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Öffentliche Niederschrift (Landschaftsbeirat bei der Unteren Landschaftsbehörde)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
132 kB
Datum
13.10.2016
Erstellt
23.11.16, 09:03
Aktualisiert
23.11.16, 09:03
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Inhalt der Datei

Euskirchen, 14.10.2016 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Landschaftsbeirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 13.10.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 14:30 Uhr 17:10 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende b) die Mitglieder Arndt, Bruno, Euskirchen vertritt Frau Anita Waffenschmidt Dr. Grebe, Burkhard, Zülpich Henkenmeier, Franz-Josef, Mechernich Hoffmann, Holger, Schleiden Krumpen, Petra, Dahlem Müller, Reinhold, Dahlem Peters, Paul, Hellenthal Pütz, Gabi, Schleiden vertritt Herrn Klaus Kaldenbach Schorn, Hans, Weilerswist c) von der Verwaltung Frau Budde, Herr Fritze, Herr Mertens, als Protokollführer d) Gäste Herren Klein, Klinkhammer und Pützer, e-regio (WES) Herr Sailer, Ahu AG, Aachen Frau Langert, Ahu AG, Aachen Herr Möhrer, Verbandswasserwerk EU Herr Dr. Wimmer, Bieske und Partner GmbH, Beratende Ingenieure GmbH, Lohmar Entschuldigt fehlen: Schmitz, Marietta, Hellenthal Engelke, Andreas, Mechernich Kaldenbach, Klaus, Nettersheim Waffenschmidt, Anita, Weilerswist Werth, Wolf, Euskirchen Der stellvertretende Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 14.30 Uhr und begrüßt die Anwesenden. -2Öffentliche Sitzung TOP 1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift Zur Mitunterzeichnung der heutigen Niederschrift wird Herr Müller benannt. TOP 2 Feststellung ordnungsgemäßer Einberufung und der Beschlussfähigkeit Der stellv. Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. TOP 3 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (22.03.2016) Einwendungen bzw. Änderungswünsche hinsichtlich Form und Inhalt werden nicht erhoben Vor Eintritt in die weiteren Beratungen gemäß Tagesordnung informiert Herr Schorn über eine Änderung im Ablauf der Sitzung, wonach zunächst TOP 5 behandelt wird, da die Vertreter der eregio, Thema als TOP 4 vorgesehen, voraussichtlich erst gegen 15.00 Uhr eintreffen werden. TOP 4 Befreiung gemäß § 67 Abs.1 S.1 Nr.1 VL 3/2016 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) für das Abteufen einer Erkundungsbohrung mit anschließendem Ausbau zum Versuchsbrunnen im zweiten Grundwasserstockwerk im Bereich der Quelle Eselsbach, WGA Bleibuir a) Erteilung einer Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) von den Verboten des § 23 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. Nr. 2.1-2 sowie 2.1.0 Allgemeine Festsetzungen für alle Naturschutzgebiete Nr. 1, bis 3 sowie 12 und 15 des Landschaftsplanes 28 „Mechernich“ b) Beteiligung des Beirates gem. § 11 Abs. 2 LG NW sowie § 11 Abs. 2 Ziffer 2 der DVO LG Auf Bitte von Herrn Schorn erläutert Herr Dr. Wimmer für das Verbandswasserwerk Euskirchen Gesamtkonzeption und spezifische Details zur Planung (die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt). An der WGA Bleibuir wird derzeit aus 3 Brunnen Wasser gefördert. Die aus unterschiedlichen Gründen vorhandene Limitierung der Förderung bei den Brunnen 1 und 3 macht das Erschließen eines weiteren Brunnens erforderlich. -3Im Falle notwendiger Instandsetzungsarbeiten an einem der drei Brunnen der WGA Bleibuir müssen zudem alle dort vorhandenen Brunnen für die Dauer der Arbeiten stillgelegt werden. Die in der Nähe auf einem Grundstück im Eigentum des Verbandswasserwerks gelegene Quelle "Eselsbach" bietet sich insofern an, als dort bereits früher Trinkwasser gefördert wurde und ein entsprechendes Leitungssystem vorhanden und nutzbar ist. Die Lage der Quelle "Eselsbach" im NSG macht formell die Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes (LP) Mechernich erforderlich. Die Wasserentnahme wird aus dem 2. Grundwasserstockwerk erfolgen, wodurch Beeinträchtigungen der Schutzziele des LP ausgeschlossen werden können. Die Quelle des Eselsbaches weist keinen Quelltopf auf, somit auch keine quelltypischen Strukturen. Herr Henkenmeier macht auf Gumpen und Hochstaudenfluren im geplanten Eingriffsbereich aufmerksam, somit potentielle Lebensräume von Amphibien und Vögeln, und bittet um Berücksichtigung bei der Terminierung der erforderlichen Arbeiten. Frau Budde verweist auf die seitens der ULB vorgesehenen Nebenbestimmungen (siehe Vorlage), die u. a. eine ökologische Baubegleitung beinhalten. Im Rahmen dieser ökologischen Baubegleitung sei sicher zu stellen, dass artenschutzrechtliche Verbote des LP berücksichtigt würden. Nach Beantwortung weiterer Fragen aus der Mitte des Beirates stellt Herr Schorn die Beschlussempfehlung zur Abstimmung. Der Beirat wird gebeten, der durch die ULB beabsichtigten Erteilung der Befreiung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: TOP 5 einstimmig dafür Wasserrechtlicher Bewilligungsantrag zur Grundwasserentnahme für die Wassergewinnungsanlage Arloff (Engelbertusbrunnen und Kalkarer Stollen) des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen - Swisttal (WES) vom 02.10.2015 a) Erteilung einer Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG NW) von dem Verbot des § 23 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. Nr. 2.1-3 sowie 2.1.0 Nr. 12 der Allgemeinen Festsetzungen für alle Naturschutzgebiete des Landschaftsplanes 04 „Bad Münstereifel“ b) Beteiligung des Beirates gem. § 11 Abs. 2 LG NW sowie § 11 Abs. 2 Ziffer 2 der DVO LG Nach Erläuterungen zur Geschäftsstruktur der e-regio mit Einbindung des WES in das Unternehmen Regionalgas Euskirchen geht Herr Sailer detailliert auf die durch Gutachten belegten Fakten zu ökologischer und hydrogeologischer Situation ein. VL 1/2016 -4Die gesetzessystematische Einbindung des Antrages in wasserund naturschutzrechtliche Bestimmungen wird dargelegt. Als Ergebnis der UVP-Vorprüfung ist festzustellen, dass erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter und das betroffene NSG ausgeschlossen werden können. Nach den Bestimmungen des WHG soll die ortsnahe Gewinnung von Grundwasser angestrebt werden. Dies wird durch die Nutzung des Kalkarer Stollens (ebenerdige Gewinnung, Leitung zum Wasserwerk Arloff in freiem Gefälle) gewährleistet. Zudem stellt sich diese Nutzung als Steuerungsmöglichkeit dar und dient als Alternative, sollte die Förderung in Arloff wegen des Kalkarer Moors zurückgefahren werden müssen. Weitere Details sind der Präsentation zu entnehmen, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt wird. Nach Beantwortung weiterer Fragen der Beiratsmitglieder wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt. Der Beirat wird gebeten, der durch die ULB beabsichtigten Erteilung der Befreiung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: TOP 6 6 3 dafür Enthaltungen Einzelne Bauleitplanverfahren der Stadt Mechernich Anhörung des Beirates nach § 11 Abs. 2 LG NW a) b) IL 4/2016 Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde gem. § 9 Abs. 2 LG NW Beteiligung des Beirates gem. § 11 Abs. 2 LG NW Auf Wunsch der Vorsitzenden sollten die B-Pläne 114 "Hinter den Zäunen" und 130 "Erschließung Auf der Wacholder" dem Beirat vorgestellt werden. Die ULB hat daraufhin den Träger der Planungshoheit, die Stadt Mechernich, zur Sitzung eingeladen. Die Stadt Mechernich teilte jedoch mit, dass sie an der Sitzung des Beirates nicht teilnehmen werde. TOP 7 Themenwege im Rahmen des LVR-Projektes "Ackerterrassen, Weinbergsmauern und Co." Vorstellung durch die Projektmitarbeiterin der Biologischen Station im Kreis Euskirchen e. V., Nettersheim Frau Jennifer Thelen, die Projektmitarbeiterin der Biologischen Station, stellt das Projekt vor. Eine Datenbank wurde durch die LANUV angelegt, Pflege und Instandhaltung der Wege und Tafeln werden durch die Biologische Station über das Projektende hinaus künftig sichergestellt. Hinsichtlich der Schutzwürdigkeit dieser Kulturlandschaftselemente strebt die Biologische Station die Aufnahme geeigneter Flächen in ein spezielles Pflegeprogramm an. Die von ihr vorgestellte Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. IL 5/2016 -5TOP 8 Besetzung der Landschaftswacht im Kreis Euskirchen IL 1/2016 Vorschläge zur Besetzung in 7 Kommunen des Kreises Euskirchen Frau Budde erläutert die Aufgabenstellung der Landschaftswacht, die im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements als "verlängerter Arm" der ULB in der Region fungiert. Im Anschluss an das den Beiratsmitglieder zugeleitete Schreiben vom 23.06.2016 sind bereits mehrere Vorschläge unterbreitet worden, die derzeit geprüft werden. Vorschläge werden darüber hinaus noch erbeten für die Gemeinden Blankenheim und Dahlem sowie die Stadt Schleiden (je 1 Landschaftswart). Über das Ergebnis der Prüfung der Vorschläge wird der Beirat informiert, eine vollständige Besetzung der Landschaftswacht wird bis Jahresende angestrebt. TOP 9 Informationen der Vorsitzenden über a) Verbindungen zur Unteren Landschaftsbehörde und anderen Behörden b) Beteiligungsfälle seit der letzten Sitzung IL 2/2016 In Vertretung von Frau Schmitz informiert der stellvertretende Vorsitzende über die Termine bei der ULB. Die den Beiratsmitgliedern zu Verfügung gestellten Liste der Beteiligungsfälle gibt Aufschluss über die Inhalte und Ergebnisse. TOP 10 Anfragen der Mitglieder Herr Henkenmeier bedankt sich für die durch die ULB in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Informationen, fragt jedoch ergänzend an, ob das Sammeln von Pilzen in NSG`s generell verboten sei. Lt. Mitteilung eines Pilzsammlers sei dieser auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen (somit legal) bereits vor Inkrafttreten des Landschaftsplanes als Sammler tätig gewesen, übte also ordnungsgemäße und rechtmäßige Handlungen aus. Er stelle sich die Frage, ob der Landschaftsplan als nachrangige Norm gesetzeskonforme Handlungen unterbinden dürfe. Seitens Herrn Fritze wird dahingehend geantwortet, dass das Pilzesammeln in NSG`s verboten sei. Weiterhin regt Herr Henkenmeier an, eine Vernetzung der NSG`s im Rahmen eines Projektes zu betreiben. Frau Budde weist daraufhin, dass ein Biotopverbund bei der Fortschreibung der Landschaftspläne angestrebt werde. IL 3/2016 -6- Nachdem keine weiteren Fragen seitens der Beiratsmitglieder gestellt werden, beendet der stellvertretende Vorsitzende die Sitzung um 17.10 Uhr mit einem Dank an alle Anwesenden. gez. Schorn gez. Müller stellv. Vorsitzender Mitglied gez. Mertens Schriftführer