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Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Ent- sorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 21. Ände- rungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
40 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Ent-
sorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 21. Ände-
rungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 05.12.2008 aus der Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 27.11.2008. Top 7. Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 21. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 132/2008 Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,25 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 38,33 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. 3. Die 21. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.1983 zu beschließen. Beratungsergebnis: