Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
132 kB
Datum
13.10.2016
Erstellt
23.11.16, 09:03
Aktualisiert
23.11.16, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 14.10.2016
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Landschaftsbeirates bei der Unteren
Landschaftsbehörde am 13.10.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
14:30 Uhr
17:10 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
b) die Mitglieder
Arndt, Bruno, Euskirchen vertritt Frau Anita Waffenschmidt
Dr. Grebe, Burkhard, Zülpich
Henkenmeier, Franz-Josef, Mechernich
Hoffmann, Holger, Schleiden
Krumpen, Petra, Dahlem
Müller, Reinhold, Dahlem
Peters, Paul, Hellenthal
Pütz, Gabi, Schleiden vertritt Herrn Klaus Kaldenbach
Schorn, Hans, Weilerswist
c) von der Verwaltung
Frau Budde,
Herr Fritze,
Herr Mertens, als Protokollführer
d) Gäste
Herren Klein, Klinkhammer und Pützer, e-regio (WES)
Herr Sailer, Ahu AG, Aachen
Frau Langert, Ahu AG, Aachen
Herr Möhrer, Verbandswasserwerk EU
Herr Dr. Wimmer, Bieske und Partner GmbH,
Beratende Ingenieure GmbH, Lohmar
Entschuldigt fehlen:
Schmitz, Marietta, Hellenthal
Engelke, Andreas, Mechernich
Kaldenbach, Klaus, Nettersheim
Waffenschmidt, Anita, Weilerswist
Werth, Wolf, Euskirchen
Der stellvertretende Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 14.30 Uhr und begrüßt die Anwesenden.
-2Öffentliche Sitzung
TOP 1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung
der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der heutigen Niederschrift wird Herr Müller
benannt.
TOP 2
Feststellung ordnungsgemäßer Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
Der stellv. Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung zur heutigen
Sitzung form- und fristgerecht ergangen und die
Beschlussfähigkeit gegeben ist.
TOP 3
Genehmigung der Sitzungsniederschrift (22.03.2016)
Einwendungen bzw. Änderungswünsche hinsichtlich Form und
Inhalt werden nicht erhoben
Vor Eintritt in die weiteren Beratungen gemäß Tagesordnung
informiert Herr Schorn über eine Änderung im Ablauf der Sitzung,
wonach zunächst TOP 5 behandelt wird, da die Vertreter der eregio, Thema als TOP 4 vorgesehen, voraussichtlich erst gegen
15.00 Uhr eintreffen werden.
TOP 4
Befreiung gemäß § 67 Abs.1 S.1 Nr.1
VL 3/2016
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 69
Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) für das Abteufen einer
Erkundungsbohrung mit anschließendem Ausbau zum
Versuchsbrunnen im zweiten Grundwasserstockwerk im
Bereich der Quelle Eselsbach, WGA Bleibuir
a)
Erteilung einer Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung
mit § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) von den
Verboten des § 23 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. Nr.
2.1-2 sowie 2.1.0 Allgemeine Festsetzungen für alle
Naturschutzgebiete Nr. 1, bis 3 sowie 12 und 15 des
Landschaftsplanes 28 „Mechernich“
b)
Beteiligung des Beirates gem. § 11 Abs. 2 LG NW
sowie § 11 Abs. 2 Ziffer 2 der DVO LG
Auf Bitte von Herrn Schorn erläutert Herr Dr. Wimmer für das
Verbandswasserwerk Euskirchen Gesamtkonzeption und
spezifische Details zur Planung (die Präsentation wird der
Niederschrift als Anlage beigefügt). An der WGA Bleibuir wird
derzeit aus 3 Brunnen Wasser gefördert. Die aus
unterschiedlichen Gründen vorhandene Limitierung der
Förderung bei den Brunnen 1 und 3 macht das Erschließen
eines weiteren Brunnens erforderlich.
-3Im Falle notwendiger Instandsetzungsarbeiten an einem der drei
Brunnen der WGA Bleibuir müssen zudem alle dort
vorhandenen Brunnen für die Dauer der Arbeiten stillgelegt
werden. Die in der Nähe auf einem Grundstück im Eigentum des
Verbandswasserwerks gelegene Quelle "Eselsbach" bietet sich
insofern an, als dort bereits früher Trinkwasser gefördert wurde
und ein entsprechendes Leitungssystem vorhanden und nutzbar
ist. Die Lage der Quelle "Eselsbach" im NSG macht formell die
Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des
Landschaftsplanes
(LP)
Mechernich
erforderlich.
Die
Wasserentnahme wird aus dem 2. Grundwasserstockwerk
erfolgen, wodurch Beeinträchtigungen der Schutzziele des LP
ausgeschlossen werden können.
Die Quelle des Eselsbaches weist keinen Quelltopf auf, somit
auch keine quelltypischen Strukturen.
Herr Henkenmeier macht auf Gumpen und Hochstaudenfluren
im geplanten Eingriffsbereich aufmerksam, somit potentielle
Lebensräume von Amphibien und Vögeln, und bittet um
Berücksichtigung bei der Terminierung der erforderlichen
Arbeiten.
Frau Budde verweist auf die seitens der ULB vorgesehenen
Nebenbestimmungen (siehe Vorlage), die u. a. eine ökologische
Baubegleitung beinhalten. Im Rahmen dieser ökologischen
Baubegleitung sei sicher zu stellen, dass artenschutzrechtliche
Verbote des LP berücksichtigt würden.
Nach Beantwortung weiterer Fragen aus der Mitte des Beirates
stellt Herr Schorn die Beschlussempfehlung zur Abstimmung.
Der Beirat wird gebeten, der durch die ULB beabsichtigten
Erteilung der Befreiung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 5
einstimmig dafür
Wasserrechtlicher Bewilligungsantrag zur Grundwasserentnahme für die Wassergewinnungsanlage Arloff
(Engelbertusbrunnen und Kalkarer Stollen) des
Wasserversorgungsverbandes Euskirchen - Swisttal (WES)
vom 02.10.2015
a)
Erteilung einer Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung
mit § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG NW) von dem
Verbot des § 23 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. Nr. 2.1-3
sowie 2.1.0 Nr. 12 der Allgemeinen Festsetzungen für
alle Naturschutzgebiete des Landschaftsplanes 04
„Bad Münstereifel“
b)
Beteiligung des Beirates gem. § 11 Abs. 2 LG NW
sowie § 11 Abs. 2 Ziffer 2 der DVO LG
Nach Erläuterungen zur Geschäftsstruktur der e-regio mit
Einbindung des WES in das Unternehmen Regionalgas
Euskirchen geht Herr Sailer detailliert auf die durch Gutachten
belegten Fakten zu ökologischer und hydrogeologischer Situation
ein.
VL 1/2016
-4Die gesetzessystematische Einbindung des Antrages in wasserund naturschutzrechtliche Bestimmungen wird dargelegt.
Als Ergebnis der UVP-Vorprüfung ist festzustellen, dass
erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter und das
betroffene NSG ausgeschlossen werden können. Nach den
Bestimmungen des WHG soll die ortsnahe Gewinnung von
Grundwasser angestrebt werden. Dies wird durch die Nutzung
des Kalkarer Stollens (ebenerdige Gewinnung, Leitung zum
Wasserwerk Arloff in freiem Gefälle) gewährleistet. Zudem stellt
sich diese Nutzung als Steuerungsmöglichkeit dar und dient als
Alternative, sollte die Förderung in Arloff wegen des Kalkarer
Moors zurückgefahren werden müssen.
Weitere Details sind der Präsentation zu entnehmen, die dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt wird.
Nach Beantwortung weiterer Fragen der Beiratsmitglieder wird
über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Der Beirat wird gebeten, der durch die ULB beabsichtigten
Erteilung der Befreiung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 6
6
3
dafür
Enthaltungen
Einzelne Bauleitplanverfahren der Stadt Mechernich
Anhörung des Beirates nach § 11 Abs. 2 LG NW
a)
b)
IL 4/2016
Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde gem.
§ 9 Abs. 2 LG NW
Beteiligung des Beirates gem. § 11 Abs. 2 LG NW
Auf Wunsch der Vorsitzenden sollten die B-Pläne 114
"Hinter den Zäunen" und 130 "Erschließung Auf der Wacholder"
dem Beirat vorgestellt werden. Die ULB hat daraufhin den
Träger der Planungshoheit, die Stadt Mechernich, zur Sitzung
eingeladen. Die Stadt Mechernich teilte jedoch mit, dass sie an
der Sitzung des Beirates nicht teilnehmen werde.
TOP 7
Themenwege im Rahmen des LVR-Projektes
"Ackerterrassen, Weinbergsmauern und Co."
Vorstellung durch die Projektmitarbeiterin der Biologischen
Station im Kreis Euskirchen e. V., Nettersheim
Frau Jennifer Thelen, die Projektmitarbeiterin der Biologischen
Station, stellt das Projekt vor. Eine Datenbank wurde durch die
LANUV angelegt, Pflege und Instandhaltung der Wege und
Tafeln werden durch die Biologische Station über das
Projektende hinaus künftig sichergestellt. Hinsichtlich der
Schutzwürdigkeit dieser Kulturlandschaftselemente strebt die
Biologische Station die Aufnahme geeigneter Flächen in ein
spezielles Pflegeprogramm an.
Die von ihr vorgestellte Präsentation wird der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
IL 5/2016
-5TOP 8
Besetzung der Landschaftswacht im Kreis Euskirchen
IL 1/2016
Vorschläge zur Besetzung in 7 Kommunen des Kreises
Euskirchen
Frau
Budde
erläutert
die
Aufgabenstellung
der
Landschaftswacht, die im Rahmen ihres ehrenamtlichen
Engagements als "verlängerter Arm" der ULB in der Region
fungiert. Im Anschluss an das den Beiratsmitglieder zugeleitete
Schreiben vom 23.06.2016 sind bereits mehrere Vorschläge
unterbreitet worden, die derzeit geprüft werden. Vorschläge
werden darüber hinaus noch erbeten für die Gemeinden
Blankenheim und Dahlem sowie die Stadt Schleiden (je 1
Landschaftswart).
Über das Ergebnis der Prüfung der Vorschläge wird der Beirat
informiert, eine vollständige Besetzung der Landschaftswacht
wird bis Jahresende angestrebt.
TOP 9
Informationen der Vorsitzenden über
a)
Verbindungen zur Unteren Landschaftsbehörde und
anderen Behörden
b)
Beteiligungsfälle seit der letzten Sitzung
IL 2/2016
In Vertretung von Frau Schmitz informiert der stellvertretende
Vorsitzende über die Termine bei der ULB. Die den
Beiratsmitgliedern zu Verfügung gestellten Liste der
Beteiligungsfälle gibt Aufschluss über die Inhalte und Ergebnisse.
TOP 10
Anfragen der Mitglieder
Herr Henkenmeier bedankt sich für die durch die ULB in diesem
Zusammenhang zur Verfügung gestellten Informationen, fragt
jedoch ergänzend an, ob das Sammeln von Pilzen in NSG`s
generell verboten sei. Lt. Mitteilung eines Pilzsammlers sei dieser
auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen (somit legal)
bereits vor Inkrafttreten des Landschaftsplanes als Sammler tätig
gewesen, übte also ordnungsgemäße und rechtmäßige
Handlungen aus. Er stelle sich die Frage, ob der Landschaftsplan
als
nachrangige
Norm
gesetzeskonforme
Handlungen
unterbinden dürfe.
Seitens Herrn Fritze wird dahingehend geantwortet, dass das
Pilzesammeln in NSG`s verboten sei.
Weiterhin regt Herr Henkenmeier an, eine Vernetzung der NSG`s
im Rahmen eines Projektes zu betreiben.
Frau Budde weist daraufhin, dass ein Biotopverbund bei der
Fortschreibung der Landschaftspläne angestrebt werde.
IL 3/2016
-6-
Nachdem keine weiteren Fragen seitens der Beiratsmitglieder gestellt werden, beendet der
stellvertretende Vorsitzende die Sitzung um 17.10 Uhr mit einem Dank an alle Anwesenden.
gez. Schorn
gez. Müller
stellv. Vorsitzender
Mitglied
gez. Mertens
Schriftführer