Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,1 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
05.02.16, 11:50
Aktualisiert
05.02.16, 11:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 8. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 21.01.2016:
4.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ im
beschleunigten Verfahren
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über die 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
AV Herr Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit vorgetragen
worden seien. Bei den Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sei
die Eingabe des Kreises zu berücksichtigen und in dem Zusammenhang die Hinweise zum
Bebauungsplan und die Begründung zum Aspekt „Wasserschutzgebiet“ zu ergänzen. Die Grundzüge
der Planung werden dadurch jedoch nicht berührt.
Er ergänzt, dass nach Abzug der benötigten externen Kompensation für diese Bebauungsplanänderung
6.985 Biotopwertpunkte am Sussiekbach verbleiben. Die Kompensation wird durch einen
städtebaulichen Vertrag zwischen der Firma H & H Innovation und der Gemeinde Leopoldshöhe
gesichert.
Sodann lässt AV Herr Puchert-Blöbaum wie folgt abstimmen:
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der
Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 5.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ mit Text und Begründung als
SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu beschließen.
3. Der Satzungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet
Asemissen“ ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -