Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,1 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
05.02.16, 11:50
Aktualisiert
05.02.16, 11:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 8. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 21.01.2016:
6.
26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) im
beschleunigten Verfahren
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2) Ziffern
2 und 3 BauGB
AV Herr Puchert-Blöbaum erinnert daran, dass der Hochbau- und Planungsausschuss bereits in seiner
Sitzung am 17.09.2015 beschlossen hat, dem Antrag stattzugeben. Damals wurde die Verwaltung
schon beauftragt, ein Änderungsverfahren einzuleiten.
Da kein weiterer Diskussionsbedarf besteht, wird von Seiten der Ausschussmitglieder über den
Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) ist als 26. Änderung gemäß § 1 (3),
(6) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) soll als
beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“)
durchgeführt werden.
3. Der Entwurf für die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A)
wird beschlossen.
4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB
ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf
hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen
Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und
bis wann Äußerungen hierzu möglich sind.
Die Beteiligung der Behörden zur 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „LeopoldshöheNord“ (Blatt A) erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche
Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -