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Beschlusstext (Änderung der "Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
84 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.10.16, 09:07
Aktualisiert
14.10.16, 09:07
Beschlusstext (Änderung der "Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege") Beschlusstext (Änderung der "Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege")

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.10.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 21 Änderung der "Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege" V 232/2016 Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt aus, dass man sich die Frage stellen müsse, ob man mit Blick auf die 2017 anstehende Landtagswahl noch in diesem Jahr eine grundsätzliche Diskussion über die Beiträge führen möchte. Diese werde ansonsten augenscheinlich im nächsten Jahr ohnehin geführt, falls nicht das Land die Beiträge übernimmt. Diese Entwicklungen wolle seine Fraktion zunächst abwarten und er beantrage daher, die Beiträge weiterhin mit 1,5% fortzuschreiben. Kreistagsmitglied Mondorf (BüFo) erläutert, dass seine Anregungen aus der damaligen Diskussion nicht berücksichtigt wurden. Einerseits sei der höchste Beitrag bereits ab einem Einkommen von 62.000€/Jahr zu zahlen, was nicht unbedingt im oberen Einkommenssegment einzuordnen sei und andererseits würden hierbei die positiven Einkünfte zugrunde gelegt (Brutto abzgl. Werbungskosten) und nicht korrekterweise das den Familien zur Verfügung stehende Netto. Insofern fehle hier eine soziale Ausgewogenheit und man könne der Vorlage in der Form nicht zustimmen. Kreistagsmitglied Ramers (SPD) ist der Auffassung, dass die Regelungen in den letzten Jahren, insbesondere für Geschwisterkinder, Geringverdiener sowie Empfänger von Sozialleistungen gut waren und nun eine 3%-ige Dynamisierung hierzu nicht passen würde. Insofern favorisiere auch er die 1,5%Regelung und hoffe im nächsten Jahr auf eine einheitliche Landesregelung, bei der die frühkindliche Bildung bestenfalls beitragsfrei gestellt werde. Kreistagsmitglied Bühl (UWV) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde, da noch intensiver Beratungsbedarf bestehe. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) verdeutlicht, dass jegliche Änderung zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfes führen werde, so dass automatisch andere Probleme auftauchten. Daher plädiere auch er für eine Diskussion im nächsten Jahr im Rahmen einer Arbeitsgruppe. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) ergänzt, dass man sicherlich über die Beitragsstaffelung diskutieren könne aber mit Blick auf die Synopse zu § 3 Abs. 5 und deren Begründung stelle er sich vielmehr die Frage, ob bislang gegen geltendes Recht verstoßen wurde und wie viele Eltern in dieser Zeit hiervon betroffen waren, welche Summen im Raum stehen und ob über eine Rückzahlung nachgedacht wird. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass man den §11 – alt – belassen möchte und lediglich die redaktionellen Änderungen beschließt. AV Poth ergänzt, dass es auch darum gehe, die Zuständigkeit für Widerspruchsbescheide wieder beim Kreis anzusiedeln. Die Fragen von Herrn Bell beantwortet er in der Form, dass man hier auf zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung reagiert habe und eine Anpassung vorgenommen wurde. Alle weiteren Details werde man im nächsten JHA beantworten. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) erläutert, dass die Beitragsstaffel einen durchaus belastbaren und sehenswerten Kompromiss darstelle und dass das sozial ausgewogene System in der Form fortgesetzt werden sollte. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) macht deutlich, dass man im Fachausschuss sehr wohl die Komplexität des Themas gesehen habe und dass man über die Fortschreibung der 1,5% Planungssicherheit schaffe. Die hier aufgeworfenen Detailfragen, die man im Übrigen 2007 und 2008 bei wenigen Enthaltungen einstimmig beschlossen habe, werde man im nächsten Jahr – möglicherweise wieder im Rahmen einer Arbeitsgruppe angehen müssen. Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) erwidert, dass seine Fraktion damals noch nicht dem Kreistag angehörte. Der Vorsitzende stellt die Vorlage mit der beantragten Änderung zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die Änderung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege“ in der der Vorlage beigefügten Fassung. Abweichend hiervon werden die Beiträge gemäß § 11 der Satzung weiterhin um 1,5% fortgeschrieben. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (UWV / BüFo)