Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
72 kB
Datum
06.04.2016
Erstellt
12.04.16, 04:11
Aktualisiert
12.04.16, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2016 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Bürgschaftsregelung des Kreises Euskirchen
TOP 15
V 182/2015
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) bittet
um Mitteilung wie viele Bürgschaften derzeit abgeschlossen sind
und ob das Thema Provision mit 0,5% auskömmlich sei.
Die Verwaltung verweist auf die der Vorlage beigefügte
Bürgschaftsübersicht, die zum Stand 31.12.2015 vollständig ist.
Nach diesem Zeitpunkt wird lediglich eine weitere Bürgschaft für
Vogelsang relevant.
Zur Provision weist die Verwaltung darauf hin, dass diese nach
den vorherigen EU-rechtlichen Bestimmungen notwendig war,
deren Höhe aber nicht im Hinblick auf eine etwaige
Auskömmlichkeit ermittelt wurde. Auch wenn nach dem
geänderten Regelwerk eine Provision rechtlich entfallen könnte,
schlägt die Verwaltung gleichwohl vor, diese wie bisher zu
belassen.
Der Kreisausschuss
Beschlussfassung:
empfiehlt
dem
Kreistag
folgende
Der Kreistag beschließt die „Richtlinie des Kreises Euskirchen
über die Gewährung von De-minimis-Beihilfen in Form von
Bürgschaften“ gemäß Anlage 1 der Vorlage. Die Richtlinie tritt
zum 01.05.2016 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig