Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
71 kB
Datum
13.10.2016
Erstellt
23.11.16, 09:03
Aktualisiert
23.11.16, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Landschaftsbeirates bei der Unteren
Landschaftsbehörde am 13.10.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 5
Wasserrechtlicher Bewilligungsantrag zur
VL 1/2016
Grundwasserentnahme für die Wassergewinnungsanlage
Arloff (Engelbertusbrunnen und Kalkarer Stollen) des
Wasserversorgungsverbandes Euskirchen - Swisttal (WES)
vom 02.10.2015
a)
Erteilung einer Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 S. 1
Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in
Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz NRW
(LG NW) von dem Verbot des § 23 Abs. 2 BNatSchG
i. V. m. Nr. 2.1-3 sowie 2.1.0 Nr. 12 der Allgemeinen
Festsetzungen für alle Naturschutzgebiete des
Landschaftsplanes 04 „Bad Münstereifel“
b)
Beteiligung des Beirates gem. § 11 Abs. 2 LG NW
sowie § 11 Abs. 2 Ziffer 2 der DVO LG
Nach Erläuterungen zur Geschäftsstruktur der e-regio mit
Einbindung des WES in das Unternehmen Regionalgas
Euskirchen geht Herr Sailer detailliert auf die durch Gutachten
belegten Fakten zu ökologischer und hydrogeologischer Situation
ein.
Die gesetzessystematische Einbindung des Antrages in wasserund naturschutzrechtliche Bestimmungen wird dargelegt.
Als Ergebnis der UVP-Vorprüfung ist festzustellen, dass
erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter und das
betroffene NSG ausgeschlossen werden können. Nach den
Bestimmungen des WHG soll die ortsnahe Gewinnung von
Grundwasser angestrebt werden. Dies wird durch die Nutzung
des Kalkarer Stollens (ebenerdige Gewinnung, Leitung zum
Wasserwerk Arloff in freiem Gefälle) gewährleistet. Zudem stellt
sich diese Nutzung als Steuerungsmöglichkeit dar und dient als
Alternative, sollte die Förderung in Arloff wegen des Kalkarer
Moors zurückgefahren werden müssen.
Weitere Details sind der Präsentation zu entnehmen, die dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt wird.
Nach Beantwortung weiterer Fragen der Beiratsmitglieder wird
über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Der Beirat wird gebeten, der durch die ULB beabsichtigten
Erteilung der Befreiung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
6
3
dafür
Enthaltungen