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Beschlusstext (Anfragen der Mitglieder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
13.10.2016
Erstellt
23.11.16, 09:03
Aktualisiert
23.11.16, 09:03
Beschlusstext (Anfragen der Mitglieder)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Landschaftsbeirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 13.10.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 Anfragen der Mitglieder IL 3/2016 Herr Henkenmeier bedankt sich für die durch die ULB in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Informationen, fragt jedoch ergänzend an, ob das Sammeln von Pilzen in NSG`s generell verboten sei. Lt. Mitteilung eines Pilzsammlers sei dieser auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen (somit legal) bereits vor Inkrafttreten des Landschaftsplanes als Sammler tätig gewesen, übte also ordnungsgemäße und rechtmäßige Handlungen aus. Er stelle sich die Frage, ob der Landschaftsplan als nachrangige Norm gesetzeskonforme Handlungen unterbinden dürfe. Seitens Herrn Fritze wird dahingehend geantwortet, dass das Pilzesammeln in NSG`s verboten sei. Weiterhin regt Herr Henkenmeier an, eine Vernetzung der NSG`s im Rahmen eines Projektes zu betreiben. Frau Budde weist daraufhin, dass ein Biotopverbund bei der Fortschreibung der Landschaftspläne angestrebt werde.