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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Bildung und Inklusion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
198 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
27.09.16, 16:04
Aktualisiert
29.09.16, 09:02

Inhalt der Datei

Euskirchen, 21.09.2016 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 13.09.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 18:10 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Ramers, Markus, Blankenheim (SPD) b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Gerdemann, Rita, Zülpich Jesus Pinto, Sara, Euskirchen Mertens, Johannes, Dahlem Schulz, Günther, Mechernich Stolz, Ute, Kall Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich vertritt Herrn Hans-Erhard Schneider Wasems, Hans Peter, Blankenheim SPD Fischer, Klaus, Zülpich Seidler, Stefanie, Dahlem Stentrup, Gerhard, Nettersheim vertritt Frau Gianna Lakhal FDP Grau, Christian, Zülpich Räderscheidt, Maf, Schleiden Bündnis 90/DIE GRÜNEN Nauroth, Karl-Heinz, Weilerswist vertritt Frau Nathalie Konias Nitsche, Valérie, Euskirchen UWV Kleditz, Georg, Euskirchen DIE LINKE Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich 17:10 - 18:10 Uhr Ohne Fraktion Luxenburger-Schlösser, Andrea, Euskirchen Prüßmann, Arnd, Swisttal Roebers, Jochen, Alfter Schmitz, Gabriele, Alfter Schütz, Jan, Köln Tilk, Jürgen, Euskirchen c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV -2Frau Fathmann, GB IV / Leiterin Abt. 40 Frau Sistig, GB III / Abt. 49 Herr Recher, GB IV / 40 als Schriftführer d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen SPD Kunz, Emmanuel, Kall Lakhal, Gianna, Euskirchen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Konias, Nathalie, Mechernich Ohne Fraktion Dr. Günzel, Ulrich, Bad Münstereifel Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzenden stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung TOP 8 “Inklusionsplanung“ wird von der Tagesordnung gestrichen. Der Ausschuss stimmt der Änderung der Tagesordnung einstimmig zu. Schulische Angelegenheiten TOP 3 Sachstand zum Portal Berufsfelderkundung (BFE) - Mündl. Bericht Frau Marx, Abt. 49 KoBIZ, stellt das neue Portal “Berufsfelderkundung“ vor. Das Portal entstand in Zusammenarbeit mit der Firma impiris. Im Jahr 2017 finden die Berufsfelderkundungstage im Kreis Euskirchen am 02. Februar, 04. April und 03. Juli statt. -3Ab sofort können interessierte Unternehmen ihre Angebote für Berufsfelderkundungen für einen oder mehrere Tage ins Portal eintragen. Im Schuljahr 2014/15 nahmen insgesamt 15 Schulen mit 1.171 Schülerinnen und Schülern des Jahrgangs 8 an “Kein Abschluss ohne Anschluss“ teil; davon haben 1.066 SuS Berufsfelderkunden absolviert: 805 SuS (69%) an betrieblicher Berufsfelderkundung und 261 SuS (22%) an trägergestützter Berufsfelderkundung. Einmalig konnten im Schuljahr 2014/15 auch die Jahrgänge 9 der Schulen an der Berufsfelderkundung teilnehmen. Von 818 SuS haben 585 Berufsfelderkundungstage bei einem Betrieb absolviert. Für das Schuljahr 2015/16 liegen noch keine Zahlen vor. In diesem Zusammenhang weist Herr Roebers, Berufskolleg Eifel, auf den am 19.11.2016 stattfindenden „2. Aktionstag Berufliche Bildung“ im Berufskolleg Eifel hin. TOP 4 Zukunft Region Aachen Zweckverband Info 167/2016 Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Info 167/2016 dankend zur Kenntnis. Die Info 167/2016 wird abschließend im Ausschuss für Bildung und Inklusion behandelt. Eine weitere Beratung im Kreisausschuss und Kreistag erfolgt nicht. TOP 5 Informationen über die zdi-Zentren (Zukunft durch Innovation) und ANTalive e.V. (Angewandte Naturwissenschaften und Technik erleben) Nach eingehender Diskussion wird seitens der Verwaltung dargestellt, dass es sich weniger um eine Doppelstruktur zu vorhandenen Projekten handelt, sondern vielmehr um eine Maßnahme, die einen regionalen Bezug herstellt und die Bindung von Fachkräften sicherstellt. Die Kosten für die Mitgliedschaft belaufen sich sowohl für den Kreis als auch für die Schule auf 10 € pro Jahr. Aktuell richtet sich das Angebot nahezu ausschließlich an Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen, da die Perspektiven von ANTalive e.V. sich Richtung naturwissenschaftliches, ingenieurwissenschaftliches oder technisches Studium orientieren. Ziel ist es, in den kommenden Jahren die Angebotsstrukturen auch auf die Sekundarstufe I auszuweiten und somit zumindest die Einbeziehung der Realschulen zu gewährleisten. Ob es Info 171/2016 -4seitens des Landes NRW oder der Agentur für Arbeit – die sich zu je 50 % für die Finanzierung des Konzeptes verantwortlich zeigen - zukünftig auch eine Ausweitung auf die Hauptschulen geben wird, ist aktuell nicht absehbar. TOP 6 Strategiepapier NRW für die Zusammenarbeit der Landesinitiativen im regionalen Netzwerk Info 176/2016 Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Info 176/2016 dankend zur Kenntnis. TOP 7 Flüchtlingssituation Anhand der beigefügten Anlagen ist zu erkennen, dass die Zahl der Asylbewerber/-innen rückläufig ist. Die Differenz der einzelnen Daten ergibt sich aus Asylanerkennungen, Ablehnungen, abgeschobenen bzw. freiwillig ausgereisten Asylbewerber/innen und Asylbewerbern, die geduldet sind und somit allesamt aus der Statistik heraus fallen. Die einzelnen Zahlen lassen sich nicht für den Kreis Euskirchen verifizieren, da zu viele unbekannte Faktoren eine Rolle spielen. Auf Nachfrage erläutert Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates, dass die Zusammenarbeit mit den Kommunen gut funktioniere. So finden regelmäßig runde Tische zwischen Kommunen und weiteren Institutionen wie KoBIZ, Ausländeramt, Jobcenter und Wirtschaftsförderung statt. Nach Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes wird zukünftig im Ausländerrecht die sogenannte “3+2-Regelung“ angewandt. Demnach wird während einer Ausbildung eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung eingeführt. Im Anschluss wird zudem - in Abhängigkeit des Bestehens eines Beschäftigungsverhältnisses - eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausübung für zwei Jahre erteilt. Aktuell ist jedoch unklar, ob diese Regelung ausschließlich für Flüchtlinge mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit (Syrien, Irak, Iran, Eritrea, Somalia) gilt, oder ob sie darüber hinaus Anwendung findet. Keine Anwendung findet diese Regelung für Ausländer aus sicheren Herkunftsländern; ein negativer Asylbescheid würde für diesen Personenkreis automatisch die Ausreise bedeuten – auch während einer Ausbildung. Herr Rellecke, Schulrat Hauptschulen, erläutert weitere Zahlen im Bezug auf die Flüchtlinge im schulischen Bereich. Im neuen Schuljahr 2016/17 wurden bereits 32 Flüchtlinge im Bereich der Sekundarstufe I und II versorgt. Lediglich zwei Schüler/-innen sind noch unversorgt. Im Bereich der Primarstufe sind alle Schüler/-innen versorgt. Der Begriff Internationale Förderklasse (IFK) findet Anwendung im Bereich der Berufskollegs. Die Bezeichnung Vorbereitungsklasse findet Anwendung in den übrigen Schulformen, wird gemäß neuem Erlass aber zukünftig durch die Info 177/2016 -5Bezeichnung „Deutschfördergruppe“ ersetzt. Herr Fischer, SPD-Fraktion, weist daraufhin, dass - entgegen der Darstellung in der Anlage – an der Gesamtschule Weilerswist zwei Vorbereitungsklassen vorgehalten werden. Herr Kleditz, UWV, der selbst Lehrer an der Abendrealschule Euskirchen (Außenstelle des Weiterbildungskollegs Bonn) ist, ist dort mit den Anmeldungen beauftragt und schildert seine Erfahrungen mit der Beschulung von Flüchtlingen. Der Vorsitzender Ramers gibt den Vorsitz der Sitzung um 17.45 Uhr aus terminlichen Gründen an seinen Stellvertreter, Herrn Wasems, ab. TOP 8 Inklusionsplanung Info 179/2016 Die Info 179/2016 ist nicht mehr Gegenstand der Tagesordnung. Eine Behandlung in der heutigen Sitzung erfolgt nicht. TOP 9 Anpassung der Vereinbarung über die Beteiligung des V 246/2016 Kreises Euskirchen an den Kosten für "externe Schüler" in der Priv. kath. Schule für Erziehungshilfe im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft Frau Stolz erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Auf Nachfrage von Frau Nitsche, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, wird seitens der Verwaltung erläutert, dass eine Beschulung von Mädchen erst dann in Betracht kommt, sofern der katholische Erziehungsverein für die Rheinprovinz (KEV) eine Beschulung außerhalb des Stammgeländes des Hermann-Josef-Hauses in Urft durchführt. Aktuell ist es aber nicht in Planung, dass der KEV eine Dependance außerhalb des Stammgeländes in Kall-Urft einrichten wird. Für den Fall, dass sich Bedarf für Schülerinnen ergibt, fällt das in den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe. Um 17.50 Uhr wird die Sitzung unterbrochen. Um 17.55 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt. Herr Fischer, SPD-Fraktion, betont, dass eine Beschulung einer ausschließlich männlichen Schülerschaft an einem separierten Ort nicht dem Sinne der Inklusion entspreche und eine Art von Diskriminierung diese Schüler darstelle. Herr Rellecke, Schulrat Hauptschulen, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei diesen Schülern um Kinder und Jugendliche handele, die ein enormes Potenzial an Eigen- und Fremdgefährdung in sich bergen und dass es aus diesem Grund nötig sei, eine intensive Betreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Dies könne weder an einer Regel- -6noch an einer Verbundförderschule sichergestellt werden. Herr Poth lobt die positive Zusammenarbeit mit dem KEV sowie der Schule im Hermann-Josef-Haus und betont, dass andere Kreise den Kreis Euskirchen um die Zusammenarbeit in dieser Form beneiden. Der Kreis Euskirchen hat somit auch nach Schließung der Don-Bosco-Schule noch die Möglichkeit, Schülern mit Schwerstbehinderung nach § 15 AO-SF eine intensvipädagogische Förderung zu ermöglichen. Alternativ zur Beschulung an der Schule im Hermann-Josef-Haus bleibt lediglich der Einsatz der Jugendhilfe, der für die betroffenen Schüler die schlechtere Alternative ist. Herr Mörsch jun., DIE LINKE, ist der Meinung, dass die Anpassung der Vereinbarung mit dem KEV über die Beschulung von externen Schülern der Schließung der Don-Bosco-Schule entgegenstehe. Herr Poth entgegnet, dass die Schließung der Don-Bosco-Schule alleine dem Umstand geschuldet sei, dass die Don-Bosco-Schule die Mindestschülerzahl der vom Land vorgegebenen Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) nicht erfüllen könne. Gemäß MindestgrößenVO wären für die Fortführung der Don-Bosco-Schule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung 55 Schüler/-innen notwendig gewesen. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit dem katholischen Erziehungsverein für die Rheinprovinz (KEV) eine geänderte Vereinbarung über die Beteiligung des Kreises Euskirchen an den Kosten für „externe Schüler“ in der Priv. kath. Schule für Erziehungshilfe im Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft zum 01.08.2016 gemäß beiliegender Fassung zu schließen. Abstimmungsergebnis: TOP 10 mit Mehrheit dafür, bei zwei Enthaltungen (Bündnis90/DIE GRÜNEN) und einer Gegenstimme (DIE LINKE) Personalstruktur KoBIZ, Handlungsfeld Kommunales Integrationszentrum (KI) Aus arbeitsrechtlichen Gründen ist es notwendig, dass bereits jetzt die Verstetigung der Stellen beraten und beschlossen wird, damit die zum 31.12.2017 auslaufenden Verträge fristgerecht verlängert werden können. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt nach der erfolgreich verlaufenen Einführungsphase 3,5 Stellen des Kommunalen Integrationszentrums ab dem 01.01.2018 unbefristet weiter zu V 249/2016 -7führen. Abstimmungsergebnis: TOP 11 Einstimmig Informationen der Verwaltung -Mündl. Bericht- Seitens der Verwaltung liegen keine Informationen vor. Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Ramers gez. Wasems Vorsitzender Gesehen: gez. i. V. Poth Landrat gez. Recher Schriftführer(in)