Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Datum
06.04.2016
Erstellt
11.04.16, 15:00
Aktualisiert
11.04.16, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2016 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP
ÖPNV-Bedarfsplan
hier: Vorschlag des Kreises Euskirchen zur Priorisierung
der gemeldeten Maßnahmen
V 194/2016
1. Ergänzun
g
Zwischenzeitlich sind alle Bewertungsbögen, die den Kreis
Euskirchen tangieren, vom NVR übersandt worden.
Aus den vom NVR vorausgefüllten Bewertungsbögen
ergeben sich die Art und Beschreibung des Vorhabens
sowie (teilweise) die Kostenkategorie. Bisher nicht bekannt
ist, welche Priorisierung der NVR selber für die von ihm und
von Dritten gemeldeten Maßnahmen vorgenommen hat.
Es können sich somit unterschiedliche Einschätzungen
ergeben, über die letztendlich in der
Zweckverbandsversammlung des NVR entschieden werden
muss.
Alle Bögen sind der Verwaltungsergänzung als Anlage 1 in
einem zusammengefassten Dokument beigefügt. Die
ursprüngliche Nummerierung der Maßnahmen (Ziffer 1 – 13
der Vorlage) wurde aufgegeben, da der NVR teilweise
mehrere Projekte in einem Bogen zusammengefasst hat.
Stattdessen wird im Folgenden die lfd. Nummer der
Meldung gemäß Vorschlagsliste Regionalrat verwendet (4.
Zeile der Bögen).
Verwaltungsseitig wurden die Felder „Einschätzung der
Dringlichkeit“ und „Gesamteinschätzung der Dringlichkeit“
ausgefüllt. Bei Bögen, die mehrere Maßnahmen umfassen,
wurde teilweise unter Bemerkungen auf eine ggf.
vorliegende differenzierte Einstufung hingewiesen.
Maßnahmen, die vom NVR als indisponible Maßnahmen
gemeldet wurden, wurden kreisseitig dem Vordringlichen
Bedarf zugeordnet. Auch dies wurde unter „Bemerkungen“
angegeben.
Hinzuweisen ist noch auf eine Unklarheit bei der Maßnahme
„Pendlerparkhaus Euskirchen (lfd. Nr. 177 und 179)“, die
zweimal und mit unterschiedlichen Kostenangaben
auftaucht. Vermutlich sind hier zwei unterschiedliche
Antragsstände berücksichtigt worden. Der NVR wird für eine
spätere Bereinigung sorgen. Aus Kreissicht wurde „beiden“
Projekten höchste Priorität eingeräumt.
Zur besseren Übersicht sind in Anlage 2 alle
Einzelmaßnahmen und die verwaltungsseitige Einstufung
zusammengefasst. Maßnahmen, die in der ursprünglichen
Vorlage nicht enthalten waren und ggf. abweichende
Einstufungen, sind grau unterlegt dargestellt.
Bei Fragen zu den Inhalten der einzelnen Maßnahmen bzw.
zum weiteren Verfahren steht in der Sitzung der
Geschäftsführer der NVR GmbH, Herr Dr. Reinkober, zur
Verfügung.