Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
13.02.15, 13:04
Aktualisiert
09.04.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 13.02.2015
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 5. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 16.12.2014 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
13.
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die
Geschäftsführung der Fraktionen 2015
Vorlagennummer: 226/2014
Nach kurzer Diskussion wird zunächst über den weitergehenden Beschlussvorschlag
der Verwaltungsvorlage abgestimmt, der da lautet:
Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die
Fraktionen monatlich einen Grundbetrag in folgender Höhe:
- bis 2 Fraktionsmitglieder =400,00 €
- bis 5 Fraktionsmitglieder =600,00 €
- bis 20 Fraktionsmitglieder =1.200,00 €
Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten.
Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 120,00 €
ab dem dritten Fraktionsmitglied.
Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von
insgesamt 120,00 €.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2015; 2. Rate im Juli 2015).
Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen
direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag
gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15.
Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
NachnameVornameAbstimmungAdamKarinJaAugeStephanJaBachJürgenNicht
anwesendBobowkMonikaJaBöhnerGeorgJaDanielRalfJaDobbersteinDanielaEnthaltungEngelsBremerMartinaJaEngels-WelterMonikaJaFlinkPetraJaFlorinTanjaJaGeyrSabineJaGiesenPätzSusanneJaHalbritterGisel