grau und Mende.
Ziel der Arbeitsgruppe wäre, Wege für eine erfolgreiche
Bedarfsplanung im Kreis zu erarbeiten.
Der Vorsitzende ergänzt, dass zu klären sei, welchem geltend
gemachten Bedarf welches Angebot gegenüberzustellen ist und
hierbei auch den Bedarf kritisch zu hinterfragen.
Darüber hinaus ist die Bedarfssituation in den Gemeinden
differenziert zu betrachten.
Vor Einrichtung einer Arbeitsgruppe sollte seines Erachtens die
Vorlage der Bedarfsmeldung an das Land für das
Kindergartenjahr 2017/2018 in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 14.03.2017 abgewartet werden.
Die Verwaltung soll hierzu einen Lösungsansatz erarbeiten.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Info 208/2016 zur Kenntnis.
In der nächsten Sitzung am 14.03.2017 soll beschlossen
werden, ob die Vorarbeit in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe
unter Einbeziehung des Vorsitzenden der AG
§ 78 KiTa/Tagespflege erfolgt.
TOP 11
Unbegleitete ausländische Minderjährige im Kreis
Euskirchen - Sachstandsbericht
Info
208/2016
-8Der Teamkoordinator des Sozialen Dienstes, Herr Hörter, zeigt
den aktuellen Entwicklungsstand auf:
Aktuell befinden sich 97 unbegleitete ausländische Minderjährige
in der Betreuung des Jugendamtes im Kreisgebiet:
- Gastfamilien
- betr. Wohnen
- Heimgruppen
- Erziehungsstellen
34
17
20
26
Soweit entsprechend einer schriftlichen Anfrage der
Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung des
Landesjugendhilfeausschusses vom 03.11.2016 berichtet wurde,
dass junge Flüchtlinge im Alter von 18 Jahren nur zu einem
Viertel eine weitere Betreuung in Anspruch nehmen können bzw.
die Jugendhilfe zwangsweise auslaufen wird, weist die
Verwaltung darauf hin, dass das SGB VIII keine Unterscheidung
zwischen ausländischen und deutschen Hilfeempfängern
vorsieht.
Soweit ein erzieherischer Bedarf besteht, erhalten junge
ausländische Minderjährige entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben Hilfe zur Erziehung über das 18. Lebensjahr hinaus.
TOP 12
Mitteilungen der Verwaltung
Es liegen keine Mitteilungen seitens der Verwaltung vor.
Der Vorsitzende schließt um 19.00 Uhr die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Kolvenbach
gez. Hück
Vorsitzender
Schriftführerin
Gesehen:
gez. i. V. Poth
Landrat