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Beschlusstext (Flüchtlingssituation)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
78 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
27.09.16, 16:04
Aktualisiert
27.09.16, 16:04
Beschlusstext (Flüchtlingssituation) Beschlusstext (Flüchtlingssituation)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 13.09.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Flüchtlingssituation TOP 7 Info 177/2016 Anhand der beigefügten Anlagen ist zu erkennen, dass die Zahl der Asylbewerber/-innen rückläufig ist. Die Differenz der einzelnen Daten ergibt sich aus Asylanerkennungen, Ablehnungen, abgeschobenen bzw. freiwillig ausgereisten Asylbewerber/innen und Asylbewerbern, die geduldet sind und somit allesamt aus der Statistik heraus fallen. Die einzelnen Zahlen lassen sich nicht für den Kreis Euskirchen verifizieren, da zu viele unbekannte Faktoren eine Rolle spielen. Auf Nachfrage erläutert Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates, dass die Zusammenarbeit mit den Kommunen gut funktioniere. So finden regelmäßig runde Tische zwischen Kommunen und weiteren Institutionen wie KoBIZ, Ausländeramt, Jobcenter und Wirtschaftsförderung statt. Nach Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes wird zukünftig im Ausländerrecht die sogenannte “3+2-Regelung“ angewandt. Demnach wird während einer Ausbildung eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung eingeführt. Im Anschluss wird zudem - in Abhängigkeit des Bestehens eines Beschäftigungsverhältnisses - eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausübung für zwei Jahre erteilt. Aktuell ist jedoch unklar, ob diese Regelung ausschließlich für Flüchtlinge mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit (Syrien, Irak, Iran, Eritrea, Somalia) gilt, oder ob sie darüber hinaus Anwendung findet. Keine Anwendung findet diese Regelung für Ausländer aus sicheren Herkunftsländern; ein negativer Asylbescheid würde für diesen Personenkreis automatisch die Ausreise bedeuten – auch während einer Ausbildung. Herr Rellecke, Schulrat Hauptschulen, erläutert weitere Zahlen im Bezug auf die Flüchtlinge im schulischen Bereich. Im neuen Schuljahr 2016/17 wurden bereits 32 Flüchtlinge im Bereich der Sekundarstufe I und II versorgt. Lediglich zwei Schüler/-innen sind noch unversorgt. Im Bereich der Primarstufe sind alle Schüler/-innen versorgt. Der Begriff Internationale Förderklasse (IFK) findet Anwendung im Bereich der Berufskollegs. Die Bezeichnung Vorbereitungsklasse findet Anwendung in den übrigen Schulformen, wird gemäß neuem Erlass aber zukünftig durch die Bezeichnung „Deutschfördergruppe“ ersetzt. Herr Fischer, SPD-Fraktion, weist daraufhin, dass - entgegen der Darstellung in der Anlage – an der Gesamtschule Weilerswist zwei Vorbereitungsklassen vorgehalten werden. Herr Kleditz, UWV, der selbst Lehrer an der Abendrealschule Euskirchen (Außenstelle des Weiterbildungskollegs Bonn) ist, ist dort mit den Anmeldungen beauftragt und schildert seine Erfahrungen mit der Beschulung von Flüchtlingen.