Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
198 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
27.09.16, 16:04
Aktualisiert
29.09.16, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 21.09.2016
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 13.09.2016
im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
18:10 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Ramers, Markus, Blankenheim (SPD)
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Gerdemann, Rita, Zülpich
Jesus Pinto, Sara, Euskirchen
Mertens, Johannes, Dahlem
Schulz, Günther, Mechernich
Stolz, Ute, Kall
Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich vertritt Herrn Hans-Erhard Schneider
Wasems, Hans Peter, Blankenheim
SPD
Fischer, Klaus, Zülpich
Seidler, Stefanie, Dahlem
Stentrup, Gerhard, Nettersheim vertritt Frau Gianna Lakhal
FDP
Grau, Christian, Zülpich
Räderscheidt, Maf, Schleiden
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Nauroth, Karl-Heinz, Weilerswist vertritt Frau Nathalie Konias
Nitsche, Valérie, Euskirchen
UWV
Kleditz, Georg, Euskirchen
DIE LINKE
Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich 17:10 - 18:10 Uhr
Ohne Fraktion
Luxenburger-Schlösser, Andrea, Euskirchen
Prüßmann, Arnd, Swisttal
Roebers, Jochen, Alfter
Schmitz, Gabriele, Alfter
Schütz, Jan, Köln
Tilk, Jürgen, Euskirchen
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV
-2Frau Fathmann, GB IV / Leiterin Abt. 40
Frau Sistig, GB III / Abt. 49
Herr Recher, GB IV / 40 als Schriftführer
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und
Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
SPD
Kunz, Emmanuel, Kall
Lakhal, Gianna, Euskirchen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Konias, Nathalie, Mechernich
Ohne Fraktion
Dr. Günzel, Ulrich, Bad Münstereifel
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzenden stellt fest, dass der Ausschuss
ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
TOP 8 “Inklusionsplanung“ wird von der Tagesordnung
gestrichen.
Der Ausschuss stimmt der Änderung der Tagesordnung
einstimmig zu.
Schulische Angelegenheiten
TOP 3
Sachstand zum Portal Berufsfelderkundung (BFE) - Mündl.
Bericht
Frau Marx, Abt. 49 KoBIZ, stellt das neue Portal
“Berufsfelderkundung“ vor. Das Portal entstand in
Zusammenarbeit mit der Firma impiris.
Im Jahr 2017 finden die Berufsfelderkundungstage im Kreis
Euskirchen am 02. Februar, 04. April und 03. Juli statt.
-3Ab sofort können interessierte Unternehmen ihre Angebote für
Berufsfelderkundungen für einen oder mehrere Tage ins Portal
eintragen.
Im Schuljahr 2014/15 nahmen insgesamt 15 Schulen mit 1.171
Schülerinnen und Schülern des Jahrgangs 8 an “Kein Abschluss
ohne Anschluss“ teil; davon haben 1.066 SuS
Berufsfelderkunden absolviert: 805 SuS (69%) an betrieblicher
Berufsfelderkundung und 261 SuS (22%) an trägergestützter
Berufsfelderkundung.
Einmalig konnten im Schuljahr 2014/15 auch die Jahrgänge 9 der
Schulen an der Berufsfelderkundung teilnehmen. Von 818 SuS
haben 585 Berufsfelderkundungstage bei einem Betrieb
absolviert.
Für das Schuljahr 2015/16 liegen noch keine Zahlen vor.
In diesem Zusammenhang weist Herr Roebers, Berufskolleg
Eifel, auf den am 19.11.2016 stattfindenden „2. Aktionstag
Berufliche Bildung“ im Berufskolleg Eifel hin.
TOP 4
Zukunft Region Aachen Zweckverband
Info 167/2016
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Info 167/2016
dankend zur Kenntnis.
Die Info 167/2016 wird abschließend im Ausschuss für Bildung
und Inklusion behandelt. Eine weitere Beratung im
Kreisausschuss und Kreistag erfolgt nicht.
TOP 5
Informationen über die zdi-Zentren (Zukunft durch
Innovation) und ANTalive e.V. (Angewandte
Naturwissenschaften und Technik erleben)
Nach eingehender Diskussion wird seitens der Verwaltung
dargestellt, dass es sich weniger um eine Doppelstruktur zu
vorhandenen Projekten handelt, sondern vielmehr um eine
Maßnahme, die einen regionalen Bezug herstellt und die Bindung
von Fachkräften sicherstellt. Die Kosten für die Mitgliedschaft
belaufen sich sowohl für den Kreis als auch für die Schule auf 10
€ pro Jahr.
Aktuell richtet sich das Angebot nahezu ausschließlich an
Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen, da
die Perspektiven von ANTalive e.V. sich Richtung
naturwissenschaftliches, ingenieurwissenschaftliches oder
technisches Studium orientieren.
Ziel ist es, in den kommenden Jahren die Angebotsstrukturen
auch auf die Sekundarstufe I auszuweiten und somit zumindest
die Einbeziehung der Realschulen zu gewährleisten. Ob es
Info 171/2016
-4seitens des Landes NRW oder der Agentur für Arbeit – die sich
zu je 50 % für die Finanzierung des Konzeptes verantwortlich
zeigen - zukünftig auch eine Ausweitung auf die Hauptschulen
geben wird, ist aktuell nicht absehbar.
TOP 6
Strategiepapier NRW für die Zusammenarbeit der
Landesinitiativen im regionalen Netzwerk
Info 176/2016
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Info 176/2016
dankend zur Kenntnis.
TOP 7
Flüchtlingssituation
Anhand der beigefügten Anlagen ist zu erkennen, dass die Zahl
der Asylbewerber/-innen rückläufig ist. Die Differenz der
einzelnen Daten ergibt sich aus Asylanerkennungen,
Ablehnungen, abgeschobenen bzw. freiwillig ausgereisten
Asylbewerber/innen und Asylbewerbern, die geduldet sind und
somit allesamt aus der Statistik heraus fallen. Die einzelnen
Zahlen lassen sich nicht für den Kreis Euskirchen verifizieren, da
zu viele unbekannte Faktoren eine Rolle spielen.
Auf Nachfrage erläutert Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des
Landrates, dass die Zusammenarbeit mit den Kommunen gut
funktioniere. So finden regelmäßig runde Tische zwischen
Kommunen und weiteren Institutionen wie KoBIZ, Ausländeramt,
Jobcenter und Wirtschaftsförderung statt.
Nach Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes wird zukünftig
im Ausländerrecht die sogenannte “3+2-Regelung“ angewandt.
Demnach wird während einer Ausbildung eine Duldung für die
Gesamtdauer der Ausbildung eingeführt. Im Anschluss wird
zudem - in Abhängigkeit des Bestehens eines
Beschäftigungsverhältnisses - eine Aufenthaltserlaubnis zur
Berufsausübung für zwei Jahre erteilt. Aktuell ist jedoch unklar,
ob diese Regelung ausschließlich für Flüchtlinge mit hoher
Bleibewahrscheinlichkeit (Syrien, Irak, Iran, Eritrea, Somalia) gilt,
oder ob sie darüber hinaus Anwendung findet.
Keine Anwendung findet diese Regelung für Ausländer aus
sicheren Herkunftsländern; ein negativer Asylbescheid würde für
diesen Personenkreis automatisch die Ausreise bedeuten – auch
während einer Ausbildung.
Herr Rellecke, Schulrat Hauptschulen, erläutert weitere Zahlen
im Bezug auf die Flüchtlinge im schulischen Bereich. Im neuen
Schuljahr 2016/17 wurden bereits 32 Flüchtlinge im Bereich der
Sekundarstufe I und II versorgt. Lediglich zwei Schüler/-innen
sind noch unversorgt. Im Bereich der Primarstufe sind alle
Schüler/-innen versorgt.
Der Begriff Internationale Förderklasse (IFK) findet Anwendung
im Bereich der Berufskollegs. Die Bezeichnung
Vorbereitungsklasse findet Anwendung in den übrigen
Schulformen, wird gemäß neuem Erlass aber zukünftig durch die
Info 177/2016
-5Bezeichnung „Deutschfördergruppe“ ersetzt.
Herr Fischer, SPD-Fraktion, weist daraufhin, dass - entgegen der
Darstellung in der Anlage – an der Gesamtschule Weilerswist
zwei Vorbereitungsklassen vorgehalten werden.
Herr Kleditz, UWV, der selbst Lehrer an der Abendrealschule
Euskirchen (Außenstelle des Weiterbildungskollegs Bonn) ist, ist
dort mit den Anmeldungen beauftragt und schildert seine
Erfahrungen mit der Beschulung von Flüchtlingen.
Der Vorsitzender Ramers gibt den Vorsitz der Sitzung um 17.45 Uhr aus terminlichen Gründen an
seinen Stellvertreter, Herrn Wasems, ab.
TOP 8
Inklusionsplanung
Info 179/2016
Die Info 179/2016 ist nicht mehr Gegenstand der Tagesordnung.
Eine Behandlung in der heutigen Sitzung erfolgt nicht.
TOP 9
Anpassung der Vereinbarung über die Beteiligung des
V 246/2016
Kreises Euskirchen an den Kosten für "externe Schüler" in
der Priv. kath. Schule für Erziehungshilfe im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft
Frau Stolz erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und
Beschlussfassung nicht teil.
Auf Nachfrage von Frau Nitsche, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, wird
seitens der Verwaltung erläutert, dass eine Beschulung von
Mädchen erst dann in Betracht kommt, sofern der katholische
Erziehungsverein für die Rheinprovinz (KEV) eine Beschulung
außerhalb des Stammgeländes des Hermann-Josef-Hauses in
Urft durchführt. Aktuell ist es aber nicht in Planung, dass der KEV
eine Dependance außerhalb des Stammgeländes in Kall-Urft
einrichten wird.
Für den Fall, dass sich Bedarf für Schülerinnen ergibt, fällt das in
den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe.
Um 17.50 Uhr wird die Sitzung unterbrochen.
Um 17.55 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.
Herr Fischer, SPD-Fraktion, betont, dass eine Beschulung einer
ausschließlich männlichen Schülerschaft an einem separierten
Ort nicht dem Sinne der Inklusion entspreche und eine Art von
Diskriminierung diese Schüler darstelle.
Herr Rellecke, Schulrat Hauptschulen, weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei diesen Schülern um
Kinder und Jugendliche handele, die ein enormes Potenzial an
Eigen- und Fremdgefährdung in sich bergen und dass es aus
diesem Grund nötig sei, eine intensive Betreuung in kleinen
Gruppen zu gewährleisten. Dies könne weder an einer Regel-
-6noch an einer Verbundförderschule sichergestellt werden.
Herr Poth lobt die positive Zusammenarbeit mit dem KEV sowie
der Schule im Hermann-Josef-Haus und betont, dass andere
Kreise den Kreis Euskirchen um die Zusammenarbeit in dieser
Form beneiden. Der Kreis Euskirchen hat somit auch nach
Schließung der Don-Bosco-Schule noch die Möglichkeit,
Schülern mit Schwerstbehinderung nach § 15 AO-SF eine
intensvipädagogische Förderung zu ermöglichen. Alternativ zur
Beschulung an der Schule im Hermann-Josef-Haus bleibt
lediglich der Einsatz der Jugendhilfe, der für die betroffenen
Schüler die schlechtere Alternative ist.
Herr Mörsch jun., DIE LINKE, ist der Meinung, dass die
Anpassung der Vereinbarung mit dem KEV über die Beschulung
von externen Schülern der Schließung der Don-Bosco-Schule
entgegenstehe. Herr Poth entgegnet, dass die Schließung der
Don-Bosco-Schule alleine dem Umstand geschuldet sei, dass die
Don-Bosco-Schule die Mindestschülerzahl der vom Land
vorgegebenen Verordnung über die Mindestgrößen der
Förderschulen und Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) nicht
erfüllen könne. Gemäß MindestgrößenVO wären für die
Fortführung der Don-Bosco-Schule mit dem Förderschwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung 55 Schüler/-innen notwendig
gewesen.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit dem katholischen
Erziehungsverein für die Rheinprovinz (KEV) eine geänderte
Vereinbarung über die Beteiligung des Kreises Euskirchen an
den Kosten für „externe Schüler“ in der Priv. kath. Schule für
Erziehungshilfe im Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft zum
01.08.2016 gemäß beiliegender Fassung zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 10
mit Mehrheit dafür,
bei zwei Enthaltungen
(Bündnis90/DIE GRÜNEN) und
einer Gegenstimme (DIE LINKE)
Personalstruktur KoBIZ, Handlungsfeld Kommunales
Integrationszentrum (KI)
Aus arbeitsrechtlichen Gründen ist es notwendig, dass bereits
jetzt die Verstetigung der Stellen beraten und beschlossen wird,
damit die zum 31.12.2017 auslaufenden Verträge fristgerecht
verlängert werden können.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt nach der erfolgreich verlaufenen
Einführungsphase 3,5 Stellen des Kommunalen
Integrationszentrums ab dem 01.01.2018 unbefristet weiter zu
V 249/2016
-7führen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 11
Einstimmig
Informationen der Verwaltung
-Mündl. Bericht-
Seitens der Verwaltung liegen keine Informationen vor.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Ramers
gez. Wasems
Vorsitzender
Gesehen:
gez. i. V. Poth
Landrat
gez. Recher
Schriftführer(in)