Daten
Kommune
                    Kreis Euskirchen
                Größe
                        10 kB
                    Datum
                        06.07.2016
                    Erstellt
                        12.07.16, 12:04
                    Aktualisiert
                        12.07.16, 12:04
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 06.07.2016 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 12
Besetzung von Schulleitungsstellen
- Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des
Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016
Der Kreistag beschließt:
Die Ausübung des Vorschlagsrechts des Kreises Euskirchen als
Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gem.
§ 61. Abs. 2 Schulgesetz NRW wird dem Ausschuss für Bildung
und Inklusion übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 225/2016