Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
11.01.16, 17:06
Aktualisiert
11.01.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 11.01.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 15.12.2015 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
13.
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die
Geschäftsführung der Fraktionen 2016
Vorlagennummer: 228/2015
Zunächst wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abgestimmt, der
da lautet:
Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die
Fraktionen monatlich einen Grundbetrag in folgender Höhe:
- bis 2 Fraktionsmitglieder =400,00 €
- bis 5 Fraktionsmitglieder =600,00 €
- bis 20 Fraktionsmitglieder =1.200,00 €
Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten.
Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 120,00 €
ab dem dritten Fraktionsmitglied.
Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von
insgesamt 120,00 €.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2016; 2. Rate im Juli 2016).
Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen
direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag
gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15.
Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
34 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Hiernach wird über den Antrag von WIR/FWW auf pauschale Kürzung der
Zuwendungen um 10 Prozent abgestimmt:
2 Ja-Stimmen, 34 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Der Antrag ist somit abgelehnt.