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Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
38 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 05.12.2008 aus der Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 27.11.2008. Top 1. Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald 133/2008 Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stellt die Richtigkeit der Gebührenkalkulation fest. Er ist damit einverstanden, dass der Bereich „Bestattungswesen“ auf insgesamt drei Kostenträger aufgeteilt wird. Es handelt sich hierbei um a) Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“, b) Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“, c) Kostenträger „Grabentfernungen“. Für die Festlegung der Gebühr ab dem Jahre 2009 sind die Gebühren entsprechend der Kalkulation nach Variante 3 festzulegen. Er empfiehlt dem Gemeinderat, den gleichen Beschluss zu fassen. Beratungsergebnis: