Daten
Kommune
Hürtgenwald
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40 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 05.12.2008
aus der Niederschrift über die 8. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 27.11.2008.
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7.
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der
Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und
Erlass der 21. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
132/2008
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu
fassen:
1.
Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2.
Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,25 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben
und 38,33 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
3.
Die 21. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.1983 zu
beschließen.
Beratungsergebnis: