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Beschlusstext (ÖPNV-Bedarfsplan hier: Vorschlag des Kreises Euskirchen zur Priorisierung der gemeldeten Maßnahmen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Datum
06.04.2016
Erstellt
11.04.16, 15:00
Aktualisiert
11.04.16, 15:00
Beschlusstext (ÖPNV-Bedarfsplan
hier: Vorschlag des Kreises Euskirchen zur Priorisierung der gemeldeten Maßnahmen) Beschlusstext (ÖPNV-Bedarfsplan
hier: Vorschlag des Kreises Euskirchen zur Priorisierung der gemeldeten Maßnahmen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP ÖPNV-Bedarfsplan hier: Vorschlag des Kreises Euskirchen zur Priorisierung der gemeldeten Maßnahmen V 194/2016 1. Ergänzun g Zwischenzeitlich sind alle Bewertungsbögen, die den Kreis Euskirchen tangieren, vom NVR übersandt worden. Aus den vom NVR vorausgefüllten Bewertungsbögen ergeben sich die Art und Beschreibung des Vorhabens sowie (teilweise) die Kostenkategorie. Bisher nicht bekannt ist, welche Priorisierung der NVR selber für die von ihm und von Dritten gemeldeten Maßnahmen vorgenommen hat. Es können sich somit unterschiedliche Einschätzungen ergeben, über die letztendlich in der Zweckverbandsversammlung des NVR entschieden werden muss. Alle Bögen sind der Verwaltungsergänzung als Anlage 1 in einem zusammengefassten Dokument beigefügt. Die ursprüngliche Nummerierung der Maßnahmen (Ziffer 1 – 13 der Vorlage) wurde aufgegeben, da der NVR teilweise mehrere Projekte in einem Bogen zusammengefasst hat. Stattdessen wird im Folgenden die lfd. Nummer der Meldung gemäß Vorschlagsliste Regionalrat verwendet (4. Zeile der Bögen). Verwaltungsseitig wurden die Felder „Einschätzung der Dringlichkeit“ und „Gesamteinschätzung der Dringlichkeit“ ausgefüllt. Bei Bögen, die mehrere Maßnahmen umfassen, wurde teilweise unter Bemerkungen auf eine ggf. vorliegende differenzierte Einstufung hingewiesen. Maßnahmen, die vom NVR als indisponible Maßnahmen gemeldet wurden, wurden kreisseitig dem Vordringlichen Bedarf zugeordnet. Auch dies wurde unter „Bemerkungen“ angegeben. Hinzuweisen ist noch auf eine Unklarheit bei der Maßnahme „Pendlerparkhaus Euskirchen (lfd. Nr. 177 und 179)“, die zweimal und mit unterschiedlichen Kostenangaben auftaucht. Vermutlich sind hier zwei unterschiedliche Antragsstände berücksichtigt worden. Der NVR wird für eine spätere Bereinigung sorgen. Aus Kreissicht wurde „beiden“ Projekten höchste Priorität eingeräumt. Zur besseren Übersicht sind in Anlage 2 alle Einzelmaßnahmen und die verwaltungsseitige Einstufung zusammengefasst. Maßnahmen, die in der ursprünglichen Vorlage nicht enthalten waren und ggf. abweichende Einstufungen, sind grau unterlegt dargestellt. Bei Fragen zu den Inhalten der einzelnen Maßnahmen bzw. zum weiteren Verfahren steht in der Sitzung der Geschäftsführer der NVR GmbH, Herr Dr. Reinkober, zur Verfügung.