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Beschlusstext (Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück "Simonskall 17" im Ortsteil Simonskall der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Erteilung einer Ausnahme genehmigung zur Überschreitung der durch den Bebauungsplan Nr. L 1 "Simonskall“ vorgegebenen überbaubaren Fläche)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
61 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück "Simonskall 17" im Ortsteil Simonskall der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Erteilung einer Ausnahme
         genehmigung zur Überschreitung der durch den Bebauungsplan Nr. L 1 "Simonskall“ 
         vorgegebenen überbaubaren Fläche)

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Beschluss Hürtgenwald, den 04.03.2008 aus der Niederschrift über die 25. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 21.02.2008. Top 14. 12/2008 Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück "Simonskall 17" im Ortsteil Simonskall der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Erteilung einer Ausnahme genehmigung zur Überschreitung der durch den Bebauungsplan Nr. L 1 "Simonskall“ vorgegebenen überbaubaren Fläche Beschluss: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts bestätigt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald gem. § 60 Gemeindeordnung NW die vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung getroffene Entscheidung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Überschreitung der durch den Bebauungsplan Nr. L 1 „Simonskall“ vorgegebenen überbaubaren Fläche im Rahmen des Neubaus eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Simonskall 17“ im Ortsteil Simonskall der Gemeinde Hürtgenwald. Beratungsergebnis: