Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,8 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
27.11.15, 21:17
Aktualisiert
27.11.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 7. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 05.11.2015:
4.
22. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Schuckenbaum und
Krentrup und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“in
den Ortsteilen Leopoldshöhe und Krentrup
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Auf Nachfrage der CDU-Fraktion, ob im Baugebiet Ausgleichsflächen vorgesehen seien, antwortet die
Verwaltung, dass neben der Eingrünung zur freien Landschaft und dem geplanten Lärmschutzwall der
überwiegende Anteil extern ausgeglichen werde.
Weiter erkundigt sich die CDU-Fraktion nach dem Erweiterungsspielraum für den vorhandenen
Kindergarten. Eine Erweiterung sei möglich, so die Verwaltung.
Eine weitere Frage der CDU-Fraktion betrifft das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
vorgesehene zulässige Gewerbe. Hier erklärt die Verwaltung, dass ein eingeschränktes Gewerbegebiet
festgesetzt werde, für z.B. nicht störende verträgliche Handwerksbetriebe.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne bezweifelt, dass der vorgesehene Wall als Lärmschutz zwischen
Wohnen und Gewerbe ausreiche. Sie lehnt die Aufstellung des Bebauungsplanes -insbesondere die
Gewerbeflächenerweiterung- ab.
Die Verwaltung informiert den Ausschuss darüber, dass bei der Hochschule OWL angefragt worden
sei, ob sie ein Konzept für die Fläche entwickeln könne. Diese habe jedoch aus Zeitgründen abgesagt.
AM Herr Gräfe erkundigt sich abschließend, ob die Gemeinde Leopoldshöhe dem jetzigen Pächter bei
der Suche nach neuen Flächen behilflich sei. Hier, so die Verwaltung, stehe man mit dem Pächter in
Verbindung.
Sodann lässt der AV wie folgt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus der anliegenden Planzeichnung zu entnehmen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04
„Am Gieselmannkreisel“. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus der anliegenden
Planzeichnung zu entnehmen.
3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (22. Änderung).
4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 (1) BauGB auf der Grundlage der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr.
05/04 „Am Gieselmannkreisel“ sowie der Darstellung und Begründung zur 22. Änderung des
Flächennutzungsplanes durchzuführen.
5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
6. Die Leopoldshöher Immobilien und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird im weiteren Verfahren
beteiligt.
Beratungsergebnis:
- 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -