Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
84 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.10.16, 09:07
Aktualisiert
14.10.16, 09:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.10.2016 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 21
Änderung der "Satzung des Kreises Euskirchen über die
Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von
Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von
Kindern in Tagespflege"
V 232/2016
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt aus, dass man sich die
Frage stellen müsse, ob man mit Blick auf die 2017 anstehende
Landtagswahl noch in diesem Jahr eine grundsätzliche
Diskussion über die Beiträge führen möchte. Diese werde
ansonsten augenscheinlich im nächsten Jahr ohnehin geführt,
falls nicht das Land die Beiträge übernimmt. Diese Entwicklungen
wolle seine Fraktion zunächst abwarten und er beantrage daher,
die Beiträge weiterhin mit 1,5% fortzuschreiben.
Kreistagsmitglied Mondorf (BüFo) erläutert, dass seine
Anregungen aus der damaligen Diskussion nicht berücksichtigt
wurden. Einerseits sei der höchste Beitrag bereits ab einem
Einkommen von 62.000€/Jahr zu zahlen, was nicht unbedingt im
oberen Einkommenssegment einzuordnen sei und andererseits
würden hierbei die positiven Einkünfte zugrunde gelegt (Brutto
abzgl. Werbungskosten) und nicht korrekterweise das den
Familien zur Verfügung stehende Netto. Insofern fehle hier eine
soziale Ausgewogenheit und man könne der Vorlage in der Form
nicht zustimmen.
Kreistagsmitglied Ramers (SPD) ist der Auffassung, dass die
Regelungen in den letzten Jahren, insbesondere für
Geschwisterkinder, Geringverdiener sowie Empfänger von
Sozialleistungen gut waren und nun eine 3%-ige Dynamisierung
hierzu nicht passen würde. Insofern favorisiere auch er die 1,5%Regelung und hoffe im nächsten Jahr auf eine einheitliche
Landesregelung, bei der die frühkindliche Bildung bestenfalls
beitragsfrei gestellt werde.
Kreistagsmitglied Bühl (UWV) teilt mit, dass seine Fraktion der
Vorlage nicht zustimmen werde, da noch intensiver
Beratungsbedarf bestehe.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) verdeutlicht, dass jegliche
Änderung zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfes führen
werde, so dass automatisch andere Probleme auftauchten. Daher
plädiere auch er für eine Diskussion im nächsten Jahr im
Rahmen einer Arbeitsgruppe.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) ergänzt, dass man
sicherlich über die Beitragsstaffelung diskutieren könne aber mit
Blick auf die Synopse zu § 3 Abs. 5 und deren Begründung stelle
er sich vielmehr die Frage, ob bislang gegen geltendes Recht
verstoßen wurde und wie viele Eltern in dieser Zeit hiervon
betroffen waren, welche Summen im Raum stehen und ob über
eine Rückzahlung nachgedacht wird.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass man den §11 – alt –
belassen möchte und lediglich die redaktionellen Änderungen
beschließt.
AV Poth ergänzt, dass es auch darum gehe, die Zuständigkeit für
Widerspruchsbescheide wieder beim Kreis anzusiedeln. Die
Fragen von Herrn Bell beantwortet er in der Form, dass man hier
auf zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung reagiert habe
und eine Anpassung vorgenommen wurde. Alle weiteren Details
werde man im nächsten JHA beantworten.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
erläutert, dass die Beitragsstaffel einen durchaus belastbaren und
sehenswerten Kompromiss darstelle und dass das sozial
ausgewogene System in der Form fortgesetzt werden sollte.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) macht deutlich, dass man
im Fachausschuss sehr wohl die Komplexität des Themas
gesehen habe und dass man über die Fortschreibung der 1,5%
Planungssicherheit schaffe. Die hier aufgeworfenen Detailfragen,
die man im Übrigen 2007 und 2008 bei wenigen Enthaltungen
einstimmig beschlossen habe, werde man im nächsten Jahr –
möglicherweise wieder im Rahmen einer Arbeitsgruppe angehen müssen.
Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) erwidert, dass seine Fraktion
damals noch nicht dem Kreistag angehörte.
Der Vorsitzende stellt die Vorlage mit der beantragten Änderung
zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses die Änderung der „Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von
Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in
Tagespflege“ in der der Vorlage beigefügten Fassung.
Abweichend hiervon werden die Beiträge gemäß § 11 der
Satzung weiterhin um 1,5% fortgeschrieben.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (UWV / BüFo)