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Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Schuckenbaum und Krentrup und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“in den Ortsteilen Leopoldshöhe und Krentrup hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,8 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
27.11.15, 21:17
Aktualisiert
27.11.15, 21:17
Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Schuckenbaum und Krentrup und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“in den Ortsteilen Leopoldshöhe und Krentrup
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Schuckenbaum und Krentrup und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“in den Ortsteilen Leopoldshöhe und Krentrup
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 7. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 05.11.2015: 4. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Schuckenbaum und Krentrup und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“in den Ortsteilen Leopoldshöhe und Krentrup hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Auf Nachfrage der CDU-Fraktion, ob im Baugebiet Ausgleichsflächen vorgesehen seien, antwortet die Verwaltung, dass neben der Eingrünung zur freien Landschaft und dem geplanten Lärmschutzwall der überwiegende Anteil extern ausgeglichen werde. Weiter erkundigt sich die CDU-Fraktion nach dem Erweiterungsspielraum für den vorhandenen Kindergarten. Eine Erweiterung sei möglich, so die Verwaltung. Eine weitere Frage der CDU-Fraktion betrifft das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorgesehene zulässige Gewerbe. Hier erklärt die Verwaltung, dass ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werde, für z.B. nicht störende verträgliche Handwerksbetriebe. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne bezweifelt, dass der vorgesehene Wall als Lärmschutz zwischen Wohnen und Gewerbe ausreiche. Sie lehnt die Aufstellung des Bebauungsplanes -insbesondere die Gewerbeflächenerweiterung- ab. Die Verwaltung informiert den Ausschuss darüber, dass bei der Hochschule OWL angefragt worden sei, ob sie ein Konzept für die Fläche entwickeln könne. Diese habe jedoch aus Zeitgründen abgesagt. AM Herr Gräfe erkundigt sich abschließend, ob die Gemeinde Leopoldshöhe dem jetzigen Pächter bei der Suche nach neuen Flächen behilflich sei. Hier, so die Verwaltung, stehe man mit dem Pächter in Verbindung. Sodann lässt der AV wie folgt über den Beschlussvorschlag abstimmen: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus der anliegenden Planzeichnung zu entnehmen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus der anliegenden Planzeichnung zu entnehmen. 3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (22. Änderung). 4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB auf der Grundlage der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ sowie der Darstellung und Begründung zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. 5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. 6. Die Leopoldshöher Immobilien und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird im weiteren Verfahren beteiligt. Beratungsergebnis: - 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -