Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
550 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.10.16, 09:07
Aktualisiert
20.10.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
10 / XVI / 2016
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.10.2016 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
18:20 Uhr
Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Rosenke, Günter, Euskirchen
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Engels, Hans-Josef, Weilerswist
Esser, Johannes, Nettersheim
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Jülich, Urban-Josef, Euskirchen
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Mertens, Johannes, Dahlem
Mießeler, Rudi, Mechernich
Nießen, Franz-Josef, Schleiden
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel
Schmitz, Dominik, Euskirchen
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Schulz, Günther, Mechernich
Stickeler, Karsten, Weilerswist
Stolz, Ute, Kall
Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich
Wasems, Hans Peter, Blankenheim
Weber, Günter, Euskirchen
Weimbs, Frank, Hellenthal
Wolter, Leo, Zülpich
SPD
Häger, Norbert, Euskirchen
Heller, Wolfgang, Schleiden
Hettmer, Heinrich, Zülpich
Höllmann, Michael, Euskirchen
Kunz, Emmanuel, Kall
Ramers, Markus, Blankenheim
Schmitz, Hans, Mechernich
Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich
Seidler, Stefanie, Dahlem
Stentrup, Gerhard, Nettersheim
-2Vermöhlen, Karl, Kall
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
FDP
Grau, Christian, Zülpich
Herbrand, Markus, Schleiden
Reiff, Hans, Kall
van Meenen, Dirk, Euskirchen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grutke, Jörg, Zülpich
Konias, Nathalie, Mechernich
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Bühl, Andreas, Bad Münstereifel
Daniel, Susanne, Euskirchen
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich
BüFo
Dürer, Joachim, Weilerswist
Mondorf, Michael, Weilerswist
Fraktionslos
Lübke, Bernd, Hellenthal
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates
Herr Adams, GBL I
Herr Andres, Stabsstelle 12
Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20
Herr Rosell, GBL II
Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV
Herr Blindert, GBL V
Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80
Herr Klein, GB I / 13 als Protokollführer
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und
Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Gerdemann, Rita, Zülpich
Kohlheyer, Clas, Euskirchen
Reidt, Josef, Schleiden
SPD
Cremer, Franz, Hellenthal
Schulte, Andreas, Weilerswist
-3FDP
Schorn, Frederik, Weilerswist
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kalnins, Angela, Zülpich
Kroll, Dorothee, Euskirchen
UWV
Troschke, Franz, Mechernich
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des
Kreistages mit Einladung vom 27.09.2016 form- und fristgerecht
eingeladen wurde und dass der Kreistag somit beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende bittet den Kreistag, die Tagesordnung um den
TOP 9.4 (A 125/2016, Stellungnahme aller Fraktionen zum
Verein „Metropolregion Rheinland“) zu ergänzen und um die
Tagesordnungspunkte 30 (V 259/2016, Erweiterung Stellenplan),
31 (A 123/2016, „Gute Schule 2020“) sowie 32 (A 124/2016,
Umbesetzung in Gremien) zu erweitern.
Der Kreistag erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden
und stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
TOP 3
Einstimmig
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das
Jahr 2015
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane
V 231/2016
Kreisausschuss
Z1
Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:
28.09.2016
-4a)
Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates
der Kreissparkasse Euskirchen vom 27. Juni 2016 beschließt
der Kreistag, den Jahresüberschuss der Kreissparkasse
Euskirchen für das Geschäftsjahr 2015 von 749.078,54 € in
voller Höhe in die Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse
einzustellen. Es erfolgen keine Ausschüttung an den Träger
und kein Gewinnvortrag.
Abstimmungsergebnis:
b)
Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse
Euskirchen für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu
erteilen.
(Bei
der
Beschlussfassung
haben
die
Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der
Kreissparkasse Euskirchen angehören, nicht mitgewirkt.)
Abstimmungsergebnis:
TOP 4
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
und 3 Enthaltungen (BüFo-Fraktion
sowie Einzelmitglied Lübke)
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des V 237/2016
Kreises Euskirchen zum 31.12.2013
Rechnungsprüfungsausschuss
Kreisausschuss
20.09.2016
28.09.2016
Z1
Z2
Der Kreistag nimmt das Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses
zum
31.12.2013
durch
den
Rechnungsprüfungsausschuss
und
die
örtliche
Rechnungsprüfung sowie die Stellungnahme des Landrats vom
24.08.2016 zur Kenntnis und stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum
31.12.2013 in der der Prüfung zugrunde liegenden Fassung vom
10.05.2016 fest.
Abstimmungsergebnis:
TOP 5
Einstimmig
Jahresabschluss 2013: Ergebnisbehandlung
Rechnungsprüfungsausschuss
Kreisausschuss
V 239/2016
20.09.2016
28.09.2016
Der Kreistag beschließt, dass von dem Jahresüberschuss 2013 in
Höhe von 3.826.134,33 € ein Betrag von 1.231.119,81 € der
Ausgleichsrücklage und ein Betrag von 2.595.014,52 € der
Allgemeinen Rücklage zugeführt wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Z1
Z2
-5TOP 6
Beschluss über die Entlastung des Landrats für das
Haushaltsjahr 2013
V 238/2016
Rechnungsprüfungsausschuss
Kreisausschuss
Z1
Z2
20.09.2016
28.09.2016
Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an seinen
ehrenamtlichen Stellvertreter, Herrn Ramers (SPD), ab. Dieser
stellt die Vorlage 238/2016 zur Abstimmung.
Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für das
Haushaltsjahr 2013 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53
Abs. 1 KrO NRW Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Der Vorsitzende hat an der Beschlussfassung nicht
teilgenommen und übernimmt anschließend wieder die
Sitzungsleitung.
TOP 7
Umbesetzung in Ausschüssen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Kreisausschuss
A 122/2016
28.09.2016
Z1
Der Kreistag stimmt dem Antrag 122/2016 zu und benennt Frau
Lydia Uschmann als zusätzliche, stellv. sachkundige Bürgerin für
folgende Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Inklusion,
Ausschuss für Soziales und Gesundheit,
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang,
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr sowie für den
Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
TOP 8
Einstimmig
Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss als beratendes
Mitglied
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE
A 116/2016
Kreisausschuss
Z1
28.09.2016
Der Kreistag stimmt dem Antrag 116/2016 zu und beschließt
folgende Nachbesetzung als beratendes Mitglied im
Jugendhilfeausschuss gemäß den Bestimmungen der
Jugendamtssatzung des Kreises Euskirchen § 4 Abs. 3 i):
Ordentl. beratendes Mitglied: Thomas Bell
Vertreter: Franz Josef Mörsch jr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
-6TOP 9
Metropolregion Rheinland
TOP 9.1
Positionierung des Kreises Euskirchen im Rahmen der
Metropolregion Rheinland
hier: Antrag aller Fraktionen des Kreistages
A 118/2016
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
19.09.2016
Z1
21.09.2016
28.09.2016
Z2
Z3
Der Kreistag fasst den im Antrag 118/2016 formulierten
Beschluss.
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
TOP 9.2
Einstimmig
Metropolregion Rheinland: Sachstandsbericht zum
Formatierungsprozess und Grundsatzbeschluss
V 240/2016
Verwaltungsergänzung
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
13.09.2016
19.09.2016
Z1
Z2
28.09.2016
Z3
Der Vorsitzende schlägt aufgrund der vorliegenden
Stellungnahme aller Fraktionen (A 125/2016) vor, die Vorlage
lediglich zur Kenntnis zu nehmen und den entsprechenden
Beschluss unter TOP 9.4 zu fassen.
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
TOP 9.3
Positionierung des Kreises Euskirchen im Rahmen der
Metropolregion Rheinland
hier: Einstieg in die Gespräche und den Prozess
D 26/2016
Kreisausschuss
Z1
28.09.2016
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 26/2016
und beschließt, die Verwaltung möge umgehend mit dem
Vorstand der Region Köln/Bonn e.V. in Gespräche eintreten mit
dem Ziel, sich in der inhaltlichen Arbeit anzunähern und in
Abstimmung mit der Geschäftsführung des Region Aachen –
Zweckverbandes geeignete Formen der Kooperation unter
Berücksichtigung der Interessenlage des Kreises Euskirchen zu
finden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
-7TOP 9.4
Stellungnahme des Kreistages Euskirchen zum Entwurf der
Satzung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V."
hier: Antrag aller Fraktionen des Kreistages
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt aus, dass diese
Stellungnahme das Ergebnis intensiver Diskussionen in der
interfraktionellen Arbeitsgruppe sei. Man befürworte damit
grundsätzlich die Metropolregion und auch als Einstieg deren
Rechtsform als e.V. Die weitere Zielsetzung solle daher im
Rahmen einer Präambel festgeschrieben werden und es solle
keine Doppelstrukturen geben. Bezogen auf die
Gründungsmitglieder gebe es durchaus unterschiedliche
Auffassungen. Aufgrund der funktionierenden Strukturen im
ÖPNV sei es zudem wichtig, dass der NVR einen Sitz bzw. eine
Stimme im künftigen Lenkungskreis erhalte. Bedenken in
rechtlicher als auch politischer Hinsicht habe man ferner bei der
Zusammensetzung des Vorstandes, der nach dem
Satzungsentwurf aus den Hauptverwaltungsbeamten und den
Funktionären der Kammern bestehen soll, das politische Element
fehle an der Stelle. Abschließend dankt er den Kollegen für die
Arbeit in der Arbeitsgruppe und kündigt für die nächste Sitzung
einen Antrag in der Form an, dass diese Arbeitsgruppe vom
Kreistag eingesetzt wird und diesem sowie dem Kreisausschuss
in überregionalen Themen zuarbeitet.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) gibt
für seine Fraktion folgende Erklärung ab:
Die Arbeitsgruppe habe hervorragende, einvernehmliche
Ergebnisse erzielt, die auch bei der Regierungspräsidentin
durchaus Wirkung gezeigt hätten. Aus Sicht seiner Fraktion sei
es allerdings wichtig – und daran werde man weiter arbeiten –
dass die Umweltverbände und gewerkschaftlichen Vertreter zu
den Gründungsmitgliedern zählen, wenn auch möglicherweise
nur mit Gastrecht. Damit man zur Verstärkung der Aussagekraft
dem Antrag jedoch zustimmen könne, erkläre man an dieser
Stelle, dass die Gründungsmitglieder wie ausgeführt als noch
nicht vollständig angesehen werden. Er bitte daher die
Verwaltung, diese Erklärung der Stellungnahme beizufügen, um
die Positionierung seiner Fraktion zu verdeutlichen.
Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) weist darauf hin, dass
zumindest auf Ebene des Regionalrates beide
Gewerkschaftsvertreter erklärt haben, keinen Gaststatus zu
benötigen. Bezogen auf die Umweltverbände sei noch erwähnt,
dass es viele andere Verbände gebe, die man dann nicht
ausschließen dürfe. Und ob das dann zielführend sei, wäre
äußerst fraglich.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass es zwar
zum jetzigen Zeitpunkt Sinn mache diese Metropolregion
Rheinland zu gründen, man aber der Auffassung sei, dass es
eigentlich Aufgabe der Landesregierung sei, dafür Sorge zu
tragen, dass alle Gebiete und Regionen des Landes
gleichberechtigt stattfinden. Auch die Vereinsstruktur sehe man
aufgrund der starken Position der Kammern kritisch, werde aber
dennoch dem Antrag in Gänze zustimmen.
A 125/2016
-8Kreistagsmitglied Bühl (UWV) schließt sich den Ausführungen
von Herrn Kolvenbach an.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) ist über die erzielten
Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu diesem wichtigen Thema sehr
froh und bedankt sich bei allen Beteiligten für die geleistete
Arbeit.
Der Kreistag beschließt folgende Stellungnahme:
1.
Der Kreistag Euskirchen begrüßt die Initiative zur
Gründung einer Metropolregion Rheinland und sieht darin
einen ersten notwendigen und wichtigen Schritt auf dem
Weg hin zu einer stärkeren regionalen Zusammenarbeit
sowie der Positionierung des Rheinlandes in NRW, vor
allem aber als starke Vertretung der Interessen der
Region im nationalen und europäischen Wettbewerb der
bereits existierenden nationalen und europäischen
Metropolregionen.
2.
In der Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland
e.V." sieht der Kreistag Euskirchen einen ersten wichtigen
Schritt, um den vorgenannten Prozess in Gang zu setzen.
Am Ende dieses Prozesses muss aber nach Auffassung
der Mitglieder des Kreistages die Überleitung des Vereins
in eine politisch verfasste Regionalvertretung des
Rheinlandes stehen, die mit einem verbindlichen,
demokratisch legitimierten Status ausgestattet ist.
Deshalb beantragt der Kreistag Euskirchen die
Verankerung dieser Zielsetzung durch eine
entsprechende Formulierung einer Präambel sowie
der Ergänzung der Satzung im Rahmen des § 2
"Vereinszweck".
3.
Der Kreistag Euskirchen begrüßt die Absicht des
Lenkungskreises, Inhalte und Aufgaben des Vereins zu
präzisieren. Hier gilt es nach Meinung der Mitglieder des
Kreistages vor allem, das Aufgabenspektrum des
künftigen Vereins gegenüber den Aufgaben der schon
existenten regionalen Institutionen (Landschaftsverband,
Regionalrat, Zweckverband Region Aachen sowie Verein
Köln/Bonn e.V. und Zweckverband Nahverkehr Rheinland
e.V.) klar abzugrenzen. Dabei muss der Ausschluss von
Doppel- bzw. Parallelstrukturen Zielsetzung sein. Aus
diesem Grunde beantragt der Kreistag Euskirchen, den §
2 Abs. 3 wie folgt zu ergänzen: "Der Zusammenschluss
und die Positionierung als zusammengehörige Region hat
unter Ausschluss von Doppel- bzw. Parallelstrukturen
insbesondere das Ziel …..".
4.
Der Landesentwicklungsplan sieht die Schaffung
eigenständiger Metropolregionen für das Rheinland und
das Ruhrgebiet vor. Von daher sieht der Kreistag
Euskirchen die angedachte Doppelmitgliedschaft der
Stadt Duisburg und des Kreises Wesel weiterhin
problematisch. Die Mitglieder des Kreistages bitten von
-9daher, die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 hinsichtlich
der Definition der Gründungsmitglieder des Vereins
zu überdenken und der Stadt Duisburg und dem Kreis
Wesel statt einer Vollmitgliedschaft einen Gaststatus
anzubieten.
Darüber hinaus ist es nach Meinung des Kreistages
Euskirchen dringend erforderlich, den Absatz 5 dieses
Paragraphen im Zusammenhang mit der Definition der
Institutionen, denen ein Gaststatus eingeräumt werden
soll, um einen Punkt "d. dem Zweckverband
Nahverkehr Rheinland, vertreten durch die
Nahverkehr Rheinland GmbH" zu ergänzen. Diese
Notwendigkeit ergibt sich nach Meinung der Mitglieder des
Kreistages auf dem Hintergrund der Tatsache, dass das
Thema "Verkehr" als zentrales Themenfeld durch die
Metropolregion bearbeitet werden soll und nur durch die
Einbindung des NVR dem Grundsatz der Vermeidung von
Doppel- bzw. Parallelstrukturen Rechnung getragen
werden kann.
5.
Der Kreistag Euskirchen ist der festen Überzeugung, dass
der angedachte Prozess zur Entwicklung einer
Metropolregion Rheinland nur erfolgreich sein wird, wenn
auch die politische Beteiligung von Anbeginn an auf eine
breite Basis gestellt wird. Nur so ist gewährleistet, dass
die vorgesehenen Gremien mit einer entsprechenden
demokratischen Legitimation ausgestattet werden. Die im
§ 6 vorgesehene Zusammensetzung der
Mitgliederversammlung wird nach Meinung des
Kreistages diesem Ziel noch nicht gerecht. Wir
erwarten daher, dass im endgültigen Entwurf der Satzung
die bisher genannte Basis von 3 Vertretern in der
Mitgliederversammlung verbreitert wird und damit die
Grundlage dafür geschaffen ist, dass mehr politische
Vertreter aus den Gebietskörperschaften entsendet
werden können.
6.
Im § 8 Abs. 5 ist angedacht, die Beschlussfähigkeit der
Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der
anwesenden Mitglieder/Vertreter-innen zu definieren.
Diese vorgesehene Regelung wird nach Auffassung des
Kreistages Euskirchen der Bedeutung dieses Gremiums in
keiner Weise gerecht. Um die Gefahr von
"Zufallsmehrheiten" von Beginn an zu minimieren,
beantragt der Kreis Euskirchen im Zusammenhang mit der
Feststellung der Beschlussfähigkeit ein Quorum von 50
% plus 1.
Diese Regelung sollte nach Meinung des Kreistages auch
für den Vorstand sowie den Lenkungskreis gelten.
7.
Die derzeitig vorgesehenen Bestimmungen des § 9
schreiben die Zusammensetzung des Vorstandes in
allen Positionen fest. Dies ist für die Mitglieder des
Kreistages Euskirchen nicht nachvollziehbar und bedarf
einer weitergehenden rechtlichen Prüfung.
- 10 Darüber hinaus lehnt der Kreistag Euskirchen eine
ausschließliche Besetzung des Vorstandes durch
Hauptverwaltungsbeamte und Vertreter der Kammern
qua Satzung ab. Eine Beteiligung der politischen
Vertreter unserer Gebietskörperschaften oder anderer
Akteure sollte von vornherein nicht ausgeschlossen
werden. Von daher erwartet der Kreistag Euskirchen im
Rahmen des endgültigen Satzungsentwurfes im § 9 eine
Regelung, die diesem Ansinnen Rechnung trägt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Der Vorsitzende hat an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
TOP 10
Aktueller Sachstand Breitbandausbau im Kreis Euskirchen
Info 187/2016
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
19.09.2016
Z1
28.09.2016
Z2
Der Sachstandsbericht
genommen.
TOP 11
wird
vom
Kreistag
zur
Kenntnis
Einrichtung einer Stelle zur Breitbandkoordination für 3
Jahre
V 242/2016
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
19.09.2016
Z1
28.09.2016
Z2
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Bescheid über die
entsprechende Landesförderung vorliege und die Stelle somit
eingerichtet werden könne.
Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2016 (V 189/2016) um
eine EG-11 für die Breitbandkoordination zu erweitern. Es handelt
sich um eine befristete Stelle für den Zeitraum vom 01.11.2016
bis 31.10.2019 (kw-Vermerk). Die Bereitstellung dieser Stelle
erfolgt unter der Voraussetzung einer Landesförderung.
Abstimmungsergebnis:
TOP 12
Einstimmig
Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des
Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019
V 235/2016
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
19.09.2016
Z1
28.09.2016
Z2
Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis
und beschließt, den gesellschaftsvertraglich geregelten
- 11 Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchens an die
Vogelsang IP gemeinnützige GmbH von derzeit max. 142.858 €
p.a. für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 auf bis zu max.
242.858 € p.a. zu erhöhen. Dieser Beschluss steht unter dem
Vorbehalt, dass alle anderen Gesellschafter ebenfalls eine
entsprechende Erhöhung ihres Betriebskostenzuschusses nach
dem Anteil ihres Gesellschafteranteils beschließen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 13
Einstimmig
DemografieInitiative Kreis Euskirchen:
Projekt „Re-Zertifizierung Qualitätssiegel
Familienfreundlicher Arbeitgeber“
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
V 252/2016
19.09.2016
Z1
28.09.2016
Z2
Der Kreistag beschließt die Verwendung freigewordener
Haushaltsmittel in Höhe von 14.000 € im Sachkonto Demografie
für das Re-Zertifizierungsverfahren zur Verlängerung des
Qualitätssiegels Familienfreundlicher Arbeitgeber
Abstimmungsergebnis:
TOP 14
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen der FDP- und
BüFo-Fraktion sowie Einzelmitglied
Lübke
Erweiterung des Stellenplanes 2016 (V189/2016)
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Kreisausschuss
V 244/2016
15.09.2016
28.09.2016
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) fragt
mit Verweis auf den Kreisausschuss nach dem zu finanzierenden
Kreisanteil, der noch genauer beziffert werden sollte.
Herr Adams, GBL I, teilt mit, dass sich dieser auf 151.200€
belaufe.
Der Kreistag beschließt, den Stellenplan 2016 (V 189/2016) um 5
Stellen A9 mD (Leitstellendisponenten) und 1 Stelle A10 (0,5
Leitstellenleitung und 0,5 Technik/Systembetreuung) zu
erweitern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Z1
Z2
- 12 TOP 15
Besetzung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl
2017
hier: Wahl der Beisitzerinnen/Beisitzer und stellvertretenden
Beisitzerinnen/Beisitzer der Kreiswahlausschüsse für die
Landtagswahlkreise 8 – Euskirchen I und 12 – Düren II Euskirchen II
V 257/2016
Kreisausschuss
Z1
28.09.2016
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) benennt für seine Fraktion
im Landtagswahlkreis 8 als ordentliche Mitglieder die Herren
Hans-Erhard Schneider, Günther Schulz und Hans-Josef Nolden
sowie als Stellvertreter Frau Ursula Beul, Herr Leo Wolter und
Herr Johannes Mertens. Für den Wahlkreis 12 wird als
ordentliches Mitglied Frau Ute Stolz benannt.
Kreistagsmitglied Waasem (SPD) schlägt für den Wahlkreis 8 als
ordentliche Mitglieder Herrn Heinrich Hettmer und Herrn Gerhard
Stentrup sowie als Stellverteter Herrn Michael Höllmann und
Herrn Thilo Waasem vor. Für den Wahlkreis 12 wird Herr
Wolfgang Heller als Stellvertreter von Frau Stolz benannt.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
schlägt als ordentliches Mitglied seine Person und als
Stellvertreterin Frau Ellen Mende vor.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) schlägt als ordentliches
Mitglied seine Person und als Stellvertreter Herrn Franz-Josef
Mörsch vor.
Die Frage von Herrn Reif (Fraktionsvorsitzender FDP) warum der
Ausschuss von 11 auf 6 Personen verkleinert wurde, beantwortet
Herr Adams, GBL I, mit Verweis auf das Landeswahlgesetz, wo
dies bereits immer so vorgesehen war.
Nach kurzer Diskussion über das weitere Vorgehen und nun
notwendige Wahlverfahren, bietet Herr Ramers (SPD) an, den
Platz von Herrn Stentrup (Stv. Waasem) der Fraktion DIE LINKE
zur Verfügung zu stellen. Diese erklärt sich hiermit einverstanden.
Der Kreistag fasst sodann folgenden Beschluss:
Als Beisitzerinnen/Beisitzer und stellvertretende
Beisitzerinnen/Beisitzer im Kreiswahlausschuss für die
Landtagswahl am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 8 werden gewählt:
Beisitzerinnen/Beisitzer:
1.
Hans-Erhard Schneider (CDU)
2.
Günther Schulz (CDU)
3.
Hans-Josef Nolden (CDU)
4.
Heinrich Hettmer (SPD)
5.
Jörg Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
6.
Thomas Bell (DIE LINKE)
- 13 Stellvertretende Beisitzerinnen/Beisitzer:
1.
Ursula Beul (CDU)
2.
Leo Wolter (CDU)
3.
Johannes Mertens (CDU)
4.
Michael Höllmann (SPD)
5.
Ellen Mende (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
6.
Franz-Josef Mörsch (DIE LINKE)
Als Beisitzerin/Beisitzer und stellvertretende
Beisitzerin/stellvertretender Beisitzer im Kreiswahlausschuss für
die Landtagswahl am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 12 werden
gewählt:
Beisitzerin/Beisitzer:
1.
Ute Stolz (CDU)
Stellvertretende Beisitzerin/stellvertretender Beisitzer:
1.
Wolfgang Heller (SPD)
Abstimmungsergebnis:
TOP 16
Einstimmig
Rettungsbedarfsplanung - Anpassungsbedarf 2016/2017
V 243/2016
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Kreisausschuss
Z1
Z2
15.09.2016
28.09.2016
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Kostenträger heute die
Einführung des Telenotarztes befürwortet haben. Die
Entscheidung für den Kreis Heinsberg und die Region Aachen
wurde in den Januar verschoben.
Zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der
Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der
notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des
Krankentransportes beschließt der Kreistag den auf der
Grundlage des Rettungsbedarfsplanes 2012 vorliegenden
Gesamtentwurf zum Anpassungsbedarf 2016/2017.
Die Verwaltung wird des Weiteren veranlasst, die im Folgenden
genannten Einzelfestlegungen umzusetzen:
a) Die
Einführung
des
Telenotarztdienstes
unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Erörterung am
05.10.2015 mit den Kostenträgern, der Stadt Aachen,
dem Kreis Heinsberg und dem Telenotarztgesteller
sicherzustellen.
b) Die Aus- und Fortbildung von Notfallsanitätern und
Notfallsanitäterinnen
zur
Sicherstellung
künftig
ausreichend geeigneten Personals im Rettungsdienst des
Kreises Euskirchen gemäß dem Anpassungsbedarf für
2016/2017 sicherzustellen. Die Kosten der Ausbildung
nach dem Notfallsanitätergesetz sind gemäß RettG NRW
Kosten des Rettungsdienstes und sind in die
Gebührenkalkulation
des
Rettungsdienstes
(Kreis
Euskirchen als Satzungsgeber) aufzunehmen.
c) Die
Besetzung
der
neu
einzurichtenden
Rettungsfahrzeuge, ggfls. Rettungswachen,
im
- 14 Rettungsdienst
durchzuführen:
-
-
des
Euskirchen
wie
folgt
Besetzung des 3. Rettungswagen Euskirchen durch
Kreispersonal. Der Personalbedarf ist im Stellenplan
2016 bereits berücksichtigt.
Besetzung des Rettungsstandortes Wallenthaler
Höhe/Abfallwirtschaftszentrum durch Kreispersonal,
hier unter Anrechnung des Einsatzes von
freiwerdendem Personal entfallener Rettungswagen-K
Besetzung des Rettungswagen Marmagen durch
Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder
anderer Leitungserbringer
Besetzung des Rettungswagen Tondorf durch
Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder
anderer Leistungserbringer
Besetzung der weiteren 2 Regel- und 1
Bedarfskrankentransportwagen
durch
Mitwirkung
anerkannter
Hilfsorganisationen
oder
anderer
Leistungserbringer.
Abstimmungsergebnis:
TOP 17
Kreises
Einstimmig
Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen
tätigen Kreisbrandmeister
V 256/2016
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Kreisausschuss
Z1
Z2
15.09.2016
28.09.2016
Der Kreistag beschließt, die Aufwendungen für
Kreisbrandmeister ab 01.01.2016 wie folgt festzusetzen:
die
Kreisbrandmeister:
Aufwandsentschädigung mtl. 694,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 183,00 €
1. Stv. Kreisbrandmeister
Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 91,50 €
2. Stv. Kreisbrandmeister
Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 91,50 €
Abstimmungsergebnis:
TOP 18
Einstimmig
Anpassung der Vereinbarung über die Beteiligung des
V 246/2016
Kreises Euskirchen an den Kosten für "externe Schüler" in
der Priv. kath. Schule für Erziehungshilfe im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Kreisausschuss
13.09.2016
28.09.2016
Z1
Z2
- 15 Frau Stolz (CDU) nimmt wegen Befangenheit an Beratung und
Beschlussfassung nicht teil.
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit dem katholischen
Erziehungsverein für die Rheinprovinz (KEV) eine geänderte
Vereinbarung über die Beteiligung des Kreises Euskirchen an
den Kosten für „externe Schüler“ in der Priv. kath. Schule für
Erziehungshilfe im Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft zum
01.08.2016 gemäß beiliegender Fassung zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 19
mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
und Enthaltung der Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Personalstruktur KoBIZ, Handlungsfeld Kommunales
Integrationszentrum (KI)
V 249/2016
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Kreisausschuss
Z1
Z2
13.09.2016
28.09.2016
Der Kreistag beschließt nach der erfolgreich verlaufenen
Einführungsphase 3,5 Stellen des Kommunalen
Integrationszentrums ab dem 01.01.2018 unbefristet weiter zu
führen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 20
Einstimmig
Kindertagesstättenkonsens zwischen dem Kreis Euskirchen
und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
V 218/2016
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
Z1
Z2
22.09.2016
28.09.2016
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) bedankt sich bei allen
Mitarbeiter/innen der Verwaltung für das Verhandlungsgeschick
und das Zustandekommen.
Der Kreistag beschließt, den Kindertagesstättenkonsens mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis:
TOP 21
Einstimmig
Änderung der "Satzung des Kreises Euskirchen über die
Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von
Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von
Kindern in Tagespflege"
V 232/2016
Verwaltungsergänzung
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
Z1
Z2
Z3
20.09.2016
22.09.2016
28.09.2016
- 16 Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt aus, dass man sich die
Frage stellen müsse, ob man mit Blick auf die 2017 anstehende
Landtagswahl noch in diesem Jahr eine grundsätzliche
Diskussion über die Beiträge führen möchte. Diese werde
ansonsten augenscheinlich im nächsten Jahr ohnehin geführt,
falls nicht das Land die Beiträge übernimmt. Diese Entwicklungen
wolle seine Fraktion zunächst abwarten und er beantrage daher,
die Beiträge weiterhin mit 1,5% fortzuschreiben.
Kreistagsmitglied Mondorf (BüFo) erläutert, dass seine
Anregungen aus der damaligen Diskussion nicht berücksichtigt
wurden. Einerseits sei der höchste Beitrag bereits ab einem
Einkommen von 62.000€/Jahr zu zahlen, was nicht unbedingt im
oberen Einkommenssegment einzuordnen sei und andererseits
würden hierbei die positiven Einkünfte zugrunde gelegt (Brutto
abzgl. Werbungskosten) und nicht korrekterweise das den
Familien zur Verfügung stehende Netto. Insofern fehle hier eine
soziale Ausgewogenheit und man könne der Vorlage in der Form
nicht zustimmen.
Kreistagsmitglied Ramers (SPD) ist der Auffassung, dass die
Regelungen in den letzten Jahren, insbesondere für
Geschwisterkinder, Geringverdiener sowie Empfänger von
Sozialleistungen gut waren und nun eine 3%-ige Dynamisierung
hierzu nicht passen würde. Insofern favorisiere auch er die 1,5%Regelung und hoffe im nächsten Jahr auf eine einheitliche
Landesregelung, bei der die frühkindliche Bildung bestenfalls
beitragsfrei gestellt werde.
Kreistagsmitglied Bühl (UWV) teilt mit, dass seine Fraktion der
Vorlage nicht zustimmen werde, da noch intensiver
Beratungsbedarf bestehe.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) verdeutlicht, dass jegliche
Änderung zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfes führen
werde, so dass automatisch andere Probleme auftauchten. Daher
plädiere auch er für eine Diskussion im nächsten Jahr im
Rahmen einer Arbeitsgruppe.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) ergänzt, dass man
sicherlich über die Beitragsstaffelung diskutieren könne aber mit
Blick auf die Synopse zu § 3 Abs. 5 und deren Begründung stelle
er sich vielmehr die Frage, ob bislang gegen geltendes Recht
verstoßen wurde und wie viele Eltern in dieser Zeit hiervon
betroffen waren, welche Summen im Raum stehen und ob über
eine Rückzahlung nachgedacht wird.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass man den §11 – alt –
belassen möchte und lediglich die redaktionellen Änderungen
beschließt.
AV Poth ergänzt, dass es auch darum gehe, die Zuständigkeit für
Widerspruchsbescheide wieder beim Kreis anzusiedeln. Die
Fragen von Herrn Bell beantwortet er in der Form, dass man hier
auf zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung reagiert habe
und eine Anpassung vorgenommen wurde. Alle weiteren Details
- 17 werde man im nächsten JHA beantworten.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
erläutert, dass die Beitragsstaffel einen durchaus belastbaren und
sehenswerten Kompromiss darstelle und dass das sozial
ausgewogene System in der Form fortgesetzt werden sollte.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) macht deutlich, dass man
im Fachausschuss sehr wohl die Komplexität des Themas
gesehen habe und dass man über die Fortschreibung der 1,5%
Planungssicherheit schaffe. Die hier aufgeworfenen Detailfragen,
die man im Übrigen 2007 und 2008 bei wenigen Enthaltungen
einstimmig beschlossen habe, werde man im nächsten Jahr –
möglicherweise wieder im Rahmen einer Arbeitsgruppe angehen müssen.
Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) erwidert, dass seine Fraktion
damals noch nicht dem Kreistag angehörte.
Der Vorsitzende stellt die Vorlage mit der beantragten Änderung
zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses die Änderung der „Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von
Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in
Tagespflege“ in der der Vorlage beigefügten Fassung.
Abweichend hiervon werden die Beiträge gemäß § 11 der
Satzung weiterhin um 1,5% fortgeschrieben.
Abstimmungsergebnis:
TOP 22
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (UWV / BüFo)
Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
V 233/2016
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
Z1
Z2
22.09.2016
28.09.2016
Der Kreistag beschließt:
1) Im Haushalt 2017 werden folgende Investitionsmittel für den
Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sowie zur Schaffung von
Plätzen in Kindertagespflege eingeplant:
a) Investitionsmaßnahmen für die Schaffung von Plätzen in
Kindertageseinrichtungen in Höhe von 900 T €,
b) 100 T € zur Förderung von Plätzen in der Kindertagespflege
2) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und
Ausstattungen in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 bis zu
einer Höhe von insgesamt 4.200 T€ (davon 100 T€ zur Förderung
von Plätzen in Kindertagespflege) zu
3) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener
Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden
- 18 Haushaltsmittel über die Bezuschussung der Maßnahmen zu
entscheiden.
4) Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine
Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird
beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere Fördermittel
einzufordern.
5) Gemäß § 22 GemHVO sollen die im Jahresabschluss 2016 in
Zeile 25 und 28 des Produktes 365 01 verbleibenden
Auszahlungsermächtigungen, soweit erforderlich, übertragen
werden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 23
Einstimmig
Wechsel eines stellvertretenden Mitgliedes der
Trägerversammlung des Jobcenters
EU-aktiv
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Kreisausschuss
V 236/2016
15.09.2016
28.09.2016
Z1
Z2
Der Kreistag beschließt, zur Wahrnehmung von Trägerrechten
des Kreises in der Trägerversammlung des Jobcenters EU-aktiv
als neues stellvertretendes Mitglied Frau Birgit WonnebergerWrede - Geschäftsbereichsleiterin IV- (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO
NRW) zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 24
Einstimmig
Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der A 121/2016
Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales
hier: Antrag des Deutschen Roten Kreuzes auf Übernahme
der nicht aus Bundesmitteln gedeckten Kosten zum Betrieb
des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen für den Zeitraum
vom 01.01.2017 bis 31.12.2020
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Kreisausschuss
15.09.2016
28.09.2016
Der Kreistag beschließt, dem Deutschen Roten Kreuz Euskirchen
(DRK) beginnend mit dem Jahr 2017 einen jährlichen Zuschuss
in Höhe von 10.000 € zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses
in Euskirchen als kommunalen Kofinanzierungsanteil zum
Bundeszuschuss zunächst für die Zeit bis 2020 zu gewähren.
Der Kreis Euskirchen unterstützt das Mehrgenerationenhaus und
bezieht es in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des
demografischen Wandels mit ein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Z1
Z2
- 19 TOP 25
Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen
hier: Vermeidung einer Doppelbelastung im Kreishaushalt
V 258/2016
Verwaltungsergänzung
Kreisausschuss
Z1
Z2
26.09.2016
28.09.2016
Der Kreistag begrüßt die Bemühungen, eine Doppelbelastung
des Haushaltes im Hinblick auf die Finanzierung ambulanter
Integrationshilfen zu vermeiden. Er erklärt sich angesichts der
terminlichen Zwänge grundsätzlich bereit, entsprechende
Vereinbarungen
aller
Mitgliedskörperschaften
mit
dem
Landschaftsverband Rheinland im Wege der Dringlichkeit zu
beschließen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 26
Einstimmig
Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen
1. Sachstand Integration TaxiBus und AST in den
kreisangehörigen Kommunen
2. Zülpich-Konzept: Teilumsetzung zum Fahrplanwechsel
Dezember 2016
V 247/2016
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Z1
Z2
21.09.2016
28.09.2016
Der Vorsitzende teilt mit, dass nach erneuter Abstimmung mit der
Gemeinde Blankenheim die Vorlage nicht geändert werden soll.
Kreistagsmitglied Ramers (SPD) führt ergänzend aus, dass die
Gemeinde auch nach seinen Rücksprachen tatsächlich eine
Ausnahmeregelung wünscht und am Samstagvormittag vom
Stundentakt abweicht. Dies sollte man als Pilot betrachten, um
das erweiterte Fahrangebot auch testen zu können aber
ansonsten sei der Stundentakt in den anderen Kommunen nicht
in Frage zu stellen, so dass man entsprechend der Vorlage
beschließen könne.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält
dies auch für einen interessanten Piloten, aus dem sich
möglicherweise auch Vorteile erzielen lassen.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
zu 1.)
Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum Sachstand der
TaxiBus-/AST-Integration in den Kommunen Bad Münstereifel,
Dahlem, Kall, Mechernich, Nettersheim und Weilerswist zur
Kenntnis. Der Kreistag beschließt die Umsetzung der
Angebotsausweitung im Bereich Blankenheim umzusetzen und
das TaxiBus-Angebot an Samstagen im Rahmen des
Pilotprojektes auf den Linien 832 und 833 in einen
Zweistundentakt zu verändern.
zu 2.)
Der Kreistag beschließt die Veränderungen auf den Linien 298
- 20 und SB98 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 27
Einstimmig
Pilotprojekt Wanderbus Eifelsteig
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Kreistag
Verwaltungsergänzung
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
V 212/2016
08.06.2016
22.06.2016
06.07.2016
06.09.2016
21.09.2016
28.09.2016
Z1
Z2
Z3
Z4
Z5
Z6
Der Kreistag beschließt, das neu konzipierte Projekt „Wanderbus“
und die Anbindung des Partnerweges „Burgenroute“ gemäß
Vorlage unter Einbindung von Alendorf umzusetzen. Der neue
Fahrplan wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
TOP 28
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Widmung der Buswendeschleife auf Vogelsang iP sowie
Einziehung der Zufahrt Adlerhof ab Buswendeschleife
V 248/2016
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Z1
Z2
21.09.2016
28.09.2016
Der Kreistag stimmt der Widmung der Buswendeschleife vor der
Zufahrt zum Adlerhof als Kreisstraße sowie der Teileinziehung
der Zuwegung zum Adlerhof zu.
Abstimmungsergebnis:
TOP 29
Einstimmig
Anfragen und Mitteilungen
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Vorstand der RWE AG die
Auflösung des RWE-Beirates, dem er angehörte, zum 30.09.2016
beschlossen hat. Des Weiteren informiert er darüber, dass die
deutsche Krankenhausgesellschaft in einer Sitzung am
20.09.2016 in Berlin beschlossen habe , ihn als stellvertretendes
Mitglied in das entsprechende Präsidium zu berufen. Hierfür
erhalte er kein Sitzungsgeld.
TOP 30
Erweiterung des Stellenplanes 2016 um eine 1,0 Planstelle
für technologieorientierte Wirtschaftsförderung
V 259/2016
Kreisausschuss
Z1
28.09.2016
Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) erklärt sowohl für seine
- 21 Fraktion als auch für die UWV-Fraktion, dass man nur zustimmen
könne, wenn die Stelle zunächst befristet für zwei Jahre
eingerichtet werde, was in solchen Fällen auch sonst üblich sei.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) ist nicht bekannt, dass im
Stellenplan eine Stelle befristet eingerichtet wird, sondern
allenfalls mit kw-Vermerk. Insofern könne die Befristung nur für
die Einstellung der Person gelten, nicht jedoch für die Stelle.
Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) entgegnet, dass dies auch so
gemeint war.
Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2016
ab dem 01.10.2016 um eine 1,0 Planstelle EG 11 für
technologieorientierte Wirtschaftsförderung.
Abstimmungsergebnis:
TOP 31
Mit Mehrheit dafür
bei Gegenstimmen der UWV- und
BüFo-Fraktion sowie Enthaltung der
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
„Gute Schule 2020“ - Sanierung der kreiseigenen Schulen
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
A 123/2016
Kreiskämmerer Hessenius teilt mit, dass er heute gegenüber dem
Landkreistag eine Stellungnahme abgegeben habe, in der er eine
Gesetzesänderung in der Form anrege, dass Maßnahmen dieses
Programms als Investition gelten und dementsprechend investiv
veranschlagt und mit Krediten finanziert werden können.
Kreistagsmitglied Ramers (SPD) führt aus, dass man sich
gemeinsam mit den Schulleitungen frühzeitig Gedanken über den
sinnvollen Einsatz des Geldes machen müsse, um ggf. auch
Prioritäten festlegen zu können.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung erstellt - mit Blick auf die angekündigte
Landesförderung zur Sanierung maroder Schulgebäude - eine
Liste mit Sanierungsbedarf an Schulgebäuden des Kreises
Euskirchen und erarbeitet Vorschläge, welche Maßnahmen für
die Förderung angemeldet werden sollen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 32
Einstimmig
Umbesetzung in Gremien
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Der Kreistag stimmt dem Antrag 124/2016 zu und beschließt
folgende Umbesetzung:
A 124/2016
- 22 Vogelsang ip gemeinnützige GmbH – Aufsichtsrat:
stellv. Mitglied bisher:
Emmanuel Kunz
stellv. Mitglied neu:
Wolfgang Heller
Vogelsang ip gemeinnützige GmbH –
Gesellschafterversammlung:
ordentliches Mitglied bisher:
Emmanuel Kunz
(stellv. Stimmführer)
Abstimmungsergebnis:
ordentliches Mitglied neu:
Wolfgang Heller
(stellv. Stimmführer)
Einstimmig
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
Der Vorsitzende
Der Schriftführer
gez. Rosenke
gez. Poth
(Rosenke)
Landrat
(Poth)
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Euskirchen, 07.10.2016
gez. Klein
(Klein)
Protokollierender Beamter