Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,9 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
27.11.15, 21:17
Aktualisiert
27.11.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 7. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 05.11.2015:
7.
6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
AV Herr Puchert-Blöbaum weist daraufhin, dass dieser Tagesordnungspunkt fast identisch mit dem
vorhergegangenen Tagesordnungspunkt sei. Auch hier sei ein Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes aus der Bürgerschaft gestellt worden, bezüglich Zulässigkeit von Nebenanlagen und
überdachter Stellplätze auf nichtüberbaubarer Fläche.
Da kein weiterer Beratungsbedarf besteht, wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ ist als 6. Änderung im vereinfachten Verfahren
gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Der Entwurf für die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände
Niebling“ wird beschlossen.
3. Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ wird gemäß § 13
(2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und
Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung
abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 6. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2)
BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche
Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -