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Beschlusstext (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Antrag des Deutschen Roten Kreuzes auf Übernahme der nicht aus Bundesmitteln gedeckten Kosten zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.10.16, 09:07
Aktualisiert
14.10.16, 09:07
Beschlusstext (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales
hier: Antrag des Deutschen Roten Kreuzes auf Übernahme der nicht aus Bundesmitteln gedeckten Kosten zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.10.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 24 Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger A 121/2016 der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Antrag des Deutschen Roten Kreuzes auf Übernahme der nicht aus Bundesmitteln gedeckten Kosten zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 Der Kreistag beschließt, dem Deutschen Roten Kreuz Euskirchen (DRK) beginnend mit dem Jahr 2017 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen als kommunalen Kofinanzierungsanteil zum Bundeszuschuss zunächst für die Zeit bis 2020 zu gewähren. Der Kreis Euskirchen unterstützt das Mehrgenerationenhaus und bezieht es in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels mit ein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig