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Beschlusstext (Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
12.07.16, 12:04
Aktualisiert
12.07.16, 12:04
Beschlusstext (Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG) Beschlusstext (Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 06.07.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG V 210/2016 Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde, da man den Bau von weiteren Windenergieanlagen in der Eifel mit Blick auf das Landschaftsbild sehr kritisch sehe. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) teilt mit, dass sich die Bundesregierung mit einer Novellierung des EEG beschäftige, die u.a. vorsehe, dass es keine fixe Einspeisungsvergütung mehr geben solle. Daher steige auch für die hiesigen Gesellschaften das Risiko und die Vertreter in den Gremien der ene mögen dies entsprechend bei ihren Entscheidungen im Blick halten, damit die seinerzeit berechneten Gewinne auch tatsächlich erzielt werden können. Kreistagsmitglied Lübke (Fraktionslos) führt aus, dass er weder heute noch in Zukunft dem Neubau von Windenergieanlagen zustimmen werde, sondern vielmehr nach Ablauf der Laufzeit deren Rückbau fordere. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke erläutert, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde und verweist auf die Ausführungen von Herrn Böhm im Wirtschaftsförderungsausschuss, wonach man das Projekt jederzeit auf den Prüfstand stellen könne, sofern sich die Rahmenbedingungen ändern oder neue Aspekte zu betrachten seien. Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) betont, dass er nicht grundsätzlich gegen Windenergieanlagen sei, die Ablehnung beziehe sich speziell auf die Erlebnisregion Eifel. Kreistagsmitglied Esser (CDU) erläutert mit Bezug auf die Äußerung von Herrn Grutke, dass sich aus der Vorlage durchaus ergebe, dass die Änderungen von der ene erkannt wurden. Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: 1. Der Kreistag stimmt a) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ [Arbeitstitel] als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von bis zu 1.500.000 € zu. In einer ersten Beteiligungsstufe wird sich die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von 49.000 € (49 %) beteiligen. Das Eigenkapital der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ soll vor Baubeginn auf bis zu 11,0 Mio. € erhöht werden. Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) wird hierbei ihre Kommanditeinlage auf bis zu 1.500.000 € erhöhen. Die prozentuale Beteiligung wird sich im Zuge der Kapitalerhöhung durch den Beitritt der weiteren Kommanditisten zur „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ reduzieren. b) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der persönlich haftenden Gesellschafterin der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“, der „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ [Arbeitstitel], mit einem Stammkapital von bis zu 25.000 € (bis zu 100 %) zu. 2. Der Kreistag nimmt die Gesellschaftsverträge der   vorliegenden Entwürfe der Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG (Anlage 1 der Vorlage) und der Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH (Anlage 2 der Vorlage) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter in den jeweiligen Gremien der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) und der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden Beschlussfassungen. Die Ermächtigung zu einer anderen Namensgebung wird ebenfalls erteilt. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. 3. Der Kreistag nimmt den als Anlage 3 der Vorlage beigefügten Entwurf des geänderten § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises in den Gesellschafterversammlungen der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der Energie Rur Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden Beschlussfassungen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 3 Gegenstimmen (BüFo-Fraktion und Herr Lübke)