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Beschlußtext (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ im beschleunigten Verfahren im Bereich der Krentruper Straße im Ortsteil Leopoldshöhe hier: Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2) Ziffern 2 und 3 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
05.02.16, 11:50
Aktualisiert
05.02.16, 11:50
Beschlußtext (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ im beschleunigten Verfahren im Bereich der Krentruper Straße im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2) Ziffern 2 und 3 BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 8. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 21.01.2016: 5. 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ im beschleunigten Verfahren im Bereich der Krentruper Straße im Ortsteil Leopoldshöhe hier: Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2) Ziffern 2 und 3 BauGB Nach kurzer Zusammenfassung der Beschlussvorlage durch den AV beschließt der Hochbau- und Planungsausschuss wie folgt: Beschluss: 1. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden. 2. Der Entwurf für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ wird beschlossen. 3. Der Aufstellungsbeschluss vom 05.11.2015 und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind. Die Beteiligung der Behörden zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB. 4. Die Information der Verwaltung über die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a BauGB (beabsichtigte Berichtigung Nr. 3) gemäß Anlage 6 wird zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis: - einstimmig -