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Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2013 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Datum
26.11.2015
Erstellt
11.12.15, 21:16
Aktualisiert
11.12.15, 21:16
Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2013 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 7. Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 26.11.2015: 4. Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2013 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Herren Bienen und Herrmann von der BPW Treuhand GmbH aus Bünde. Die beiden Herren tragen entsprechend der im Ratsinformationssystem zu diesem TOP hinterlegten Powerpoint-Präsentation das Ergebnis des Jahresabschlusses 2013 vor. Im Anschluss werden seitens Herrn Bienen einige Fragen eines Ausschussmitgliedes in Bezug auf das in der Präsentation dargestellte Sachvermögen (insbesondere dem Straßenvermögen) beantwortet. Sodann beschließt der Ausschuss wie folgt: Beschluss: Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe 1) den geprüften Jahresabschluss und den Lagebericht für das Haushaltsjahr 2013 festzustellen und 2) dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen und 3) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.134.550,38 € auf neue Rechnung vorzutragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen allg. Rücklage in Höhe von 19.185.554,46 € zu verrechnen. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 16,34 %. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberührt. Beratungsergebnis: - einstimmig -