Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
27.11.15, 21:17
Aktualisiert
27.11.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 7. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 05.11.2015:
6.
18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt
B)
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
AV Herr Puchert-Blöbaum erläutert, dass mehrere Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes aus
der Bürgerschaft vorliegen. Bisher sei die Errichtung von Nebenanlagen und überdachten Stellplätzen
nur innerhalb der überbaubaren Fläche möglich. Die textliche Festsetzung solle nun dahingehend
geändert werden, dass diese zukünftig auch auf den nichtüberbaubaren Flächen zulässig sind.
Es wird über den Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt:
Anmerkung zum Protokoll:
Gemäß § 119 Abs.1 Sonderbauverordnung (SBauVo) müssen zwischen öffentlicher Verkehrsfläche
und Garage in der Regel Zu- und Abfahrten von mindestens 3,00m (Stauraum) vorhanden sein.
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) ist als 18. Änderung im vereinfachten
Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Der Entwurf für die 18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „LeopoldshöheNord“ (Blatt B) wird beschlossen.
3. Die 18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) wird
gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu
machen.
Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung
abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 18. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB
i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit
(Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -