Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
38 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 05.12.2008
aus der Niederschrift über die 8. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 27.11.2008.
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1.
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim
Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald
133/2008
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt die Richtigkeit der Gebührenkalkulation fest.
Er ist damit einverstanden, dass der Bereich „Bestattungswesen“ auf insgesamt drei
Kostenträger aufgeteilt wird. Es handelt sich hierbei um
a) Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“,
b) Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“,
c) Kostenträger „Grabentfernungen“.
Für die Festlegung der Gebühr ab dem Jahre 2009 sind die Gebühren entsprechend der
Kalkulation nach Variante 3 festzulegen.
Er empfiehlt dem Gemeinderat, den gleichen Beschluss zu fassen.
Beratungsergebnis: