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Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2016)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
11.01.16, 17:06
Aktualisiert
11.01.16, 17:06
Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 11.01.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 15.12.2015 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 13. Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2016 Vorlagennummer: 228/2015 Zunächst wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abgestimmt, der da lautet: Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag in folgender Höhe: - bis 2 Fraktionsmitglieder =400,00 € - bis 5 Fraktionsmitglieder =600,00 € - bis 20 Fraktionsmitglieder =1.200,00 € Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten. Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 120,00 € ab dem dritten Fraktionsmitglied. Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von insgesamt 120,00 €. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2016; 2. Rate im Juli 2016). Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. 34 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Hiernach wird über den Antrag von WIR/FWW auf pauschale Kürzung der Zuwendungen um 10 Prozent abgestimmt: 2 Ja-Stimmen, 34 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Der Antrag ist somit abgelehnt.