Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
05.02.16, 11:50
Aktualisiert
05.02.16, 11:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 8. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 21.01.2016
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
19:05 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Geisler
(für Herrn Hanning), Herr Heidemann, Herr Jahn, Herr Rösner, Herr Schmidt
CDU:
Herr Fiedler (für Herrn Gräfe), Herr Daake, Herr Koch (für Frau Birkmann),
Herr Axel Meckelmann (für Herrn Max Meckelmann), Herr Niemann, Herr Siefert
B90/Grüne:
Herr Gadow, Herr Hachmeister
FPD:
Graf von der Schulenburg (mit beratender Stimme)
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Wiemer
Zuhörer:
1
Presse:
-
Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Niemann äußert seinen Unmut darüber, dass häufig vor der Beschlussfassung im Ausschuss
Ergebnisse in der Zeitung zu lesen seien. Die Verwaltung erklärt, dass die Presse die Vorlagen mit den
Beschlussvorschlägen bekommt. Auf die anschließende Berichterstattung habe die Verwaltung
allerdings wenig Einfluss.
3.
Informationen der Verwaltung
Es liegen keine Informationen vor.
-2-
4.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ im
beschleunigten Verfahren
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über die 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
AV Herr Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit vorgetragen
worden seien. Bei den Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sei
die Eingabe des Kreises zu berücksichtigen und in dem Zusammenhang die Hinweise zum
Bebauungsplan und die Begründung zum Aspekt „Wasserschutzgebiet“ zu ergänzen. Die Grundzüge
der Planung werden dadurch jedoch nicht berührt.
Er ergänzt, dass nach Abzug der benötigten externen Kompensation für diese Bebauungsplanänderung
6.985 Biotopwertpunkte am Sussiekbach verbleiben. Die Kompensation wird durch einen
städtebaulichen Vertrag zwischen der Firma H & H Innovation und der Gemeinde Leopoldshöhe
gesichert.
Sodann lässt AV Herr Puchert-Blöbaum wie folgt abstimmen:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der
Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 5.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ mit Text und Begründung als
SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu beschließen.
3. Der Satzungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet
Asemissen“ ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
- einstimmig 5.
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ im beschleunigten
Verfahren im Bereich der Krentruper Straße im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2) Ziffern 2
und 3 BauGB
Nach kurzer Zusammenfassung der Beschlussvorlage durch den AV beschließt der Hochbau- und
Planungsausschuss wie folgt:
1. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ soll als beschleunigtes
Verfahren
gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt
werden.
2. Der Entwurf für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ wird
beschlossen.
3. Der Aufstellungsbeschluss vom 05.11.2015 und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1)
BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf
hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt und wo sich die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren
kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind.
Die Beteiligung der Behörden zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „ZentrumOst“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche
Auslegung - gemäß § 3 (2) BauGB.
4. Die Information der Verwaltung über die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der
Berichtigung gemäß § 13 a BauGB (beabsichtigte Berichtigung Nr. 3) gemäß Anlage 6 wird zur
Kenntnis genommen.
-3-
- einstimmig 6.
26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) im
beschleunigten Verfahren
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2)
Ziffern 2 und 3 BauGB
AV Herr Puchert-Blöbaum erinnert daran, dass der Hochbau- und Planungsausschuss bereits in seiner
Sitzung am 17.09.2015 beschlossen hat, dem Antrag stattzugeben. Damals wurde die Verwaltung
schon beauftragt, ein Änderungsverfahren einzuleiten.
Da kein weiterer Diskussionsbedarf besteht, wird von Seiten der Ausschussmitglieder über den
Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt:
1. Der Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) ist als 26. Änderung gemäß § 1
(3), (6) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) soll als
beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“)
durchgeführt werden.
3. Der Entwurf für die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt
wird beschlossen.
A)
4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB
ortsüblich
öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen,
dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §
2 (4)
BauGB erfolgt und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie
die
wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann Äußerungen
hierzu
möglich sind.
Die Beteiligung der Behörden zur 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02
„Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der
Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB.
- einstimmig AV Herr Puchert-Blöbaum schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 18.12 Uhr.
Puchert-Blöbaum
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin