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Beschlusstext (Bürgschaftsregelung des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
72 kB
Datum
06.04.2016
Erstellt
12.04.16, 04:11
Aktualisiert
12.04.16, 04:11
Beschlusstext (Bürgschaftsregelung des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Bürgschaftsregelung des Kreises Euskirchen TOP 15 V 182/2015 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) bittet um Mitteilung wie viele Bürgschaften derzeit abgeschlossen sind und ob das Thema Provision mit 0,5% auskömmlich sei. Die Verwaltung verweist auf die der Vorlage beigefügte Bürgschaftsübersicht, die zum Stand 31.12.2015 vollständig ist. Nach diesem Zeitpunkt wird lediglich eine weitere Bürgschaft für Vogelsang relevant. Zur Provision weist die Verwaltung darauf hin, dass diese nach den vorherigen EU-rechtlichen Bestimmungen notwendig war, deren Höhe aber nicht im Hinblick auf eine etwaige Auskömmlichkeit ermittelt wurde. Auch wenn nach dem geänderten Regelwerk eine Provision rechtlich entfallen könnte, schlägt die Verwaltung gleichwohl vor, diese wie bisher zu belassen. Der Kreisausschuss Beschlussfassung: empfiehlt dem Kreistag folgende Der Kreistag beschließt die „Richtlinie des Kreises Euskirchen über die Gewährung von De-minimis-Beihilfen in Form von Bürgschaften“ gemäß Anlage 1 der Vorlage. Die Richtlinie tritt zum 01.05.2016 in Kraft. Abstimmungsergebnis: Einstimmig