Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
05.02.16, 11:50
Aktualisiert
05.02.16, 11:50
Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss) Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss) Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 8. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 21.01.2016 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:05 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Geisler (für Herrn Hanning), Herr Heidemann, Herr Jahn, Herr Rösner, Herr Schmidt CDU: Herr Fiedler (für Herrn Gräfe), Herr Daake, Herr Koch (für Frau Birkmann), Herr Axel Meckelmann (für Herrn Max Meckelmann), Herr Niemann, Herr Siefert B90/Grüne: Herr Gadow, Herr Hachmeister FPD: Graf von der Schulenburg (mit beratender Stimme) Verwaltung: FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Wiemer Zuhörer: 1 Presse: - Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder Herr Niemann äußert seinen Unmut darüber, dass häufig vor der Beschlussfassung im Ausschuss Ergebnisse in der Zeitung zu lesen seien. Die Verwaltung erklärt, dass die Presse die Vorlagen mit den Beschlussvorschlägen bekommt. Auf die anschließende Berichterstattung habe die Verwaltung allerdings wenig Einfluss. 3. Informationen der Verwaltung Es liegen keine Informationen vor. -2- 4. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ im beschleunigten Verfahren hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsempfehlung an den Rat über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ AV Herr Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit vorgetragen worden seien. Bei den Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sei die Eingabe des Kreises zu berücksichtigen und in dem Zusammenhang die Hinweise zum Bebauungsplan und die Begründung zum Aspekt „Wasserschutzgebiet“ zu ergänzen. Die Grundzüge der Planung werden dadurch jedoch nicht berührt. Er ergänzt, dass nach Abzug der benötigten externen Kompensation für diese Bebauungsplanänderung 6.985 Biotopwertpunkte am Sussiekbach verbleiben. Die Kompensation wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Firma H & H Innovation und der Gemeinde Leopoldshöhe gesichert. Sodann lässt AV Herr Puchert-Blöbaum wie folgt abstimmen: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu beschließen. 3. Der Satzungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. - einstimmig 5. 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ im beschleunigten Verfahren im Bereich der Krentruper Straße im Ortsteil Leopoldshöhe hier: Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2) Ziffern 2 und 3 BauGB Nach kurzer Zusammenfassung der Beschlussvorlage durch den AV beschließt der Hochbau- und Planungsausschuss wie folgt: 1. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden. 2. Der Entwurf für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ wird beschlossen. 3. Der Aufstellungsbeschluss vom 05.11.2015 und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind. Die Beteiligung der Behörden zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „ZentrumOst“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung - gemäß § 3 (2) BauGB. 4. Die Information der Verwaltung über die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a BauGB (beabsichtigte Berichtigung Nr. 3) gemäß Anlage 6 wird zur Kenntnis genommen. -3- - einstimmig 6. 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) im beschleunigten Verfahren hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13a BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2) Ziffern 2 und 3 BauGB AV Herr Puchert-Blöbaum erinnert daran, dass der Hochbau- und Planungsausschuss bereits in seiner Sitzung am 17.09.2015 beschlossen hat, dem Antrag stattzugeben. Damals wurde die Verwaltung schon beauftragt, ein Änderungsverfahren einzuleiten. Da kein weiterer Diskussionsbedarf besteht, wird von Seiten der Ausschussmitglieder über den Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt: 1. Der Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) ist als 26. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden. 3. Der Entwurf für die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt wird beschlossen. A) 4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind. Die Beteiligung der Behörden zur 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB. - einstimmig AV Herr Puchert-Blöbaum schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 18.12 Uhr. Puchert-Blöbaum Ausschussvorsitzender Wiemer Schriftführerin