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Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
13.02.15, 13:04
Aktualisiert
09.04.15, 13:02
Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 13.02.2015 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 16.12.2014 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 13. Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2015 Vorlagennummer: 226/2014 Nach kurzer Diskussion wird zunächst über den weitergehenden Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abgestimmt, der da lautet: Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag in folgender Höhe: - bis 2 Fraktionsmitglieder =400,00 € - bis 5 Fraktionsmitglieder =600,00 € - bis 20 Fraktionsmitglieder =1.200,00 € Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten. Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 120,00 € ab dem dritten Fraktionsmitglied. Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von insgesamt 120,00 €. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2015; 2. Rate im Juli 2015). Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. NachnameVornameAbstimmungAdamKarinJaAugeStephanJaBachJürgenNicht anwesendBobowkMonikaJaBöhnerGeorgJaDanielRalfJaDobbersteinDanielaEnthaltungEngelsBremerMartinaJaEngels-WelterMonikaJaFlinkPetraJaFlorinTanjaJaGeyrSabineJaGiesenPätzSusanneJaHalbritterGisel