Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
13.10.2016
Erstellt
23.11.16, 09:03
Aktualisiert
23.11.16, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Landschaftsbeirates bei der Unteren
Landschaftsbehörde am 13.10.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 10
Anfragen der Mitglieder
IL 3/2016
Herr Henkenmeier bedankt sich für die durch die ULB in diesem
Zusammenhang zur Verfügung gestellten Informationen, fragt
jedoch ergänzend an, ob das Sammeln von Pilzen in NSG`s
generell verboten sei. Lt. Mitteilung eines Pilzsammlers sei dieser
auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen (somit legal)
bereits vor Inkrafttreten des Landschaftsplanes als Sammler tätig
gewesen, übte also ordnungsgemäße und rechtmäßige
Handlungen aus. Er stelle sich die Frage, ob der Landschaftsplan
als
nachrangige
Norm
gesetzeskonforme
Handlungen
unterbinden dürfe.
Seitens Herrn Fritze wird dahingehend geantwortet, dass das
Pilzesammeln in NSG`s verboten sei.
Weiterhin regt Herr Henkenmeier an, eine Vernetzung der NSG`s
im Rahmen eines Projektes zu betreiben.
Frau Budde weist daraufhin, dass ein Biotopverbund bei der
Fortschreibung der Landschaftspläne angestrebt werde.