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Beschlusstext (Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung - Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
12.07.16, 12:04
Aktualisiert
12.07.16, 12:04
Beschlusstext (Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung
- Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 06.07.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 14 Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung - Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, 1. den als Anlage zur Vorlage beigefügten Entwurf einer Vergütungsvereinbarung zum Leistungsbereich "Integrationshilfen in Förder- und Regelschule" mit Wirkung ab dem 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. noch notwendige redaktionelle Änderungen in der Vergütungsvereinbarung vorzunehmen. 2. die Einrichtung einer kreiseigenen Steuerungskraft für den Stellenplan 2017 vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 224/2016