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Beschlusstext (Haushaltssatzung 2016: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
06.04.2016
Erstellt
11.04.16, 15:00
Aktualisiert
11.04.16, 15:00
Beschlusstext (Haushaltssatzung 2016: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW) Beschlusstext (Haushaltssatzung 2016: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP Haushaltssatzung 2016: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW V 185/2016 1. Ergänzun g Die Stellungnahme der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen vom 13.01.2016 wird zur Kenntnis genommen. Der Kreistag beschließt über die damit eingereichten Einwendungen der Städte und Gemeinden wie folgt: 1. Soweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf Hinweise und Anmerkungen aus Vorjahren Bezug genommen wird, gelten die dazu vom Kreistag jeweils beschlossenen Erwiderungen. 2. Dies gilt auch für die angesprochene Ausgleichsrücklage. Die Inanspruchnahme der Aus-gleichsrücklage bei Vermeidung vollständigen Verzehrs ist das Ergebnis einer sachgerechten Abwägung unter besonderer Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots. 3. Die Kritik an der Detailtiefe der Darlegungen im sozialen Bereich einschließlich der Jugendhilfe ist angesichts der bereits im Vorfeld der Benehmenseinleitung erfolgten ausführlichen Informationen in der Sozialkonferenz, zu der alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eingeladen waren, nicht nachvollziehbar. 4. Der Kreistag ist zu Diskussionen über mögliche Standardreduzierungen jederzeit bereit. Dazu müsste das Anliegen allerdings konkretisiert werden. 5. Der Kreistag setzt sich in jedem Jahr ausführlich mit der Personal- und Stellensituation auseinander. Dies schließt mögliche Reduzierungen ebenso ein wie notwendige Erhöhungen. 6. Der Kreistag hat bei Inanspruchnahme von Förderprogrammen generell auch den Folge-aufwand sowie die Situation nach Auslaufen der Programme im Blick. gez. i. V. Poth ________________________ (Landrat)