Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
78 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
27.09.16, 16:04
Aktualisiert
27.09.16, 16:04
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 13.09.2016
im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Flüchtlingssituation
TOP 7
Info
177/2016
Anhand der beigefügten Anlagen ist zu erkennen, dass die Zahl
der Asylbewerber/-innen rückläufig ist. Die Differenz der
einzelnen Daten ergibt sich aus Asylanerkennungen,
Ablehnungen, abgeschobenen bzw. freiwillig ausgereisten
Asylbewerber/innen und Asylbewerbern, die geduldet sind und
somit allesamt aus der Statistik heraus fallen. Die einzelnen
Zahlen lassen sich nicht für den Kreis Euskirchen verifizieren, da
zu viele unbekannte Faktoren eine Rolle spielen.
Auf Nachfrage erläutert Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des
Landrates, dass die Zusammenarbeit mit den Kommunen gut
funktioniere. So finden regelmäßig runde Tische zwischen
Kommunen und weiteren Institutionen wie KoBIZ, Ausländeramt,
Jobcenter und Wirtschaftsförderung statt.
Nach Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes wird zukünftig
im Ausländerrecht die sogenannte “3+2-Regelung“ angewandt.
Demnach wird während einer Ausbildung eine Duldung für die
Gesamtdauer der Ausbildung eingeführt. Im Anschluss wird
zudem - in Abhängigkeit des Bestehens eines
Beschäftigungsverhältnisses - eine Aufenthaltserlaubnis zur
Berufsausübung für zwei Jahre erteilt. Aktuell ist jedoch unklar,
ob diese Regelung ausschließlich für Flüchtlinge mit hoher
Bleibewahrscheinlichkeit (Syrien, Irak, Iran, Eritrea, Somalia) gilt,
oder ob sie darüber hinaus Anwendung findet.
Keine Anwendung findet diese Regelung für Ausländer aus
sicheren Herkunftsländern; ein negativer Asylbescheid würde für
diesen Personenkreis automatisch die Ausreise bedeuten – auch
während einer Ausbildung.
Herr Rellecke, Schulrat Hauptschulen, erläutert weitere Zahlen im
Bezug auf die Flüchtlinge im schulischen Bereich. Im neuen
Schuljahr 2016/17 wurden bereits 32 Flüchtlinge im Bereich der
Sekundarstufe I und II versorgt. Lediglich zwei Schüler/-innen
sind noch unversorgt. Im Bereich der Primarstufe sind alle
Schüler/-innen versorgt.
Der Begriff Internationale Förderklasse (IFK) findet Anwendung
im Bereich der Berufskollegs. Die Bezeichnung
Vorbereitungsklasse findet Anwendung in den übrigen
Schulformen, wird gemäß neuem Erlass aber zukünftig durch die
Bezeichnung „Deutschfördergruppe“ ersetzt.
Herr Fischer, SPD-Fraktion, weist daraufhin, dass - entgegen der
Darstellung in der Anlage – an der Gesamtschule Weilerswist
zwei Vorbereitungsklassen vorgehalten werden.
Herr Kleditz, UWV, der selbst Lehrer an der Abendrealschule
Euskirchen (Außenstelle des Weiterbildungskollegs Bonn) ist, ist
dort mit den Anmeldungen beauftragt und schildert seine
Erfahrungen mit der Beschulung von Flüchtlingen.