Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
19 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
27.11.15, 21:17
Aktualisiert
27.11.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 7. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 05.11.2015
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
18:49 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Büker
(für Herrn Heidemann), Herr Hanning, Herr Jahn, Herr Rösner, Herr Schmidt
CDU:
Herr Gräfe (stellvertr. Ausschussvorsitzender), Herr Daake, Herr Koch
(für Frau Birkmann), Herr Niemann, Herr Pankoke, Herr Siefert
B90/Grüne:
Herr Gadow, Herr Hachmeister
FDP:
Graf von der Schulenburg (mit beratender Stimme)
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, Herr Raddatz, Frau Wiemer
Zuhörer:
7
Presse:
1
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung
sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Entwässerung „Am Gieselmannkreisel“
Auf Nachfrage von AM Herrn Gräfe erklärt Herr Oortman, dass hinsichtlich der Entwässerung des
Baugebietes „Am Gieselmannkreisel“ bereits Gespräche, u.a. mit dem Kreis Lippe, geführt worden
seien. Im Vorfeld werden keine Probleme gesehen.
Er ergänzt, dass die Thematik Bestandteil des Verfahrens sei.
Heeper Straße, ehemals Möbel Fillies
AM Herr Gadow erkundigt sich, ob der Verwaltung neue Erkenntnisse im Bereich Heeper Straße,
ehemals Möbel Filiies, vorliegen. Die Verwaltung weist diesbezüglich auf den nächsten
Tagesordnungspunkt (TOP 3) „Informationen der Verwaltung“ hin. Hier seien einige Erläuterungen
vorgesehen.
-2-
3.
Informationen der Verwaltung
Heeper Straße, ehemals Möbel Fillies
Die Verwaltung gibt bekannt, dass der Antrag des Investors, bestehende Gebäude (u.a. den Turm)
unter Denkmalschutz zustellen, von der Technischen Denkmalpflege (LWL) mit Sitz in Münster,
abgelehnt worden sei. Über die weitere Vorgehensweise des Investors liegen derzeit keine
Informationen vor.
Werbeanlagen (Urteil des Verwaltungsgerichts Minden)
AV Herr Puchert-Blöbaum erinnert daran, dass der Kreis Lippe, in Zusammenhang mit der negativen
Stellungnahme der Gemeinde Leopoldshöhe, den Antrag auf Errichtung einer Großwerbeanlage an der
Hauptstraße in Asemissen abgelehnt habe.
Gegen diese Ablehnung hat der Antragsteller geklagt. Mittlerweile liegt das neunzehnseitige Urteil vom
Verwaltungsgericht Minden vor und die Verwaltung habe ihn gebeten, das Urteil heute im Ausschuss
bekanntzugeben bzw. zusammenfassend zu erläutern.
Bauplanungsrechtlich und auch bauordnungsrechtlich sei der Antrag auf Errichtung einer
Großwerbeanlage erstmal zulässig, so AV Herr Puchert-Blöbaum.
Mit der Änderung des betroffenen Bebauungsplanes und einer Veränderungssperre sollte bewirkt
werden, dass diese Anlagen in Asemissen verhindert werden.
Die in der Begründung aufgeführten städtebaulichen Gründe (u.a. Gefährdung der Verkehrssicherheit,
Verlust der Attraktivität, Minderung der städtebaulichen Qualität) waren für das Gericht jedoch nicht
ausreichend. Das Erscheinungsbild des Straßenzuges gleiche einem Mischgebiet und somit seien
Großwerbeanlagen städtebaulich durchaus vertretbar, so das Gericht. Hinzu kommt, dass die
Eigentumsfreiheit und die Berufsfreiheit höher bewertet wurden als die aufgeführten städtebaulichen
Gründe, fasst AV Herr Puchert-Blöbaum die Entscheidung des Gerichts knapp zusammen.
Die Ausführungen werden seitens des Ausschusses zur Kenntnis genommen.
AM Herr Gadow ist der Meinung, dass Politik und Verwaltung eine Mitschuld an dem „hässlichen“
Erscheinungsbild der Hauptstraße in Asemissen tragen.
Das Urteil müsse jetzt Veranlassung genug sein, über ein attraktiveres Erscheinungsbild
nachzudenken.
4.
22. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Schuckenbaum und
Krentrup und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ in
den Ortsteilen Leopoldshöhe und Krentrup
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Auf Nachfrage der CDU-Fraktion, ob im Baugebiet Ausgleichsflächen vorgesehen seien, antwortet die
Verwaltung, dass neben der Eingrünung zur freien Landschaft und dem geplanten Lärmschutzwall der
überwiegende Anteil extern ausgeglichen werde.
Weiter erkundigt sich die CDU-Fraktion nach dem Erweiterungsspielraum für den vorhandenen
Kindergarten. Eine Erweiterung sei möglich, so die Verwaltung.
Eine weitere Frage der CDU-Fraktion betrifft das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
vorgesehene zulässige Gewerbe. Hier erklärt die Verwaltung, dass ein eingeschränktes Gewerbegebiet
festgesetzt werde, für z.B. nicht störende verträgliche Handwerksbetriebe.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne bezweifelt, dass der vorgesehene Wall als Lärmschutz zwischen
Wohnen und Gewerbe ausreiche. Sie lehnt die Aufstellung des Bebauungsplanes -insbesondere die
Gewerbeflächenerweiterung- ab.
Die Verwaltung informiert den Ausschuss darüber, dass bei der Hochschule OWL angefragt worden
sei, ob sie ein Konzept für die Fläche entwickeln könne. Diese habe jedoch aus Zeitgründen abgesagt.
AM Herr Gräfe erkundigt sich abschließend, ob die Gemeinde Leopoldshöhe dem jetzigen Pächter bei
der Suche nach neuen Flächen behilflich sei. Hier, so die Verwaltung, stehe man mit dem Pächter in
Verbindung.
Sodann lässt der AV wie folgt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
1. Der
Hochbauund
Planungsausschuss
beschließt
die
22.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus der anliegenden
Planzeichnung zu entnehmen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
-3-
Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus der
anliegenden Planzeichnung zu entnehmen.
3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (22. Änderung).
4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB auf der Grundlage der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes
Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ sowie der Darstellung und Begründung zur 22. Änderung des
Flächennutzungsplanes durchzuführen.
5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
6. Die Leopoldshöher Immobilien und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird im weiteren Verfahren
beteiligt.
- 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 5.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum Ost“
hier: Aufstellungsbeschluss
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne erkundigt sich, ob die Anzahl der Parkplätze im Einkaufszentrum noch
ausreichend seien, wenn auch andere Einzelhandelsbetriebe sich vergrößern bzw. erweitern möchten.
Es stehen auch dann noch eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung, beantwortet die
Verwaltung die Frage.
Im Anschluss wird wie folgt beschlossen:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05
„Zentrum Ost“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage erkennbar.
Die Planungskosten trägt die Antragstellerin.
- 14 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 6.
18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt
B)
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
AV Herr Puchert-Blöbaum erläutert, dass mehrere Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes aus
der Bürgerschaft vorliegen. Bisher sei die Errichtung von Nebenanlagen und überdachten Stellplätzen
nur innerhalb der überbaubaren Fläche möglich. Die textliche Festsetzung solle nun dahingehend
geändert werden, dass diese zukünftig auch auf den nichtüberbaubaren Flächen zulässig sind.
Es wird über den Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt:
Anmerkung zum Protokoll:
Gemäß § 119 Abs.1 Sonderbauverordnung (SBauVo) müssen zwischen öffentlicher Verkehrsfläche
und Garage in der Regel Zu- und Abfahrten von mindestens 3,00m (Stauraum) vorhanden sein.
1. Der Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) ist als 18. Änderung im
vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern
(Aufstellungsbeschluss).
2. Der Entwurf für die 18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „LeopoldshöheNord“ (Blatt B) wird beschlossen.
3. Die 18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) wird
gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
-4-
ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich
bekannt zu machen.
Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung
abgesehen
wird. Die Beteiligung der Behörden zur 18. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/02
„Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. §
4 (2) BauGB erfolgt gemäß
§ 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit
(Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr.
2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB.
- einstimmig 7.
6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
AV Herr Puchert-Blöbaum weist daraufhin, dass dieser Tagesordnungspunkt fast identisch mit dem
vorhergegangenen Tagesordnungspunkt sei. Auch hier sei ein Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes aus der Bürgerschaft gestellt worden, bezüglich Zulässigkeit von Nebenanlagen und
überdachter Stellplätze auf nichtüberbaubarer Fläche.
Da kein weiterer Beratungsbedarf besteht, wird wie folgt abgestimmt:
1. Der Bebauungsplan Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ ist als 6. Änderung im vereinfachten Verfahren
gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Der Entwurf für die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände
Niebling“
wird beschlossen.
3. Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ wird gemäß
§ 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und
Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung
abgesehen
wird. Die Beteiligung der Behörden zur 6. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 03/01
„Gelände Niebling“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2)
BauGB erfolgt gemäß § 4a (2)
BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche
Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB.
- einstimmig 8.
Auslegung des überarbeiteten Entwurfs des Landesentwicklungsplanes (LEP)
Nach kurzer Diskussion sind die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/ Grüne der Meinung, dass
die Verwaltung zusammen mit der Politik eine eigenständige Stellungnahme zum LEP erarbeiten solle.
Die Verwaltung entgegnet, dass dies in der gewünschten Form nicht leistbar sei und verweist auf die
geplante gemeinsame Stellungnahme vom Kreis Lippe und den Bauämtern der lippischen Kommunen.
In der Vergangenheit sei bereits so verfahren worden.
AV Herr Puchert-Blöbaum sieht keine Notwendigkeit, eine gesonderte Stellungnahme von Seiten der
Verwaltung zu erarbeiten. Dafür sei der Kreis Lippe und der Regionalrat zuständig.
Weiter erinnert er daran, dass es sich heute um eine Mitteilungsvorlage handelt.
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündig 90/ Grünen kritisieren weiterhin die Vorgehensweise. Ihnen
fehlt die Beteiligung der Räte und somit ein politischer Beschluss.
AV Herr Puchert-Blöbaum weist abschließend darauf hin, dass jede Fraktion die Möglichkeit habe, eine
eigenständige Stellungnahme abzugeben.
AV Herr Puchert-Blöbaum beendet den öffentlichen Sitzungsteil um 18.45 Uhr.
Puchert-Blöbaum
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin
-5-