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Öffentliche Niederschrift (Kreistag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
550 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.10.16, 09:07
Aktualisiert
20.10.16, 17:06

Inhalt der Datei

10 / XVI / 2016 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.10.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 18:20 Uhr Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Rosenke, Günter, Euskirchen b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Engels, Hans-Josef, Weilerswist Esser, Johannes, Nettersheim Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Jülich, Urban-Josef, Euskirchen Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Mertens, Johannes, Dahlem Mießeler, Rudi, Mechernich Nießen, Franz-Josef, Schleiden Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel Schmitz, Dominik, Euskirchen Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Schulz, Günther, Mechernich Stickeler, Karsten, Weilerswist Stolz, Ute, Kall Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich Wasems, Hans Peter, Blankenheim Weber, Günter, Euskirchen Weimbs, Frank, Hellenthal Wolter, Leo, Zülpich SPD Häger, Norbert, Euskirchen Heller, Wolfgang, Schleiden Hettmer, Heinrich, Zülpich Höllmann, Michael, Euskirchen Kunz, Emmanuel, Kall Ramers, Markus, Blankenheim Schmitz, Hans, Mechernich Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich Seidler, Stefanie, Dahlem Stentrup, Gerhard, Nettersheim -2Vermöhlen, Karl, Kall Waasem, Thilo, Bad Münstereifel FDP Grau, Christian, Zülpich Herbrand, Markus, Schleiden Reiff, Hans, Kall van Meenen, Dirk, Euskirchen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Grutke, Jörg, Zülpich Konias, Nathalie, Mechernich Mende, Ellen, Euskirchen UWV Bühl, Andreas, Bad Münstereifel Daniel, Susanne, Euskirchen DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich BüFo Dürer, Joachim, Weilerswist Mondorf, Michael, Weilerswist Fraktionslos Lübke, Bernd, Hellenthal c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates Herr Adams, GBL I Herr Andres, Stabsstelle 12 Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20 Herr Rosell, GBL II Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV Herr Blindert, GBL V Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80 Herr Klein, GB I / 13 als Protokollführer d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Gerdemann, Rita, Zülpich Kohlheyer, Clas, Euskirchen Reidt, Josef, Schleiden SPD Cremer, Franz, Hellenthal Schulte, Andreas, Weilerswist -3FDP Schorn, Frederik, Weilerswist Bündnis 90/DIE GRÜNEN Kalnins, Angela, Zülpich Kroll, Dorothee, Euskirchen UWV Troschke, Franz, Mechernich Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreistages mit Einladung vom 27.09.2016 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreistag somit beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende bittet den Kreistag, die Tagesordnung um den TOP 9.4 (A 125/2016, Stellungnahme aller Fraktionen zum Verein „Metropolregion Rheinland“) zu ergänzen und um die Tagesordnungspunkte 30 (V 259/2016, Erweiterung Stellenplan), 31 (A 123/2016, „Gute Schule 2020“) sowie 32 (A 124/2016, Umbesetzung in Gremien) zu erweitern. Der Kreistag erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden und stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung fest. Abstimmungsergebnis: TOP 3 Einstimmig Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2015 a) Verwendung des Jahresüberschusses b) Entlastung der Sparkassenorgane V 231/2016 Kreisausschuss Z1 Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse: 28.09.2016 -4a) Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom 27. Juni 2016 beschließt der Kreistag, den Jahresüberschuss der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2015 von 749.078,54 € in voller Höhe in die Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse einzustellen. Es erfolgen keine Ausschüttung an den Träger und kein Gewinnvortrag. Abstimmungsergebnis: b) Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. (Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen angehören, nicht mitgewirkt.) Abstimmungsergebnis: TOP 4 Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) und 3 Enthaltungen (BüFo-Fraktion sowie Einzelmitglied Lübke) Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des V 237/2016 Kreises Euskirchen zum 31.12.2013 Rechnungsprüfungsausschuss Kreisausschuss 20.09.2016 28.09.2016 Z1 Z2 Der Kreistag nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung sowie die Stellungnahme des Landrats vom 24.08.2016 zur Kenntnis und stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2013 in der der Prüfung zugrunde liegenden Fassung vom 10.05.2016 fest. Abstimmungsergebnis: TOP 5 Einstimmig Jahresabschluss 2013: Ergebnisbehandlung Rechnungsprüfungsausschuss Kreisausschuss V 239/2016 20.09.2016 28.09.2016 Der Kreistag beschließt, dass von dem Jahresüberschuss 2013 in Höhe von 3.826.134,33 € ein Betrag von 1.231.119,81 € der Ausgleichsrücklage und ein Betrag von 2.595.014,52 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1 Z2 -5TOP 6 Beschluss über die Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2013 V 238/2016 Rechnungsprüfungsausschuss Kreisausschuss Z1 Z2 20.09.2016 28.09.2016 Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an seinen ehrenamtlichen Stellvertreter, Herrn Ramers (SPD), ab. Dieser stellt die Vorlage 238/2016 zur Abstimmung. Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW Entlastung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Vorsitzende hat an der Beschlussfassung nicht teilgenommen und übernimmt anschließend wieder die Sitzungsleitung. TOP 7 Umbesetzung in Ausschüssen hier: Antrag der SPD-Fraktion Kreisausschuss A 122/2016 28.09.2016 Z1 Der Kreistag stimmt dem Antrag 122/2016 zu und benennt Frau Lydia Uschmann als zusätzliche, stellv. sachkundige Bürgerin für folgende Ausschüsse:      Ausschuss für Bildung und Inklusion, Ausschuss für Soziales und Gesundheit, Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang, Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr sowie für den Rechnungsprüfungsausschuss. Abstimmungsergebnis: TOP 8 Einstimmig Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE A 116/2016 Kreisausschuss Z1 28.09.2016 Der Kreistag stimmt dem Antrag 116/2016 zu und beschließt folgende Nachbesetzung als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss gemäß den Bestimmungen der Jugendamtssatzung des Kreises Euskirchen § 4 Abs. 3 i): Ordentl. beratendes Mitglied: Thomas Bell Vertreter: Franz Josef Mörsch jr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6TOP 9 Metropolregion Rheinland TOP 9.1 Positionierung des Kreises Euskirchen im Rahmen der Metropolregion Rheinland hier: Antrag aller Fraktionen des Kreistages A 118/2016 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss 19.09.2016 Z1 21.09.2016 28.09.2016 Z2 Z3 Der Kreistag fasst den im Antrag 118/2016 formulierten Beschluss. Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: TOP 9.2 Einstimmig Metropolregion Rheinland: Sachstandsbericht zum Formatierungsprozess und Grundsatzbeschluss V 240/2016 Verwaltungsergänzung Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 13.09.2016 19.09.2016 Z1 Z2 28.09.2016 Z3 Der Vorsitzende schlägt aufgrund der vorliegenden Stellungnahme aller Fraktionen (A 125/2016) vor, die Vorlage lediglich zur Kenntnis zu nehmen und den entsprechenden Beschluss unter TOP 9.4 zu fassen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. TOP 9.3 Positionierung des Kreises Euskirchen im Rahmen der Metropolregion Rheinland hier: Einstieg in die Gespräche und den Prozess D 26/2016 Kreisausschuss Z1 28.09.2016 Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 26/2016 und beschließt, die Verwaltung möge umgehend mit dem Vorstand der Region Köln/Bonn e.V. in Gespräche eintreten mit dem Ziel, sich in der inhaltlichen Arbeit anzunähern und in Abstimmung mit der Geschäftsführung des Region Aachen – Zweckverbandes geeignete Formen der Kooperation unter Berücksichtigung der Interessenlage des Kreises Euskirchen zu finden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -7TOP 9.4 Stellungnahme des Kreistages Euskirchen zum Entwurf der Satzung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." hier: Antrag aller Fraktionen des Kreistages Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt aus, dass diese Stellungnahme das Ergebnis intensiver Diskussionen in der interfraktionellen Arbeitsgruppe sei. Man befürworte damit grundsätzlich die Metropolregion und auch als Einstieg deren Rechtsform als e.V. Die weitere Zielsetzung solle daher im Rahmen einer Präambel festgeschrieben werden und es solle keine Doppelstrukturen geben. Bezogen auf die Gründungsmitglieder gebe es durchaus unterschiedliche Auffassungen. Aufgrund der funktionierenden Strukturen im ÖPNV sei es zudem wichtig, dass der NVR einen Sitz bzw. eine Stimme im künftigen Lenkungskreis erhalte. Bedenken in rechtlicher als auch politischer Hinsicht habe man ferner bei der Zusammensetzung des Vorstandes, der nach dem Satzungsentwurf aus den Hauptverwaltungsbeamten und den Funktionären der Kammern bestehen soll, das politische Element fehle an der Stelle. Abschließend dankt er den Kollegen für die Arbeit in der Arbeitsgruppe und kündigt für die nächste Sitzung einen Antrag in der Form an, dass diese Arbeitsgruppe vom Kreistag eingesetzt wird und diesem sowie dem Kreisausschuss in überregionalen Themen zuarbeitet. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) gibt für seine Fraktion folgende Erklärung ab: Die Arbeitsgruppe habe hervorragende, einvernehmliche Ergebnisse erzielt, die auch bei der Regierungspräsidentin durchaus Wirkung gezeigt hätten. Aus Sicht seiner Fraktion sei es allerdings wichtig – und daran werde man weiter arbeiten – dass die Umweltverbände und gewerkschaftlichen Vertreter zu den Gründungsmitgliedern zählen, wenn auch möglicherweise nur mit Gastrecht. Damit man zur Verstärkung der Aussagekraft dem Antrag jedoch zustimmen könne, erkläre man an dieser Stelle, dass die Gründungsmitglieder wie ausgeführt als noch nicht vollständig angesehen werden. Er bitte daher die Verwaltung, diese Erklärung der Stellungnahme beizufügen, um die Positionierung seiner Fraktion zu verdeutlichen. Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) weist darauf hin, dass zumindest auf Ebene des Regionalrates beide Gewerkschaftsvertreter erklärt haben, keinen Gaststatus zu benötigen. Bezogen auf die Umweltverbände sei noch erwähnt, dass es viele andere Verbände gebe, die man dann nicht ausschließen dürfe. Und ob das dann zielführend sei, wäre äußerst fraglich. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass es zwar zum jetzigen Zeitpunkt Sinn mache diese Metropolregion Rheinland zu gründen, man aber der Auffassung sei, dass es eigentlich Aufgabe der Landesregierung sei, dafür Sorge zu tragen, dass alle Gebiete und Regionen des Landes gleichberechtigt stattfinden. Auch die Vereinsstruktur sehe man aufgrund der starken Position der Kammern kritisch, werde aber dennoch dem Antrag in Gänze zustimmen. A 125/2016 -8Kreistagsmitglied Bühl (UWV) schließt sich den Ausführungen von Herrn Kolvenbach an. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) ist über die erzielten Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu diesem wichtigen Thema sehr froh und bedankt sich bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit. Der Kreistag beschließt folgende Stellungnahme: 1. Der Kreistag Euskirchen begrüßt die Initiative zur Gründung einer Metropolregion Rheinland und sieht darin einen ersten notwendigen und wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einer stärkeren regionalen Zusammenarbeit sowie der Positionierung des Rheinlandes in NRW, vor allem aber als starke Vertretung der Interessen der Region im nationalen und europäischen Wettbewerb der bereits existierenden nationalen und europäischen Metropolregionen. 2. In der Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." sieht der Kreistag Euskirchen einen ersten wichtigen Schritt, um den vorgenannten Prozess in Gang zu setzen. Am Ende dieses Prozesses muss aber nach Auffassung der Mitglieder des Kreistages die Überleitung des Vereins in eine politisch verfasste Regionalvertretung des Rheinlandes stehen, die mit einem verbindlichen, demokratisch legitimierten Status ausgestattet ist. Deshalb beantragt der Kreistag Euskirchen die Verankerung dieser Zielsetzung durch eine entsprechende Formulierung einer Präambel sowie der Ergänzung der Satzung im Rahmen des § 2 "Vereinszweck". 3. Der Kreistag Euskirchen begrüßt die Absicht des Lenkungskreises, Inhalte und Aufgaben des Vereins zu präzisieren. Hier gilt es nach Meinung der Mitglieder des Kreistages vor allem, das Aufgabenspektrum des künftigen Vereins gegenüber den Aufgaben der schon existenten regionalen Institutionen (Landschaftsverband, Regionalrat, Zweckverband Region Aachen sowie Verein Köln/Bonn e.V. und Zweckverband Nahverkehr Rheinland e.V.) klar abzugrenzen. Dabei muss der Ausschluss von Doppel- bzw. Parallelstrukturen Zielsetzung sein. Aus diesem Grunde beantragt der Kreistag Euskirchen, den § 2 Abs. 3 wie folgt zu ergänzen: "Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat unter Ausschluss von Doppel- bzw. Parallelstrukturen insbesondere das Ziel …..". 4. Der Landesentwicklungsplan sieht die Schaffung eigenständiger Metropolregionen für das Rheinland und das Ruhrgebiet vor. Von daher sieht der Kreistag Euskirchen die angedachte Doppelmitgliedschaft der Stadt Duisburg und des Kreises Wesel weiterhin problematisch. Die Mitglieder des Kreistages bitten von -9daher, die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 hinsichtlich der Definition der Gründungsmitglieder des Vereins zu überdenken und der Stadt Duisburg und dem Kreis Wesel statt einer Vollmitgliedschaft einen Gaststatus anzubieten. Darüber hinaus ist es nach Meinung des Kreistages Euskirchen dringend erforderlich, den Absatz 5 dieses Paragraphen im Zusammenhang mit der Definition der Institutionen, denen ein Gaststatus eingeräumt werden soll, um einen Punkt "d. dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland, vertreten durch die Nahverkehr Rheinland GmbH" zu ergänzen. Diese Notwendigkeit ergibt sich nach Meinung der Mitglieder des Kreistages auf dem Hintergrund der Tatsache, dass das Thema "Verkehr" als zentrales Themenfeld durch die Metropolregion bearbeitet werden soll und nur durch die Einbindung des NVR dem Grundsatz der Vermeidung von Doppel- bzw. Parallelstrukturen Rechnung getragen werden kann. 5. Der Kreistag Euskirchen ist der festen Überzeugung, dass der angedachte Prozess zur Entwicklung einer Metropolregion Rheinland nur erfolgreich sein wird, wenn auch die politische Beteiligung von Anbeginn an auf eine breite Basis gestellt wird. Nur so ist gewährleistet, dass die vorgesehenen Gremien mit einer entsprechenden demokratischen Legitimation ausgestattet werden. Die im § 6 vorgesehene Zusammensetzung der Mitgliederversammlung wird nach Meinung des Kreistages diesem Ziel noch nicht gerecht. Wir erwarten daher, dass im endgültigen Entwurf der Satzung die bisher genannte Basis von 3 Vertretern in der Mitgliederversammlung verbreitert wird und damit die Grundlage dafür geschaffen ist, dass mehr politische Vertreter aus den Gebietskörperschaften entsendet werden können. 6. Im § 8 Abs. 5 ist angedacht, die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder/Vertreter-innen zu definieren. Diese vorgesehene Regelung wird nach Auffassung des Kreistages Euskirchen der Bedeutung dieses Gremiums in keiner Weise gerecht. Um die Gefahr von "Zufallsmehrheiten" von Beginn an zu minimieren, beantragt der Kreis Euskirchen im Zusammenhang mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit ein Quorum von 50 % plus 1. Diese Regelung sollte nach Meinung des Kreistages auch für den Vorstand sowie den Lenkungskreis gelten. 7. Die derzeitig vorgesehenen Bestimmungen des § 9 schreiben die Zusammensetzung des Vorstandes in allen Positionen fest. Dies ist für die Mitglieder des Kreistages Euskirchen nicht nachvollziehbar und bedarf einer weitergehenden rechtlichen Prüfung. - 10 Darüber hinaus lehnt der Kreistag Euskirchen eine ausschließliche Besetzung des Vorstandes durch Hauptverwaltungsbeamte und Vertreter der Kammern qua Satzung ab. Eine Beteiligung der politischen Vertreter unserer Gebietskörperschaften oder anderer Akteure sollte von vornherein nicht ausgeschlossen werden. Von daher erwartet der Kreistag Euskirchen im Rahmen des endgültigen Satzungsentwurfes im § 9 eine Regelung, die diesem Ansinnen Rechnung trägt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Vorsitzende hat an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt. TOP 10 Aktueller Sachstand Breitbandausbau im Kreis Euskirchen Info 187/2016 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 19.09.2016 Z1 28.09.2016 Z2 Der Sachstandsbericht genommen. TOP 11 wird vom Kreistag zur Kenntnis Einrichtung einer Stelle zur Breitbandkoordination für 3 Jahre V 242/2016 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 19.09.2016 Z1 28.09.2016 Z2 Der Vorsitzende teilt mit, dass der Bescheid über die entsprechende Landesförderung vorliege und die Stelle somit eingerichtet werden könne. Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2016 (V 189/2016) um eine EG-11 für die Breitbandkoordination zu erweitern. Es handelt sich um eine befristete Stelle für den Zeitraum vom 01.11.2016 bis 31.10.2019 (kw-Vermerk). Die Bereitstellung dieser Stelle erfolgt unter der Voraussetzung einer Landesförderung. Abstimmungsergebnis: TOP 12 Einstimmig Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 V 235/2016 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 19.09.2016 Z1 28.09.2016 Z2 Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis und beschließt, den gesellschaftsvertraglich geregelten - 11 Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchens an die Vogelsang IP gemeinnützige GmbH von derzeit max. 142.858 € p.a. für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 auf bis zu max. 242.858 € p.a. zu erhöhen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass alle anderen Gesellschafter ebenfalls eine entsprechende Erhöhung ihres Betriebskostenzuschusses nach dem Anteil ihres Gesellschafteranteils beschließen. Abstimmungsergebnis: TOP 13 Einstimmig DemografieInitiative Kreis Euskirchen: Projekt „Re-Zertifizierung Qualitätssiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber“ Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss V 252/2016 19.09.2016 Z1 28.09.2016 Z2 Der Kreistag beschließt die Verwendung freigewordener Haushaltsmittel in Höhe von 14.000 € im Sachkonto Demografie für das Re-Zertifizierungsverfahren zur Verlängerung des Qualitätssiegels Familienfreundlicher Arbeitgeber Abstimmungsergebnis: TOP 14 Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der FDP- und BüFo-Fraktion sowie Einzelmitglied Lübke Erweiterung des Stellenplanes 2016 (V189/2016) Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kreisausschuss V 244/2016 15.09.2016 28.09.2016 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) fragt mit Verweis auf den Kreisausschuss nach dem zu finanzierenden Kreisanteil, der noch genauer beziffert werden sollte. Herr Adams, GBL I, teilt mit, dass sich dieser auf 151.200€ belaufe. Der Kreistag beschließt, den Stellenplan 2016 (V 189/2016) um 5 Stellen A9 mD (Leitstellendisponenten) und 1 Stelle A10 (0,5 Leitstellenleitung und 0,5 Technik/Systembetreuung) zu erweitern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1 Z2 - 12 TOP 15 Besetzung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2017 hier: Wahl der Beisitzerinnen/Beisitzer und stellvertretenden Beisitzerinnen/Beisitzer der Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahlkreise 8 – Euskirchen I und 12 – Düren II Euskirchen II V 257/2016 Kreisausschuss Z1 28.09.2016 Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) benennt für seine Fraktion im Landtagswahlkreis 8 als ordentliche Mitglieder die Herren Hans-Erhard Schneider, Günther Schulz und Hans-Josef Nolden sowie als Stellvertreter Frau Ursula Beul, Herr Leo Wolter und Herr Johannes Mertens. Für den Wahlkreis 12 wird als ordentliches Mitglied Frau Ute Stolz benannt. Kreistagsmitglied Waasem (SPD) schlägt für den Wahlkreis 8 als ordentliche Mitglieder Herrn Heinrich Hettmer und Herrn Gerhard Stentrup sowie als Stellverteter Herrn Michael Höllmann und Herrn Thilo Waasem vor. Für den Wahlkreis 12 wird Herr Wolfgang Heller als Stellvertreter von Frau Stolz benannt. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) schlägt als ordentliches Mitglied seine Person und als Stellvertreterin Frau Ellen Mende vor. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) schlägt als ordentliches Mitglied seine Person und als Stellvertreter Herrn Franz-Josef Mörsch vor. Die Frage von Herrn Reif (Fraktionsvorsitzender FDP) warum der Ausschuss von 11 auf 6 Personen verkleinert wurde, beantwortet Herr Adams, GBL I, mit Verweis auf das Landeswahlgesetz, wo dies bereits immer so vorgesehen war. Nach kurzer Diskussion über das weitere Vorgehen und nun notwendige Wahlverfahren, bietet Herr Ramers (SPD) an, den Platz von Herrn Stentrup (Stv. Waasem) der Fraktion DIE LINKE zur Verfügung zu stellen. Diese erklärt sich hiermit einverstanden. Der Kreistag fasst sodann folgenden Beschluss: Als Beisitzerinnen/Beisitzer und stellvertretende Beisitzerinnen/Beisitzer im Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 8 werden gewählt: Beisitzerinnen/Beisitzer: 1. Hans-Erhard Schneider (CDU) 2. Günther Schulz (CDU) 3. Hans-Josef Nolden (CDU) 4. Heinrich Hettmer (SPD) 5. Jörg Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) 6. Thomas Bell (DIE LINKE) - 13 Stellvertretende Beisitzerinnen/Beisitzer: 1. Ursula Beul (CDU) 2. Leo Wolter (CDU) 3. Johannes Mertens (CDU) 4. Michael Höllmann (SPD) 5. Ellen Mende (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) 6. Franz-Josef Mörsch (DIE LINKE) Als Beisitzerin/Beisitzer und stellvertretende Beisitzerin/stellvertretender Beisitzer im Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 12 werden gewählt: Beisitzerin/Beisitzer: 1. Ute Stolz (CDU) Stellvertretende Beisitzerin/stellvertretender Beisitzer: 1. Wolfgang Heller (SPD) Abstimmungsergebnis: TOP 16 Einstimmig Rettungsbedarfsplanung - Anpassungsbedarf 2016/2017 V 243/2016 Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kreisausschuss Z1 Z2 15.09.2016 28.09.2016 Der Vorsitzende teilt mit, dass die Kostenträger heute die Einführung des Telenotarztes befürwortet haben. Die Entscheidung für den Kreis Heinsberg und die Region Aachen wurde in den Januar verschoben. Zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes beschließt der Kreistag den auf der Grundlage des Rettungsbedarfsplanes 2012 vorliegenden Gesamtentwurf zum Anpassungsbedarf 2016/2017. Die Verwaltung wird des Weiteren veranlasst, die im Folgenden genannten Einzelfestlegungen umzusetzen: a) Die Einführung des Telenotarztdienstes unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Erörterung am 05.10.2015 mit den Kostenträgern, der Stadt Aachen, dem Kreis Heinsberg und dem Telenotarztgesteller sicherzustellen. b) Die Aus- und Fortbildung von Notfallsanitätern und Notfallsanitäterinnen zur Sicherstellung künftig ausreichend geeigneten Personals im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen gemäß dem Anpassungsbedarf für 2016/2017 sicherzustellen. Die Kosten der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz sind gemäß RettG NRW Kosten des Rettungsdienstes und sind in die Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes (Kreis Euskirchen als Satzungsgeber) aufzunehmen. c) Die Besetzung der neu einzurichtenden Rettungsfahrzeuge, ggfls. Rettungswachen, im - 14 Rettungsdienst durchzuführen: - - des Euskirchen wie folgt Besetzung des 3. Rettungswagen Euskirchen durch Kreispersonal. Der Personalbedarf ist im Stellenplan 2016 bereits berücksichtigt. Besetzung des Rettungsstandortes Wallenthaler Höhe/Abfallwirtschaftszentrum durch Kreispersonal, hier unter Anrechnung des Einsatzes von freiwerdendem Personal entfallener Rettungswagen-K Besetzung des Rettungswagen Marmagen durch Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder anderer Leitungserbringer Besetzung des Rettungswagen Tondorf durch Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder anderer Leistungserbringer Besetzung der weiteren 2 Regel- und 1 Bedarfskrankentransportwagen durch Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder anderer Leistungserbringer. Abstimmungsergebnis: TOP 17 Kreises Einstimmig Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister V 256/2016 Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kreisausschuss Z1 Z2 15.09.2016 28.09.2016 Der Kreistag beschließt, die Aufwendungen für Kreisbrandmeister ab 01.01.2016 wie folgt festzusetzen: die Kreisbrandmeister: Aufwandsentschädigung mtl. 694,00 € Reisekostenpauschale mtl. 183,00 € 1. Stv. Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 € Reisekostenpauschale mtl. 91,50 € 2. Stv. Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 € Reisekostenpauschale mtl. 91,50 € Abstimmungsergebnis: TOP 18 Einstimmig Anpassung der Vereinbarung über die Beteiligung des V 246/2016 Kreises Euskirchen an den Kosten für "externe Schüler" in der Priv. kath. Schule für Erziehungshilfe im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft Ausschuss für Bildung und Inklusion Kreisausschuss 13.09.2016 28.09.2016 Z1 Z2 - 15 Frau Stolz (CDU) nimmt wegen Befangenheit an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit dem katholischen Erziehungsverein für die Rheinprovinz (KEV) eine geänderte Vereinbarung über die Beteiligung des Kreises Euskirchen an den Kosten für „externe Schüler“ in der Priv. kath. Schule für Erziehungshilfe im Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft zum 01.08.2016 gemäß beiliegender Fassung zu schließen. Abstimmungsergebnis: TOP 19 mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Personalstruktur KoBIZ, Handlungsfeld Kommunales Integrationszentrum (KI) V 249/2016 Ausschuss für Bildung und Inklusion Kreisausschuss Z1 Z2 13.09.2016 28.09.2016 Der Kreistag beschließt nach der erfolgreich verlaufenen Einführungsphase 3,5 Stellen des Kommunalen Integrationszentrums ab dem 01.01.2018 unbefristet weiter zu führen. Abstimmungsergebnis: TOP 20 Einstimmig Kindertagesstättenkonsens zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden V 218/2016 Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Z1 Z2 22.09.2016 28.09.2016 Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) bedankt sich bei allen Mitarbeiter/innen der Verwaltung für das Verhandlungsgeschick und das Zustandekommen. Der Kreistag beschließt, den Kindertagesstättenkonsens mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu vereinbaren. Abstimmungsergebnis: TOP 21 Einstimmig Änderung der "Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege" V 232/2016 Verwaltungsergänzung Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Z1 Z2 Z3 20.09.2016 22.09.2016 28.09.2016 - 16 Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt aus, dass man sich die Frage stellen müsse, ob man mit Blick auf die 2017 anstehende Landtagswahl noch in diesem Jahr eine grundsätzliche Diskussion über die Beiträge führen möchte. Diese werde ansonsten augenscheinlich im nächsten Jahr ohnehin geführt, falls nicht das Land die Beiträge übernimmt. Diese Entwicklungen wolle seine Fraktion zunächst abwarten und er beantrage daher, die Beiträge weiterhin mit 1,5% fortzuschreiben. Kreistagsmitglied Mondorf (BüFo) erläutert, dass seine Anregungen aus der damaligen Diskussion nicht berücksichtigt wurden. Einerseits sei der höchste Beitrag bereits ab einem Einkommen von 62.000€/Jahr zu zahlen, was nicht unbedingt im oberen Einkommenssegment einzuordnen sei und andererseits würden hierbei die positiven Einkünfte zugrunde gelegt (Brutto abzgl. Werbungskosten) und nicht korrekterweise das den Familien zur Verfügung stehende Netto. Insofern fehle hier eine soziale Ausgewogenheit und man könne der Vorlage in der Form nicht zustimmen. Kreistagsmitglied Ramers (SPD) ist der Auffassung, dass die Regelungen in den letzten Jahren, insbesondere für Geschwisterkinder, Geringverdiener sowie Empfänger von Sozialleistungen gut waren und nun eine 3%-ige Dynamisierung hierzu nicht passen würde. Insofern favorisiere auch er die 1,5%Regelung und hoffe im nächsten Jahr auf eine einheitliche Landesregelung, bei der die frühkindliche Bildung bestenfalls beitragsfrei gestellt werde. Kreistagsmitglied Bühl (UWV) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde, da noch intensiver Beratungsbedarf bestehe. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) verdeutlicht, dass jegliche Änderung zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfes führen werde, so dass automatisch andere Probleme auftauchten. Daher plädiere auch er für eine Diskussion im nächsten Jahr im Rahmen einer Arbeitsgruppe. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) ergänzt, dass man sicherlich über die Beitragsstaffelung diskutieren könne aber mit Blick auf die Synopse zu § 3 Abs. 5 und deren Begründung stelle er sich vielmehr die Frage, ob bislang gegen geltendes Recht verstoßen wurde und wie viele Eltern in dieser Zeit hiervon betroffen waren, welche Summen im Raum stehen und ob über eine Rückzahlung nachgedacht wird. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass man den §11 – alt – belassen möchte und lediglich die redaktionellen Änderungen beschließt. AV Poth ergänzt, dass es auch darum gehe, die Zuständigkeit für Widerspruchsbescheide wieder beim Kreis anzusiedeln. Die Fragen von Herrn Bell beantwortet er in der Form, dass man hier auf zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung reagiert habe und eine Anpassung vorgenommen wurde. Alle weiteren Details - 17 werde man im nächsten JHA beantworten. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) erläutert, dass die Beitragsstaffel einen durchaus belastbaren und sehenswerten Kompromiss darstelle und dass das sozial ausgewogene System in der Form fortgesetzt werden sollte. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) macht deutlich, dass man im Fachausschuss sehr wohl die Komplexität des Themas gesehen habe und dass man über die Fortschreibung der 1,5% Planungssicherheit schaffe. Die hier aufgeworfenen Detailfragen, die man im Übrigen 2007 und 2008 bei wenigen Enthaltungen einstimmig beschlossen habe, werde man im nächsten Jahr – möglicherweise wieder im Rahmen einer Arbeitsgruppe angehen müssen. Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) erwidert, dass seine Fraktion damals noch nicht dem Kreistag angehörte. Der Vorsitzende stellt die Vorlage mit der beantragten Änderung zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die Änderung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege“ in der der Vorlage beigefügten Fassung. Abweichend hiervon werden die Beiträge gemäß § 11 der Satzung weiterhin um 1,5% fortgeschrieben. Abstimmungsergebnis: TOP 22 Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (UWV / BüFo) Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege V 233/2016 Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Z1 Z2 22.09.2016 28.09.2016 Der Kreistag beschließt: 1) Im Haushalt 2017 werden folgende Investitionsmittel für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sowie zur Schaffung von Plätzen in Kindertagespflege eingeplant: a) Investitionsmaßnahmen für die Schaffung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen in Höhe von 900 T €, b) 100 T € zur Förderung von Plätzen in der Kindertagespflege 2) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und Ausstattungen in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 bis zu einer Höhe von insgesamt 4.200 T€ (davon 100 T€ zur Förderung von Plätzen in Kindertagespflege) zu 3) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden - 18 Haushaltsmittel über die Bezuschussung der Maßnahmen zu entscheiden. 4) Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere Fördermittel einzufordern. 5) Gemäß § 22 GemHVO sollen die im Jahresabschluss 2016 in Zeile 25 und 28 des Produktes 365 01 verbleibenden Auszahlungsermächtigungen, soweit erforderlich, übertragen werden. Abstimmungsergebnis: TOP 23 Einstimmig Wechsel eines stellvertretenden Mitgliedes der Trägerversammlung des Jobcenters EU-aktiv Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kreisausschuss V 236/2016 15.09.2016 28.09.2016 Z1 Z2 Der Kreistag beschließt, zur Wahrnehmung von Trägerrechten des Kreises in der Trägerversammlung des Jobcenters EU-aktiv als neues stellvertretendes Mitglied Frau Birgit WonnebergerWrede - Geschäftsbereichsleiterin IV- (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) zu bestellen. Abstimmungsergebnis: TOP 24 Einstimmig Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der A 121/2016 Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Antrag des Deutschen Roten Kreuzes auf Übernahme der nicht aus Bundesmitteln gedeckten Kosten zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kreisausschuss 15.09.2016 28.09.2016 Der Kreistag beschließt, dem Deutschen Roten Kreuz Euskirchen (DRK) beginnend mit dem Jahr 2017 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen als kommunalen Kofinanzierungsanteil zum Bundeszuschuss zunächst für die Zeit bis 2020 zu gewähren. Der Kreis Euskirchen unterstützt das Mehrgenerationenhaus und bezieht es in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels mit ein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1 Z2 - 19 TOP 25 Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen hier: Vermeidung einer Doppelbelastung im Kreishaushalt V 258/2016 Verwaltungsergänzung Kreisausschuss Z1 Z2 26.09.2016 28.09.2016 Der Kreistag begrüßt die Bemühungen, eine Doppelbelastung des Haushaltes im Hinblick auf die Finanzierung ambulanter Integrationshilfen zu vermeiden. Er erklärt sich angesichts der terminlichen Zwänge grundsätzlich bereit, entsprechende Vereinbarungen aller Mitgliedskörperschaften mit dem Landschaftsverband Rheinland im Wege der Dringlichkeit zu beschließen. Abstimmungsergebnis: TOP 26 Einstimmig Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen 1. Sachstand Integration TaxiBus und AST in den kreisangehörigen Kommunen 2. Zülpich-Konzept: Teilumsetzung zum Fahrplanwechsel Dezember 2016 V 247/2016 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Z1 Z2 21.09.2016 28.09.2016 Der Vorsitzende teilt mit, dass nach erneuter Abstimmung mit der Gemeinde Blankenheim die Vorlage nicht geändert werden soll. Kreistagsmitglied Ramers (SPD) führt ergänzend aus, dass die Gemeinde auch nach seinen Rücksprachen tatsächlich eine Ausnahmeregelung wünscht und am Samstagvormittag vom Stundentakt abweicht. Dies sollte man als Pilot betrachten, um das erweiterte Fahrangebot auch testen zu können aber ansonsten sei der Stundentakt in den anderen Kommunen nicht in Frage zu stellen, so dass man entsprechend der Vorlage beschließen könne. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält dies auch für einen interessanten Piloten, aus dem sich möglicherweise auch Vorteile erzielen lassen. Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: zu 1.) Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum Sachstand der TaxiBus-/AST-Integration in den Kommunen Bad Münstereifel, Dahlem, Kall, Mechernich, Nettersheim und Weilerswist zur Kenntnis. Der Kreistag beschließt die Umsetzung der Angebotsausweitung im Bereich Blankenheim umzusetzen und das TaxiBus-Angebot an Samstagen im Rahmen des Pilotprojektes auf den Linien 832 und 833 in einen Zweistundentakt zu verändern. zu 2.) Der Kreistag beschließt die Veränderungen auf den Linien 298 - 20 und SB98 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 umzusetzen. Abstimmungsergebnis: TOP 27 Einstimmig Pilotprojekt Wanderbus Eifelsteig Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Kreistag Verwaltungsergänzung Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss V 212/2016 08.06.2016 22.06.2016 06.07.2016 06.09.2016 21.09.2016 28.09.2016 Z1 Z2 Z3 Z4 Z5 Z6 Der Kreistag beschließt, das neu konzipierte Projekt „Wanderbus“ und die Anbindung des Partnerweges „Burgenroute“ gemäß Vorlage unter Einbindung von Alendorf umzusetzen. Der neue Fahrplan wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. Abstimmungsergebnis: TOP 28 Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Widmung der Buswendeschleife auf Vogelsang iP sowie Einziehung der Zufahrt Adlerhof ab Buswendeschleife V 248/2016 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Z1 Z2 21.09.2016 28.09.2016 Der Kreistag stimmt der Widmung der Buswendeschleife vor der Zufahrt zum Adlerhof als Kreisstraße sowie der Teileinziehung der Zuwegung zum Adlerhof zu. Abstimmungsergebnis: TOP 29 Einstimmig Anfragen und Mitteilungen Der Vorsitzende teilt mit, dass der Vorstand der RWE AG die Auflösung des RWE-Beirates, dem er angehörte, zum 30.09.2016 beschlossen hat. Des Weiteren informiert er darüber, dass die deutsche Krankenhausgesellschaft in einer Sitzung am 20.09.2016 in Berlin beschlossen habe , ihn als stellvertretendes Mitglied in das entsprechende Präsidium zu berufen. Hierfür erhalte er kein Sitzungsgeld. TOP 30 Erweiterung des Stellenplanes 2016 um eine 1,0 Planstelle für technologieorientierte Wirtschaftsförderung V 259/2016 Kreisausschuss Z1 28.09.2016 Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) erklärt sowohl für seine - 21 Fraktion als auch für die UWV-Fraktion, dass man nur zustimmen könne, wenn die Stelle zunächst befristet für zwei Jahre eingerichtet werde, was in solchen Fällen auch sonst üblich sei. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) ist nicht bekannt, dass im Stellenplan eine Stelle befristet eingerichtet wird, sondern allenfalls mit kw-Vermerk. Insofern könne die Befristung nur für die Einstellung der Person gelten, nicht jedoch für die Stelle. Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) entgegnet, dass dies auch so gemeint war. Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2016 ab dem 01.10.2016 um eine 1,0 Planstelle EG 11 für technologieorientierte Wirtschaftsförderung. Abstimmungsergebnis: TOP 31 Mit Mehrheit dafür bei Gegenstimmen der UWV- und BüFo-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN „Gute Schule 2020“ - Sanierung der kreiseigenen Schulen hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU A 123/2016 Kreiskämmerer Hessenius teilt mit, dass er heute gegenüber dem Landkreistag eine Stellungnahme abgegeben habe, in der er eine Gesetzesänderung in der Form anrege, dass Maßnahmen dieses Programms als Investition gelten und dementsprechend investiv veranschlagt und mit Krediten finanziert werden können. Kreistagsmitglied Ramers (SPD) führt aus, dass man sich gemeinsam mit den Schulleitungen frühzeitig Gedanken über den sinnvollen Einsatz des Geldes machen müsse, um ggf. auch Prioritäten festlegen zu können. Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung erstellt - mit Blick auf die angekündigte Landesförderung zur Sanierung maroder Schulgebäude - eine Liste mit Sanierungsbedarf an Schulgebäuden des Kreises Euskirchen und erarbeitet Vorschläge, welche Maßnahmen für die Förderung angemeldet werden sollen. Abstimmungsergebnis: TOP 32 Einstimmig Umbesetzung in Gremien hier: Antrag der SPD-Fraktion Der Kreistag stimmt dem Antrag 124/2016 zu und beschließt folgende Umbesetzung: A 124/2016 - 22 Vogelsang ip gemeinnützige GmbH – Aufsichtsrat: stellv. Mitglied bisher: Emmanuel Kunz stellv. Mitglied neu: Wolfgang Heller Vogelsang ip gemeinnützige GmbH – Gesellschafterversammlung: ordentliches Mitglied bisher: Emmanuel Kunz (stellv. Stimmführer) Abstimmungsergebnis: ordentliches Mitglied neu: Wolfgang Heller (stellv. Stimmführer) Einstimmig Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Der Vorsitzende Der Schriftführer gez. Rosenke gez. Poth (Rosenke) Landrat (Poth) Allgemeiner Vertreter des Landrates Euskirchen, 07.10.2016 gez. Klein (Klein) Protokollierender Beamter