Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
12.07.16, 12:04
Aktualisiert
12.07.16, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 06.07.2016 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 12
Besetzung von Schulleitungsstellen
- Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des
Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016
Der Kreistag beschließt:
Die Ausübung des Vorschlagsrechts des Kreises Euskirchen als
Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gem.
§ 61. Abs. 2 Schulgesetz NRW wird dem Ausschuss für Bildung
und Inklusion übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 225/2016