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Beschlusstext (Erweiterung des Stellenplanes 2016 um 3,0 Planstellen im Bereich Unterhaltsvorschuss (Abteilung 51 - Jugend u. Familie))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
22.12.16, 09:44
Aktualisiert
22.12.16, 09:44
Beschlusstext (Erweiterung des Stellenplanes 2016 um 3,0 Planstellen im Bereich Unterhaltsvorschuss (Abteilung 51 - Jugend u. Familie))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.12.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Erweiterung des Stellenplanes 2016 um 3,0 Planstellen im Bereich Unterhaltsvorschuss (Abteilung 51 - Jugend u. Familie) Die Verwaltung erläutert den wesentlichen Bestandteil der Vorlage und beantwortet offen stehende Fragen. Das Mitglied Mende sieht zwar die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der geplanten Gesetzesänderung, hält es aber für wenig sinnvoll, dass der Bund das Gesetz so kurzfristig umsetzen will. Auf Anfrage des Mitgliedes Ramers stellt die Verwaltung die geplante Vorgehensweise vor. Sofern keine ausreichende Öffentlichkeitsarbeit durch den Bund erfolgt, wird die Verwaltung bei Verabschiedung des Gesetzes mit einer Pressemitteilung reagieren und auf der Homepage des Kreises Euskirchen entsprechende Hinweise platzieren. Somit sollten alle möglichen AntragstellerInnen erreicht werden. Der Vorsitzende schlägt abschließend vor, die Beschlussfassung der V 281/2016 an den Kreistag wie folgt zu ergänzen: Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2016 um 3,0 Planstellen EG 08 (ab 01.01.2017: EG 9a) im Bereich Unterhaltsvorschuss in der Abteilung 51 - Jugend und Familie vorbehaltlich der Verabschiedung der angekündigten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Bis dahin werden die Stellen mit einem Sperrvermerk versehen. Hiernach stellt er die geänderte V 281/2016 in folgender Fassung zur Abstimmung. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2016 um 3,0 Planstellen EG 08 (ab 01.01.2017: EG 9a) im Bereich Unterhaltsvorschuss in der Abteilung 51 - Jugend und Familie vorbehaltlich der Verabschiedung der angekündigten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Bis dahin werden die Stellen mit einem Sperrvermerk versehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) V 281/2016